Förderung von Ladestationen für Elektroautos

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Neue NRW-Förderungen


Update 27.04.2022

Land NRW bietet seit Anfang April 2022 weitere Förderungen für Elektromobilität an

Weitere Informationen zu den Förderungen finden Sie auf ElektromobilitätNRW.


Update 23.11.2021

Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen"

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für die Fahrzeugflotten von Kommunen und die Mitarbeiterparkplätze von Unternehmen. Die Antragstellung ist seit dem 23. November 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich.

Die neue Förderrichtlinie ergänzt bisherige Förderungen (siehe unten).

Auf einen Blick:

  • Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben und max. 900 Euro pro Ladepunkt
  • Für Unternehmen: Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000,00 Euro je Standort
  • Für Kommunen: Die beantragte Zuschusshöhe muss sich auf mindestens 9.000,00 Euro pro Antrag belaufen

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen und der Antragstellungen finden Sie direkt bei der KfW.
 


Update 27.10.2021

Wie die KfW am 27.10.2021 bekannt gibt, sind die Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort" komplett ausgeschöpft. Weitere Anträge können aktuell nicht mehr gestellt werden. Laufende Anträge sind nicht betroffen.

Sobald wieder Anträge gestellt werden können, informieren wir Sie an dieser Stelle.

 



Für Unternehmen:
Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort"

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kleinen Stadtwerken und kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes eine neue Förderung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Mit dieser soll der Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags beschleunigt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).

  • Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).

  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.

  • Verpflichtende Ökostromabgabe

  • Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden.

Förderanträge können vom 12. April bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
 



Für Privatpersonen:
KfW-Programm 440 "Zuschuss: Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" ist ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden.

 


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