Liebe Leserinnen und Leser,
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“. Auf den Wahrheitsgehalt dieses Sprichwortes muss hoffen, wer die Ankündigungen der Unionsparteien für die Zeit nach der Bundestagswahl liest. „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“, heißt es im 15-Punkte-„Sofortprogramm“ der CDU. Unter dem Stichwort „Bürokratie-Rückbau“ soll es demnach auch „den Belastungen des Energieeffizienzgesetzes“ an den Kragen gehen. In Sachen Wärmepumpe sind aus der Union ebenfalls kritische Töne zu hören. Aus Sicht von Kritikern gefährden diese Pläne die Fortschritte, die mühsam erreicht wurden. Aber was wird sich tatsächlich ändern beim Klimaschutz im Gebäudebereich nach dem 23. Februar? Gottlob wohl eher wenig. Auch der nächsten Bundesregierung sind nämlich enge Grenzen gesetzt. Die Rahmenbedingungen für politisches Handeln bilden die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die schrittweise Integration des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel sowie das deutsche Klimaschutzgesetz. Kurzfristig ist dieses Gesamtkonstrukt kaum zu ändern, zumal nicht zuletzt auch die angestrebte Klimaneutralität 2045 im Blick bleiben muss. Aber nicht nur das: Für jede kommende Regierung tickt bei der EPBD die Uhr: Die verpflichtende Umsetzung der aktuellen Fassung in deutsches Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Bis zu diesem Datum müssen also Antworten her, wie die 16 Prozent der ineffizientesten Nichtwohngebäude innerhalb von nicht einmal fünf Jahren saniert werden können. Ebenso hat die Politik die Frage zu klären, wie sie die Etappenziele im Klimaschutz zu erreichen gedenkt, bei denen Deutschland, zumindest in den Sektoren Verkehr und Gebäude, schon jetzt hinterherhinkt. Da mag man einwenden: Die neue Bundesregierung könnte sich doch in Brüssel dafür stark machen, die Uhren zurückzudrehen. Klar: Deutschland hat großes Gewicht in der EU. Aber eine Nationalregierung kann noch nicht einmal Veränderungsvorschläge einbringen. Das steht nur der Kommission zu - und selbst im Falle einer EPBD-Novellierungsabsicht würden viele Jahre ins Land gehen bis zu einer (unsicheren) Realisierung. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage und es drohen happige Versäumniszahlungen. Und die Wärmepumpe? Ihre rasche Verbreitung stellt die beste Möglichkeit dar, zügig etwas zu erreichen im Klimaschutz. Wir alle wissen doch, wie zäh der Weg zur energetischen Sanierung mittels Dämmung und Fensteraustausch war und ist. Natürlich müssen wir auch diesen Weg fortsetzen und dabei noch schneller werden. Aber die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung mit Hilfe der Wärmepumpe kann eine echte Erfolgsstory werden, um bis 2030 das 16-%-Einsparziel der EPBD für Wohngebäude zu packen. Je länger man die Bürgerinnen und Bürger mit Phantastereien wie Wasserstoff oder grünem Heizöl verunsichert, desto schwieriger und teurer wird der Klimaschutz nur. Aber noch können wir ja mitbestimmen, wie das Küchenteam nach dem 23. Februar besetzt sein wird und was anschließend wie heiß auf den Tisch kommt. |
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Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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Nun auch Rathäuser und Schulen förderfähig: NRW weitet sein EFRE-Programm zur Sanierung öffentlicher Gebäude aus
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Kennen Sie die EU-Verordnung mit der Nummer 1677/88/EWG? Bestimmt, denn das ist die, die ab 1989 die Maximalkrümmung von Salatgurken regelte und von Europa-Kritikern gern als Beleg für den angeblichen Brüsseler Regulierungsdrang zitiert wird. Anders als dieses Regelwerk - das übrigens schon seit 2009 außer Kraft ist - sind viele positive Effekte des Staatenbundes weit weniger im öffentlichen Bewusstsein – so wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, kurz EFRE. Auf ihm basiert ein Förderprogramm des Landes NRW zur Sanierung öffentlicher Gebäude, das jetzt deutlich ausgeweitet wurde. Mit seinem Finanztopf für „Energieeffiziente öffentliche Gebäude" will - der Name sagt es - das NRW-Klimaschutzministerium den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude reduzieren, die Energieeffizienz steigern und zum Klimaschutz beitragen. Die zugehörige EFRE-Förderrichtlinie wurde im Januar aktualisiert und erstreckt sich jetzt auf weitere Gebäudegruppen. Unterstützt werden weiterhin energetische Sanierungen bei Gebäuden beziehungsweise Einrichtungen, die karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen. Hinzugekommen sind nun kommunale Verwaltungsbauten wie Rathäuser, zudem Betriebsgebäude (wie Bauhöfe und Feuerwachen) sowie allgemein- und berufsbildende Schulen. Die Voraussetzungen: Die Gebäude müssen vor 1977 entstanden sein und durch die geplante Sanierung muss der Primärenergiebedarf um mindestens die Hälfte sinken. Welche Maßnahmen konkret aus diesem Topf finanziert werden können, steht in unserem EFRE-Artikel.
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Im Osten nichts Neues: Übersicht zu Solarpflichten auf Länderebene aktualisiert
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Im Leben gibt es immer „sone und solche“. Ähnlich ist es auf deutschen Dächern: Hier gibt „Sonne und solche“ – und was von beidem überwiegt, ist stark abhängig von dem Ort, in dem man wohnt. Die Faustregel dabei lautet: je östlicher, desto mehr „solche“. Das ist das gleichgebliebene Fazit unserer Liste zu Solarpflichten in den Bundesländern. Die praktische Kurzübersicht haben wir aktualisiert, da zum Jahresbeginn die Regelungen in drei Ländern ausgeweitet wurden, nämlich in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die gute Nachricht: In immerhin zehn von 16 Bundesländern gibt es inzwischen eine – wenngleich von Fall zu Fall sehr unterschiedliche - Solarpflicht. Zwei weitere – Schleswig-Holstein und das Saarland - verfolgen immerhin konkrete Pläne zu deren Einführung. Umgekehrt bedeutet das allerdings auch: Bei vier Ländern – die alle im Osten der Republik liegen - konnten wir die bisherige Formulierung leider stehen lassen: „Für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind uns keine Solarpflichten bekannt.“ Das könnte sogar Strategie sein, denn die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) verlangt die Einführung von Solarpflichten in allen Mitgliedsstaaten. Wer das Thema also lange genug „aussitzt“, kann etwaige Kritik künftig an den Bund verweisen.
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Neue Richtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude in Kraft: Vorsicht bei Antragstellung und Projektbeginn
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Der Inhalt des „Bundesanzeigers“ ist üblicherweise ein Kessel Buntes. Das war auch einen Tag vor Heiligabend 2024 nicht anders, als das Amtsblatt unter anderem „den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge“ regelte. Wichtiger für Bauakteure ist die Bekanntmachung einige Seiten davor: Die beinhaltete eine Neufassung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN), die schon ein paar Tage später, zum Jahreswechsel, in Kraft trat Vorab: Es ändert sich wenig - Förderhöhe und Konditionen bleiben unverändert. Gut aufpassen heißt es aber bei Antragstellung und Projektstart: Laut neuer EBN gilt nun für alle Anträge, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf. Der Starttermin ist weiterhin definiert durch den rechtsgültigen Abschluss eines Leistungsvertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist. Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2025 nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird. Eine Vertragsklausel mit auflösender Bedingung akzeptiert der Fördergeber nicht mehr. Das bedeutet: Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist nicht mehr zulässig.
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Wie kann die Wende gelingen? „Fokuskonzept Wärme“ für Hamm ist das neue Projekt des Monats
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Es eilt. Aber auch wenn schnelle Erfolge gefragt sind beim Klimaschutz, brauchen die ein solides Fundament. Über 16 Monate hinweg brüteten Fachleute des Öko-Zentrums NRW, um mit Beteiligung zahlreicher lokaler Akteure ein stichhaltiges Strategiepapier für die Wärmewende in der Stadt Hamm zu erarbeiten. Das liegt jetzt vor, nennt sich „Fokuskonzept Wärme“ – und ist, nicht zuletzt wegen seiner Übertragbarkeit auf andere Kommunen, unser neues „Projekt des Monats“. Die Großstadt Hamm, gelegen am Ostrand des Ruhrgebiets und Heimat von rund 180.000 Einwohnern, unterscheidet sich bezüglich ihres „Emissionsprofils“ nicht grundsätzlich von anderen Städten ähnlicher Größe. Auch hier verursacht der Wärmesektor einen Großteil des Treibhausgas-Ausstoßes (40 %) und auch hier sind dafür vor allem Erdgas und Erdöl ursächlich. Als Grundlage für die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans und für eine klimaneutrale Wärmeversorgung beauftragte die Stadt das „Fokuskonzept“. Dessen Projektteam entschied sich für ein dreistufiges Vorgehen, das sich mit APU abkürzen ließe: Die Buchstaben stehen für die Analyse des Ist-Zustandes, für die Potenzialermittlung und schließlich Umsetzungsvorschläge. Ein Fazit der Studie ist, dass es DIE eine große Maßnahme nicht geben kann – das Erfolgsrezept liegt im parallelen Verfolgen vieler Ansätze. Besonders vielversprechend ist aus Sicht der Arbeitsgruppe die Kombination von Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit Wärmepumpen. Der oft als „Wundermittel“ angesehene Wasserstoff spielt hingegen kaum eine Rolle, auch weil das bestehende Gasnetz dafür nicht geeignet ist.
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Nächster Lehrgangsstart terminiert: „Kommunale Wärmeplanung“ beginnt wieder am 17. März
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Rund ein Zehntel des deutschen Wärmebedarfs wird heute durch Wärmenetze gedeckt, bei dem von Wohngebäuden ist es sogar ein Sechstel. Für Großstädte wie Berlin mit seinen 3,75 Millionen Einwohnern sind solche Wärmenetze eine hervorragende Alternative zu Einzelheizungen; für andere Kommunen, wie das neun Köpfe umfassende Dierfeld, kleinste Gemeinde Deutschlands, sind sie es aus naheliegenden Gründen nicht. Der Größenvergleich veranschaulicht die immensen und dabei sehr unterschiedlichen Herausforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung. Statt „Patentrezepten“ vermittelt daher auch der neue Lehrgang „Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung“ (kurz: WIP-KWP) des Öko-Zentrums NRW, wie sich individuelle Lösungen finden lassen. Nächster Starttermin ist der 17.März; die Anmeldung ist ab sofort möglich. Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ verpflichtet die Kommunen, in den nächsten Jahren die konzeptionellen Grundlagen für die örtliche Wärmewende zu schaffen. Aber so viele Fachleute, wie diese Aufgabe verlangt, stehen gar nicht zur Verfügung. Hier setzt WIP-KWP an: In einem multimedialen Format qualifiziert der Kurs binnen vier Monaten zur „Kommunalen Wärmemanagerin“ bzw. zum „Kommunalen Wärmemanager“. Die Schulung umfasst vier Präsenztage sowie zusätzliche Seminare und Workshops im Online-Format, begleitet von angeleitetem selbstständigem Lernen und tutorieller Unterstützung.
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Vom Produkt zum Projekt zur Aufstockung: Energiesprong-Exkursion ins Münsterland verfolgt den Weg des seriellen Sanierens
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Noch kurz den Dom anschauen? Keine Zeit, wir sind auf dem Sprong. Nein – kein Tippfehler: Energiesprong, das innovative Konzept für die serielle Sanierung von Gebäuden, schreibt sich nach dem niederländischen Vorbild mit „o“. Und der Zeitplan ist eng gesteckt, wenn das Öko-Zentrum NRW am 20. März erneut zu „Energiesprong on Tour“ einlädt. Diesmal geht es ins Münsterland: Erste Station der Exkursion ist Billerbeck, gelegen in den Baumbergen nahe Münster und bekannt vor allem für seinen imposanten Ludgerus-Dom. Statt in den geht es allerdings in die Produktionshalle der Ueding Modulbau GmbH. Das Unternehmen ist Anbieter für Planungsleistungen, die Fertigung und die Umsetzung von seriellen Sanierungen. Teilnehmer der Tour erhalten hier Einblick in die Fabrikation vorgefertigter Fassadenelemente. Beim „Ausgangsmaterial“ für Energiesprong-Projekte bleibt es aber nicht am 20. März: Von Billerbeck geht es weiter nach Coesfeld, wo eine erfolgte Sanierung zur Besichtigung ansteht. Dritte und letzte Station ist ein Sanierungsobjekt in Dülmen, bei dem derzeit über die serielle Bestandssanierung hinaus auch eine modulare Aufstockung realisiert wird. Die Teilnahme an der rund sechsstündigen Veranstaltung ist dank Förderung durch die dena kostenfrei (Anmeldung hier). Das Öko-Zentrum NRW unterstützt die Agentur seit 2022 als Regionalpartner für NRW bei der Marktvorbereitung für die serielle Sanierung von Gebäuden.
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Geheimnis gelüftet: Nächstes Treffen des Netzwerks Nachhaltige Unterrichtsgebäude läuft im Mai in Hamburg
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„Sehr miefig hier“. Wenn dieser Satz in der Schule fällt, kann es sein, dass vor der gerade laufenden Mathestunde der Sportunterricht stattfand. Der Frage, wie sich „Gute Luft in Schulen“ erreichen lässt, widmet sich ein gleichnamiges Informationsportal – bei dem es allerdings nicht um den Inhalt von Turnbeuteln geht, sondern um technische Fragen. Die Online-Plattform wurde initiiert von Vertreterinnen und Vertretern aus der Forschung, den Bereichen Schulberatung, Kommunikation und Nachhaltigkeit sowie aus Stiftungen. Prof. Dirk Müller von der RWTH Aachen hat das selbst vielen Insidern unbekannte Portal im letzten Treffen des Netzwerks Nachhaltige Unterrichtsgebäude vorgestellt – was erneut den Nutzen dieser Veranstaltung unterstreicht. Für den 8. und 9. Mai ist ein neues Treffen anberaumt – das diesmal in Hamburg läuft. „Als Gastgeber fungiert die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt“, freut sich Thomas Rühle über die amtliche Unterstützung. Die Behörde stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude auch bei der Organisation. Den Auftakt des Treffens bildet eine Exkursion zur Grundschule „Am Baakenhafen“. Die etwaige Besichtigung eines weiteren Objektes in der HafenCity ist noch in der Klärung. Nach geselliger Runde am Donnerstagabend geht es am 9. Mai weiter mit einem Paket aus Fachvorträgen (die auch online verfolgt werden können). Themen sind beispielsweise die Strategie Hamburgs für nachhaltige Unterrichtsgebäude, der Umbau eines Einkaufszentrums zu einer Stadtteilschule und neue Trends beim Schulbau in Skandinavien. Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung ab sofort möglich.
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Schluss mit dem Musk/elkrampf: Öko-Zentrum NRW steigt bei X aus
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Mitte Januar war das Fass übergelaufen: Über 60 Wissenschaftsorganisationen aus dem deutschsprachigen Raum verließen die Social-Media-Plattform X (vormals Twitter). In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie das mit der „fehlenden Vereinbarkeit der aktuellen Ausrichtung der Plattform mit den Grundwerten […] Weltoffenheit, wissenschaftliche Integrität, Transparenz und demokratischer Diskurs.“ Zu den Unterzeichnern zählen große Hochschulen wie die FU Berlin, die Uni Münster, die Fernuni Hagen oder die RWTH Aachen genauso wie Leibniz-Institute. Auch beim Öko-Zentrum NRW gilt nunmehr: eX und hopp mit diesem „Nachrichtenkanal“. Was die Universitäten kritisieren, ist im Grundsatz auch unsere Sichtweise. Bei einer Einrichtung, die sich nachhaltiges Bauen und Energieeffizienz auf die Fahnen geschrieben hat, kommt hierzu noch ein weiterer Grund: Wir fühlen uns unwohl in einem Umfeld, in dem sich zunehmend auch Klimawandel-Leugner tummeln und vom krawallgetriebenen Algorithmus gepusht werden. Alle X-Follower laden wir ein, uns künftig auf Instagram, LinkedIn oder Facebook zu folgen.
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Wenn die Presse dem Parlament einheizt: Podcast zu einem echten Politkrimi
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Bill Ramsey kannte 1958 die Lieblingslektüre seiner Frau ganz genau: „Ohne Krimi geht die Mimi nie ins Bett“, so sein gleichnamiger Schlagerhit. Diese Präferenz prägt das Leseverhalten der Deutschen bis heute - nicht nur bei „Mimi“, sondern auch bei „Manni“. Rund 47 Prozent der Frauen und 49 der Männer mögen das Genre, das damit das beliebteste überhaupt ist. Diesem Trend wollen wir uns nicht verschließen – und haben einen wirklich kriminellen Podcast aus der Medientruhe gefischt: Im Mittelpunkt des „True Crime Specials“ steht ein Tatwerkzeug, wie es grausamer kaum sein könnte: „der Heizhammer“. Der „Piratensender Powerplay“, der das 48-minütige Hörstück produziert hat, versteht sich als „das politische Gespräch am Ende der Woche“ und als Lieferant von „Analysen mit Haltung“. Dass dabei die Unterhaltung keineswegs zu kurz kommen muss, belegt diese Sonderepisode, die insgesamt schon die Produktion Nummer 198 von Samira El Ouassil und Friedemann Karig ist. Das Autorenduo wollte ein für alle Mal klären, inwieweit das GEG und der ganze Streit darum ein Beispiel darstellt für die gezielte Erschwerung demokratischer Regierbarkeit durch mächtige anti-ökologische Lobbys. Selbst wer schon alles zu wissen meint zum „Heizhammer“, erfährt hier garantiert noch Neues. Das liegt nicht zuletzt an den exzellenten Expertinnen und Experten, die El Ouassil und Karig vor das Mikrofon holten, so Christian Stöcker, Claudia Kemfert, Christina Deckwirth und - Robert Habeck selbst. Also: Einfach mal hineinhören in diesen hervorragenden Podcast, der kostenlos bei Spotify verfügbar ist.
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Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind vier Positionen zu besetzen; zudem können Werkstudierende bei uns Praxiserfahrungen sammeln. Gern können Sie sich auch initiativ bewerben. |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Registriergericht: Hamm HRB 1583 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen
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