Neues Förderangebot für das Rheinische Revier

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Zuschüsse zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Bestandsgebäude im Rheinischen Revier gestartet. Ziel ist es, öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser, Feuerwachen, Museen und Sporthallen ökologisch und wirtschaftlich fit für die Zukunft zu machen.​ Zum Rheinischen Revier gehören die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach.

Mit den beiden folgenden Fördersträngen sollen die 65 Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier in die Lage versetzt werden, ihren eigenen Gebäudebestand entweder umfassend oder in Teilen energetisch zu sanieren:

Förderstrang 1: Integrierte Sanierung – Energiekonzepte und Planungsleistungen:
Förderfähig sind umfassende Sanierungen, die mindestens 50 % Primärenergieeinsparung im Vergleich zum Ist-Zustand erreichen. Dazu zählen Maßnahmen wie Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sowie der Einbau von Gebäudeautomation und Lüftungsanlagen.​ Zudem sind auch Planungsleistungen, Energiekonzepte und Untersuchungen des Bestandsgebäudes förderfähig.

Förderstrang 2: Einzelmaßnahmen: In diesem Förderstrang ist die Kombination von Einzelmaßnahmen förderfähig, die in Summe zur "Niedertemperatur-Readiness" führen. Dazu gehören Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.​

Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Mindestfördersumme je Vorhaben beträgt 100.000 Euro. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang und der Art der geplanten Maßnahmen.

Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen und Kreise des Rheinischen Reviers. Förderanträge können ab sofort über das Online-Portal www.rheinischesrevier.web gestellt werden. Die Vorhaben müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.​

Beratung und Bewilligung
Die fachliche Beratung erfolgt durch die Kommunal Agentur NRW. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.​ Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Zukunftsagentur Rheinisches Revier: Förderangebot Energetische Gebäudesanierung kommunaler Gebäude.
 

Das Öko-Zentrum NRW unterstützt Sie bei der Prüfung der Förderfähigkeit und durch die Erstellung von Energiekonzepten. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an:
Oliver Goecke, 02381-3022070,


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