Mit dem Bundeshaushalt 2025 hat der Deutsche Bundestag 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aus dem Wirtschaftsplan Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Dieses Programm löst das bisherige Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ab.
Was wird gefördert?
Gefördert werden künftig überjährige investive Projekte von Kommunen, die eine besondere regionale oder überregionale Bedeutung haben. Dazu zählen unter anderem Sporthallen, Hallen- und Freibäder sowie sonstige Sportfreianlagen wie beispielsweise Fußballplätze.
Somit ist auch die Sanierung bzw. die Umwandlung von Kunstrasenplätzen möglich. Die zu fördernden Sportstätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der Sportstätten. Das umfasst auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro; der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch in jedem Fall und unabhängig von einer finanziellen Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Einrichtungen öffentlich zugänglich sind und einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur sozialen Integration sowie zu Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit leisten.
Zuwendungsgeber ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) umsetzt. Der Projektaufruf läuft vom 16. Oktober 2025 bis zum 15. Januar 2026 und antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, sofern sich die betreffende Einrichtung im Eigentum des Landkreises befindet. Weitere Informationen zum Projektaufruf sind auf der Website des BBSR unter www.bbsr.bund.de/SKS2025.
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