Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommen auf Kommunen als Betreiber öffentlicher Nichtwohngebäude zahlreiche neue Pflichten zu: Energetisch schlechte Nichtwohngebäude müssen bis 2030 und 2033 in zwei Stufen so saniert werden, dass sie festgelegte Grenzwerte einhalten. Zudem müssen alle kommunalen Nichtwohngebäude einen Energieausweis haben und schrittweise mit Solaranlagen ausgestattet werden.
In den kostenlosen Online-Seminaren für Mitarbeitende von Kommunen und kommunalen Einrichtungen ordnen wir die Regelungen ein, benennen offene Punkte und zeigen, wie Kommunen ihr Gebäudeportfolio jetzt systematisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Termine:
17. Juli 2026 | 10-11:30 Uhr
Anmeldung
30. Juli 2026 | 10-11:30 Uhr
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