Liebe Leserinnen und Leser, seit der Antike stehen die „Iden des März“ für ein bevorstehendes Unheil. Da ist es fast schon symbolträchtig, dass ausgerechnet zu diesem Datum das Umweltbundesamt die neue Statistik zu den Treibhausgasemissionen veröffentlicht hat. Ein Dolch verbarg sich zwar nicht im Dickicht der Zahlen, wohl aber die eine oder andere unliebsame Wahrheit. Die für den Gebäudesektor lautet: Dieser Bereich hat seine Einsparziele 2023 trotz einer Reduktion um 7,5 Prozent erneut verfehlt, wenn auch nur knapp. Beim Verkehr fällt die Bilanz deutlich düsterer aus. Immerhin gleichen der Energiesektor - bedingt durch weniger Kohleverstromung und mehr Erneuerbare Energien - sowie die Industrie diese Niederlagen aus: Unter dem Strich lag die Gesamtemission somit um über 10 Prozent niedriger – Aufatmen in der Politik. 102 Millionen Tonnen Kohlendioxid schlagen für den Gebäudesektor zu Buche, 1,2 mehr, als der Reduktionspfad vorgibt. Sparsamkeit auf Verbraucherseite angesichts hoher Energiepreise und milde Temperaturen trugen ihren Teil zur Absenkung bei, die das Bundesamt auf drei Millionen Tonnen beziffert - beides unbeständige Trends. Wer nachhaltige Erfolge will, kommt um die Steigerung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung nicht herum. Der Glaube an eine signifikante Steigerung der Investitionen in bessere Wärmedämmung geht aber mehr und mehr verloren. Dieser hängt zudem stark an den Fördermitteln, die durch das bekannte BGH-Urteil in Frage gestellt und gekürzt wurden. „Lockerlassen“ ist hier auf keinen Fall eine Option. Bleibt die Wärmewende, die seit Anfang des Jahres auf der Basis des Wärmeplanungsgesetzes erfolgen soll. Es wäre wünschenswert, wenn die Anfangseuphorie, die dieses Thema gerade umweht, noch lange anhält. Millionen von Heizungsanlagen durch den Anschluss an Wärmenetze, durch Wärmepumpen oder andere Lösungen zu ersetzen, ist eine gewaltige Aufgabe. Die Einsparziele geben den Rhythmus vor, in dem der Umstieg zu erfolgen hat. Die weiterhin hohe Zahl von neu installierten Gas- und Ölheizungen ist definitiv kontraproduktiv. Noch einmal zurück zu der eingangs zitierten Statistik: Druck erzeugt hier die EU-Lastenteilungsverordnung, da das Verfehlen von Sektorenzielen nicht ohne Weiteres durch Erfolge in anderen Bereichen kompensiert werden kann. Möglicherweise muss die Bundesrepublik schon bald Emissionsrechte bei anderen Mitgliedsstaaten zukaufen oder es wird zu Strafzahlungen verdonnert – das wäre mehr als peinlich für ein Land, das sich gern als „Musterknabe“ sieht. |
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Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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Neue EU-Gebäuderichtlinie auf der Zielgeraden: Neufassung vom EU-Parlament beschlossen
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„Zwei Stühle – eine Meinung“ lautete der Titel der legendären Interviewparodie mit Wigald Boning und Olli Dittrich in der „RTL Samstag Nacht“. Bei der Europäischen Union läuft es meist andersrum: Dort sind die 27 Stühle für die Verhandlungsführenden der Mitgliedsstaaten mit (mindestens) 28 Meinungen verbunden. Umso höher ist eine Nachricht aus Brüssel zu bewerten, die im März die Runde machte: Nachdem sich die drei gesetzgebenden Institutionen der EU - das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Europäische Rat - Ende letzten Jahres auf eine Novelle der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (engl. Abk.: EPBD) verständigt hatte, folgte in letzte Woche der formale Beschluss des EU-Parlaments. Damit ist die Reform der EU-Gebäuderichtlinie fast „durch“ - die noch notwendige Zustimmung des Europäischen Rates dürfte nur Formsache sein. Wie unserem aktualisierten EPBD-Artikel nachzulesen ist, ließen sich die ursprünglich geplanten Sanierungspflichten für Wohngebäude nicht durchsetzen. Positiv ausgedrückt: Es wird nun den Mitgliedsstaaten überlassen, mit welchen Instrumenten sie die Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs erreichen. So haben sie den Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent zu verringern, um eine der Vorgaben zu nennen. Geblieben ist die Sanierungspflicht aber bei den energetisch schlechtesten Nichtwohngebäuden. Spielräume haben die Staaten auch bei fossil betriebenen Heizkesseln, wo der Austausch bis 2040 vom „Muss“ zum „Soll“ generiert ist. Ein oft übersehener Punkt der EPBD ist die Einführung einer verpflichtenden Ökobilanz beziehungsweise LCA-Berechnung für Neubauten über 1.000 qm ab 2028 und für alle Neubauten ab 2030. Durch sie gewinnt dieses Thema (zu dem wir einen Kompaktkurs anbieten) weiter an Bedeutung. |
BEG: Einführung der KfW-Heizungsförderung läuft nach Plan - und der „Förderrechner“ auf neuer FAQ-Basis
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Ein ganzer Monat für einen einzigen Krimi: In den guten alten – sprich: linearen – TV-Zeiten liefen Mehrteiler und die Folgen einer Serie nicht hintereinander, sondern meist im Wochentakt. Das erforderte eine kurze Auffrischung beim Publikum unter dem Motto „Was bisher geschah“. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das, was zuletzt „geschah“, die neue Heizungsförderung. Zur Auffrischung: Seit der Meldung hierzu im letzten Newsletter haben wir unseren BEG-Artikel vier Mal aktualisiert, können aber beruhigend ergänzen: Grund war die Umsetzung angekündigter Maßnahmen, insofern läuft es beim BEG derzeit nach Plan. Kurz nach dem Newsletter schaltete die KfW Internetseiten zu den neuen Förderprogrammen für den Heizungstausch (458 - Privatpersonen/Wohngebäude und 358/359 – Ergänzungskredit/Wohngebäude) frei. Inzwischen liegen auch die entsprechenden Merkblätter vor; zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium die FAQ-Liste zur BEG aktualisiert. Wie angekündigt können seit dem 27. Februar Eigentümer/innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern Anträge stellen. Ab Mai soll dies dann auch den Eigentümer/innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern möglich sein und ab August allen anderen Antragsstellern. Jedes Mal, wenn sich bei der BEG Förderbedingungen oder technische Details ändern, hat das auch beim Öko-Zentrums NRW Auswirkungen: Dann ist die „Excel-lenz“ bestimmter Teammitglieder gefragt. Mit Erfolg: Den „Förderrechner BEG EM Heizung“, ein kostenloses Tool zur Ermittlung der Förderhöhe in der KfW-Heizungsförderung, können wir Ihnen in der aktualisierten Version 3.1 anbieten. Das Excel-basierte Hilfsmittel berücksichtigt die mit der neuen FAQ-Liste ausgestalteten Rahmenbedingungen, so die Aufteilung der Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Zudem lässt sich nun auch die Unterstützung für solche Heizungsanlagen ermitteln, die nur einen Teil eines Gebäudes versorgen.
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Am besten nichts Neues: Bastelpause beim GEG ermöglicht Hilfsmittel und Info-Angebote
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Ist es die sprichwörtliche „Ruhe vor dem Sturm“? Das wollen wir nicht hoffen. Nach Monaten, in denen wir diesen Newsletter zu einer GEG-Sonderausgabe hätten machen können, ist es stiller geworden um das Gebäudeenergiegesetz. Aber auch nach Inkrafttreten der umfassenden Novelle zum 01.01.2024 treibt das Gesetz neue Blätter aus – und das sogar buchstäblich: Das Umweltbundesamt hat die im GEG verankerte 65-%-EE-Pflicht in einem „Entscheidungsbaum“ visualisiert und damit übersichtlicher gemacht. Das ist nicht die einzige neue Hilfestellung für alle, die mit diesem Gesetz zu tun haben: Ein Faktenblatt zu dessen Inhalten stellt der Bund (nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in vier weiteren Sprachen) auf seiner Kampagnenseite „Energiewechsel“ zur Verfügung, zudem auch eine FAQ-Liste. Umfangreiche Informationen zur 65-%-EE-Pflicht und den Erfüllungsoptionen hält auch das „Gebäudeforum Klimaneutral“ bereit. Wer da nicht fündig wird, kann seine individuellen Fragen an einer Hotline stellen. Gut möglich, dass die Antwort dann aus Hamm kommt: Der schriftliche Posteingang wird zum großen Teil von Kolleg:innen aus dem Öko-Zentrum NRW bearbeitet.
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Klimafreundlicher Neubau: Neustart für die gestoppten Produkte und Warten auf die neuen
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Böse Überraschung kurz vor Weihnachten: Am 14. Dezember 2023 verhängte die KfW einen sofortigen Antragsstopp für fünf Förderlinien des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Grund: Es war kein Geld mehr im Topf. Es sei geplant, dass Anträge in den betroffenen KfW-Programmen (297, 298, 299, 498 und 499) „ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind“, schrieben wir seinerzeit in unserem Übersichtsartikel. Das mit dem „Anfang“ hat nicht ganz geklappt, aber immerhin: Seit dem 20. Februar geht wieder was beim KFN. Die Frage ist, wie lange - mit 762 Millionen Euro hat der Bund zwar eine nach dem BGH-Urteilsdebakel überraschend hohe Summe für die zinsverbilligten Kredite aufgetrieben, doch sind angesichts des Antragsrückstaus Zweifel erlaubt, ob man damit durch das Jahr 2024 kommt. Die technischen Anforderungen und die Konditionen sind gegenüber der Vor-Stopp-Zeit unverändert – mit einer Ausnahme: Zum 1. März entfiel bei den Kreditvarianten (297, 298, 299 und 300) die Möglichkeit, nach einem dokumentierten Finanzierungsgespräch den Förderantrag bis spätestens Baubeginn zu stellen. Das heißt: Kauf-, Liefer- und Leistungsverträge müssen bis zur Antragstellung warten, andernfalls ist das erhoffte Geld futsch. Die Förderrichtlinie und die Merkblätter wurden entsprechend angepasst. Fortgeführt werden seit Februar auch die Programme „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Genossenschaftliches Wohnen“. Unklar sind hingegen noch die Pläne für die drei geplanten Programme, die im Januar publik wurden. Am weitesten gediehen zu sein scheint die Vorbereitung für „Jung kauft alt“, einem Kreditprogramm für Familien, die ein bestehendes Haus oder eine ältere Wohnung kaufen und ihr Objekt (auch) energetisch sanieren. Hier soll es laut Website der Bundesregierung „im Sommer“ losgehen. Für „Gewerbe zu Wohnen“ (Kredite für den Kauf, Umbau und die Sanierung von leerstehenden Büros und Läden) kündigt dieselbe Quelle einen Start „im Herbst“ an. Bezüglich des vom Handelsblatt gemeldeten, ebenfalls auf Zinsverbilligung basierenden Förderprogramms für den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment wissen wir nur, dass wir nichts wissen.
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Neuerdings auch als Premiumvariante verfügbar: EEW-Bundesförderung mit neuer Richtlinie – und vielen Änderungen
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Dem Patienten geht es nicht gut. Er klagt über Unwohlsein und Schwächezustände, deren Ursachen in chronischer Bürokratitis sowie einem seit Jahren zu hohen Energiedruck vermutet werden. Eine wirksame Therapie dagegen ist noch nicht auf dem Markt, wohl aber eine Medizin, die den betroffenen Betrieben Linderung verschaffen kann. Sie nennt sich „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) und hat im Februar einen neuen „Beipackzettel“ in Form einer überarbeiteten Richtlinie erhalten. Mit der EEW unterstützt der Bund seit 2019 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen; den Hebel dafür bilden zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse oder alternativ Investitionszuschüsse in gleicher Höhe. Hauptgrund dafür, die nicht einmal ein Jahr alte Richtlinie dieses Förderprogramms auszumustern, war die notwendige Anpassung an die novellierte und seit Jahresbeginn zwingend anzuwendende „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“. Hieraus resultiert eine Vielzahl von Detailänderungen in den Modulen der EEW, die selbst in unserer kompakten Übersicht zwei Schreibmaschinen-Seiten einnehmen. Über die Harmonisierung hinaus wurde zudem der Fördermechanismus des Moduls 4 (Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) geändert; hier unterscheidet die Richtlinie nun zwischen einer Basis- und einer - lukrativeren, aber auch aufwändigeren – Premiumförderung.
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Damit (nicht nur) Bäder wieder ins Schwimmen geraten: Bund fördert Sanierung kommunaler Einrichtungen mit 200 Mio. Euro
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Na, der letzte Hunderter hätte doch vielleicht auch noch dringelegen? Dass er fehlt, schiebt das Porta-Hallenbad im nordrhein-westfälischen Porta Westfalica auf Platz 8 einer Projektliste, die das Bundesbauministerium jetzt veröffentlicht hat. Die Tabelle führt 68 Vorhaben auf – die glücklichen Gewinner aus der Förderrunde 2023 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Gleich sieben Kommunen können sich auf eine Zuweisung in Höhe der maximal möglichen sechs Millionen Euro freuen, eine weitere auf besagte 5.999.900 Euro. Auf den Projektaufruf des Geywitz-Ressorts hatten sich im vergangenen Jahr 676 Kommunen und Landkreise mit 812 Projektskizzen und einem Antragsvolumen von rund 2,55 Milliarden Euro beworben. „Durchgekommen“ sind somit rund 8,4 Prozent der Vorhaben – für die nach den Skizzen nun Vollanträge eingereicht werden können. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung stehen 200 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung, das einen Beitrag leisten soll zum Abbau des Sanierungsstaus bei der sozialen Infrastruktur und zugleich zum Klimaschutz: Nach abgeschlossener Sanierung müssen die Gebäude hohen energetischen Anforderungen genügen. So wird wohl auch das marode Solebad im Revierpark Vonderort in Oberhausen wieder seine Tore öffnen können, das seit mittlerweile fünf Jahren geschlossen ist (und vom Öko-Zentrum NRW bei der Antragstellung beraten wurde). Wer sonst noch auf der Bewilligungsliste steht, erfahren Sie hier.
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Entwickelt für Pfad-Finder der Transformation: Lehrgang zur Wärmewende ist das „Projekt des Monats“
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Kann eine Weiterbildung, die weitgehend auf dem Internet basiert, die Zielgruppe überzeugen? Wohl eher nicht, so die Meinung der einen Hälfte des Teams. Wir könnten es doch mal probieren, so die Haltung der anderen. Die Diskussionen zwischen den beiden Fraktionen waren intensiv (und mitunter hitzig) in diesem Jahr 1999, in dem im Öko-Zentrum NRW eine Weichenstellung anstand. Wie die ausging, ist bekannt: Webbasierte Fernlehrgänge und Online-Kurse sind heute ein Aushängeschild des Zentrums. Der im März gestartete Lehrgang „Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung“ – unser neues Projekt des Monats – führt die Tradition einer auf die Bedürfnisse des Marktes zugeschnittenen Weiterbildung fort, läuft aus guten Gründen aber nur in Teilen online. Keine klimagerechte Zukunft ohne eine Wärmewende – das hat auch die Politik erkannt. Auf der Basis des am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz verpflichtet sie die Kommunen, auf lokaler Ebene Transformationspfade zu entwickeln und so zugleich Planungssicherheit für Hauseigner, Bauwillige und Investoren zu schaffen. Soweit die Theorie - aber wo sollen sie herkommen, die vielen Fachleute, die die benötigten Bestandsanalysen und Handlungsstrategien entwickeln, im besten Fall anschließend auch noch die Umsetzung betreuen? Das Öko-Zentrum NRW hat es sich zur Aufgabe gemacht, für diesen immensen Markt eine maßgeschneiderte Weiterbildung zu erstellen. Dabei gab es drei große Herausforderungen: die komplexe Materie, die heterogene, von der Stadtwerke-Mitarbeiterin bis zum Quereinsteiger reichende Klientel und damit drittens die Notwendigkeit einer intensiven, nicht allein digitalen Kommunikation. Wie diese Faktoren eingeflossen sind, wird hier erläutert. Der nächste Kurs beginnt am 21. Mai 2024. Ab sofort können Sie sich hier anmelden. |
Anmeldung ohne Schlangen: 12. Kommunentagung stellt Wärmewende und Wärmeplanung in den Mittelpunkt
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Der Zug fällt aus, der nächste passende fährt erst in fünf Stunden. Was macht der zu nächtlicher Stunde gestrandete Reisende in diesem Fall? Er fragt in Bahnhofsnähe nach einem Hotelzimmer. „Nichts frei“, bedauert der Portier - und ergänzt: „Auch nicht in anderen Häusern.“ So geschehen vor ein paar Tagen in Hamm – es war Reptilien-Messe. Da haben es die Teilnehmenden der „Kommunentagung“ deutlich besser als die der „Terraristika“. Für erstere ist keine Übernachtung nötig. Am 26. April läuft die zwölfte Auflage des Fachtreffens für Klimaschutz aus dem Blickwinkel der Städte, Gemeinden und Kreise. Wer die Veranstaltung kennt, kann sich auf eine Tagung freuen, die die Erfolgsfaktoren der Vorjahre fortführt. Das heißt: Auch diesmal sind die behandelten Themen auf die spezifischen Anforderungen der lokalen Ebene zugeschnitten, erneut können Interessierte live in Hamm oder online via Bildschirm dabei sein und die Teilnahmegebühr bleibt erschwinglich (ab 90 Euro) oder sogar gratis (Online-Teilnahme). Inhaltlich liegt der Fokus 2024 in drei Blöcken auf der „Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien“, der „Kommunalen Wärmeplanung“ sowie den „Unterstützungsangeboten für Kommunen“. Das Programm der wieder gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Kommunal Agentur NRW und NRW.Energy4Climate ausgerichteten Kommunentagung gibt es ab sofort hier.
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Nachhaltigkeit macht Schule(n): Netzwerk für Bildungsbauten lädt ein zum Fachaustausch in Düsseldorf
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Drei Vorträge, darunter eine Preisträger-Präsentation, dazu noch eine Exkursion, als i-Tüpfelchen der Ausblick auf den Rhein und das Ganze zudem kostenlos: Wo gibt es so etwas heute noch? Die Antwort steht auf der Website des Netzwerkes Nachhaltige Unterrichtsgebäude: in Düsseldorf, beim 8. Netzwerktreffen dieses Verbundes. Das findet statt am 9. April 2024, in den Räumen der Architektenkammer NRW am Medienhafen. Das Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude, 2020 gegründet vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf Initiative des Bundesbauministeriums, hat sich binnen weniger Jahre zu einer Art Fachgesellschaft für „sein“ Marktsegment gemausert. Rund 230 Akteure gehören ihm bereits an und nutzen die vielfältigen Angebote der Geschäftsstelle. Die kommende Veranstaltung bietet Informationen zum Schulbaupreis 2023, zum „Klimagerechten Bauen mit Lowtech“ sowie zur „BIM-basierten QNG-Gebäudeökobilanz“. Wer etwas mehr Zeit mitbringt, kann anschließend die preisgekrönte „Bildungslandschaft Altstadt Nord in Köln“ besichtigen – oder schon am Vortag anreisen, der mit einer Führung durch das KAP1, Heimat der „Bibliothek des Jahres“ 2023, und einem abendlichen Get-together ein attraktives „Vorprogramm“ bereithält. Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.
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Das ging runter mit Öl: Wie Konzerne durch Fake News 40 Jahre lang den Klimaschutz ausbremsten
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Leute gibt’s … Da setzt sich jemand in sein Wohnzimmer und lässt sich dabei filmen, wie er - unterbrochen vom gelegentlichen Öffnen von Bierflaschen und Chipstüten - Dokus anschaut und deren Inhalt kommentiert. Dieses Konzept hat dem Youtuber „morf mit meinung“ bis dato immerhin 700 Abonnenten für seinen Kanal eingebracht. Die Zahl dürfte allerdings auch damit zusammenhängen, dass der Dipl.-Physiker und Dr.-Ing. Videos zugänglich hält, die aus den Mediatheken der Sendeanstalten bereits verschwunden sind. Dazu zählt auch der überaus sehenswerte Zweiteiler „Klima – Im Würgegriff der Ölkonzerne“. Die US-amerikanische Dokumentation macht deutlich, warum wir Jahrzehnte verloren haben im Kampf gegen den Klimawandel, obgleich die Wissenschaft doch schon früh warnte vor einem ungebremsten Ausstoß von Treibhausgasen. Die Handlung beginnt in den 1980er Jahren, als die Ölkonzerne anfingen, den Klimawandel und seine Auswirkungen zu erforschen. Damals stieg die Nachfrage nach Öl und damit die Abhängigkeit von dem fossilen Brennstoff. Seitdem setzte die Branche alles daran, Zweifel an wissenschaftlichen Grundlagen zu säen und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Der Film mit seinen insgesamt 108 Minuten Laufzeit basiert auf neu entdeckten Dokumenten sowie Hunderten Interviews. Erfreulicherweise gibt es die beiden Teile auch ohne Mampf von „morf“, nämlich hier und hier.
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Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind vier Positionen zu besetzen; zudem können Werkstudierende bei uns Praxiserfahrungen sammeln. Gern können Sie sich auch initiativ bewerben. |
| TERMINE UND LEHRGANGSSTARTS |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Registriergericht: Hamm HRB 1583 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen
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