Lüftung von Schulen zur Corona-Prävention

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Neuer Leitfaden "Lüftung unter Pademiebedingungen"

Durch die Coronapandemie hat das Thema der Lüftung von Schulen und Klassenräumen deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen. Auf dieser Seite informieren wir Sie über fachliche Hintergründe, Hilfestellungen und Förderprogramme.
 

Aktualisierung: 28.02.22 Der Arbeitskreis Klimatechnik hat einen Orientierungsleitfaden „Lüftung unter Pandemiebedingungen“ herausgegeben, der über Vor- und Nachteile unterschiedlicher Maßnahmen zur Lüftung und Luftreinigung in Klassenräumen informiert. Die 28 Professorinnen und Professoren empfehlen für Bestandsgebäude den Einsatz dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) unterstützt den Leitfaden und die Empfehlungen.
 


Öko-Zentrum NRW bietet Seminare zur Lüftung in Schulen

Informationen und Fachwissen zur Lüftung von Schulen und Klassenräumen erhalten Sie in unseren Online-Seminaren und Workshops.

Nächster Termin: Das Online-Seminar "Lüftung von Schulen und Klassenräumen" findet wieder am 23.06.2022 statt. Hier anmelden!


 

Aktualisierung: 10.09.21 Mit Wirkung zum 10. September 2021 ist die dritte Novelle des Förderprogramms in Kraft getreten. Neben dem Neueinbau stationärer RLT-Anlagen kann nun auch Zu-/Abluftventilatoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert werden.

Dabei wird die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren gefördert, die

  • in Fenstern, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen fest verbaut werden und die sowohl den Innenraum mit Außenluft versorgen als auch die Abluft aktiv nach außen transportieren und
  • als Kombination von Zu- und Abluftventilator ausgeführt werden.

Die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren ist nur in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit förderfähig. Dies ist insbesondere anzunehmen für Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind (Räume der Kategorie 2).

Entsprechende Anträge können seit dem 10. September 2021 gestellt werden.


Aktualisierung: 01.09.21 Am 23.08.2021 wurden, wie das BMWi bekannt gibt, die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern bezüglich des Infektionsschutzes an Schulen und Kitas abgeschlossen.

Am 27.08.2021 ist in Nordrhein-Westfalen das Corona-Lüftungsprogramm II gestartet (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW). Damit werden bestimmte Luftreinigungsgeräte bis zu 100 % bezuschusst, mit einer Höchstgrenze von 4.000 € je beschafftem Gerät oder bei baulichen Maßnahmen je nach Raum. Darüber hinaus wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 500 € für Betrieb und Wartung angeboten.
 


Aktualisierung: 26.07.21 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 16. Juli 2021 beschlossen, ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern. Bevor diese Landes-Förderrichtlinie durch das Kommunalministerium veröffentlicht werden kann, bedarf es des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen, in der die finanzielle Beteiligung und die Verwendung der Finanzmittel geregelt wird.

Pressemitteilung des Landes NRW
 



Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen" um den Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Damit werden nicht mehr nur Maßnahmen an bestehenden Anlagen, sondern auch der erstmalige Einbau von Lüftungsanlagen in solchen Einrichtungen mit 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Hintergrund dieser neuen Fördermöglichkeit ist, dass für Kinder unter 12 Jahren aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Aktualisierung: 14.06.21 Die zweite Novellierung der Bundesförderung wurde inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 11. Juni können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gestellt werden.
 



Am 2. April 2021 novelliert: Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen

Lüftungsanlagen tragen wesentlich zu einem gesunden Raumklima und einer hohen Raumluftqualität bei und können die Infektionsgefahr in Innenräumen erheblich senken. Die große Koalition reagiert auf diese Erkenntnis mit einer neuen „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen“. Dafür sollen bis 2024 insgesamt 500 Millionen Euro bereitstehen, davon alleine 200 Millionen Euro in 2021.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Der Erwerb und der Einbau von hochwertigen Filtern in bestehende Filterstufen

  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/ Abluftbetrieb

  • Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik

Die Bundesförderung ist am 20. Oktober gestartet und wurde am 2. April 2021 umfassend novelliert. Mit der Novellierung wurden Zuschüsse erhöht, Maßnahmen ergänzt und Förderberechtigungen ausgeweitet. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Ausweitung der Berechtigung zur Antragstellung auf ausgewählte private Einrichtungen (Schulen, Kitas sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen)

  • Anteil der förderfähigen Ausgaben: 80 Prozent (zuvor 40 Prozent)

  • Maximale Fördersumme: 200.000 EUR pro RLT-Anlage (zuvor 100.000 EUR)

  • Förderung weiterer technischer Maßnahmen (z. B. Luftbehandlung durch UV-C-Strahlung)

  • Förderung einer Erweiterung bestehender RLT-Anlagen durch nachträgliche Anbindung einzelner Nebenräume

  • Herabsetzung der Anforderungen: Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden

  • Beihilfen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 können beantragt werden

Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hier lesen Sie alle Informationen zur Antragsberechtigung, dem Gegenstand der Förderung, der Art und Höhe der Förderung sowie dem Antragsverfahren.
 



Handlungsempfehlung zum richtigen Lüften in Klassenräumen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 15.10.2020 eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, wie sich mit richtigem Lüften das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus in Schulen reduzieren lässt.

Die „Kommission Innenraumlufthygiene“ am Umweltbundesamt hatte bereits im August eine detallierte Stellungnahme veröffentlicht, mit der Schulen und anderen Einrichtungen wichtige Grundlagen für Erarbeitung eines eigenen Hygienekonzepts bereitgestellt wurden. Zudem gab es bei der Kultusministerkonferenz am 23.09.2020 ein Expertengespräch zum Lüften in Schulräumen zur Verringerung der Ansteckungsgefahr.

Auch zum Einsatz von mobilen Luftreinigern hat das UBA inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht. Ein erstes Fazit lautet, dass eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen sei. Das UBA empfiehlt daher die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) am Umweltbundesamt wird sich jedoch weiter mit diesem Thema auseinandersetzen. Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

Die jetzt veröffentlichte Handlungsempfehlung für Schulen wurde bei dieser Konferenz in Auftrag gegeben und kann nun heruntergeladen werden. Auch eine Infografik ist verfügbar.
 



NRW: 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte

Nach der Ankündigung am 21.10. (Quelle) hat der Landtag NRW die Finanzmittel für das Förderprogramm zum 05.11. (Quelle) freigegeben. Schulen und Sporthallen stehen damit 50 Millionen Euro für den Erwerb mobiler Luftfiltergeräte zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen schließt damit eine Lücke zum neuen Bundesförderprogramm.
Das Land fördert den Erwerb mobiler Luftfiltergeräte mit bis zu 100 %, bei max. 4.000 Euro je Gerät. Neben dem Erwerb von Luftfiltergeräten können aber auch "bauliche Maßnahmen an Fenstern" mit bis zu 4.000 Euro je Klassenraum gefördert werden. Ausnahmsweise sollen auch nachträglich Geräte gefördert werden, die bereits seit März 2020 angeschafft wurden.

Die sog. "Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)" können Sie hier in Gänze nachlesen.



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