Förderprogramm “Klimaanpassung.Kommunen.NRW”

Nachhaltigkeit |

Land NRW startet Aufruf zu neuer Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen

Die Landesregierung NRW hat am 13.11.2023 den Förderaufruf “Klimaanpassung.Kommunen.NRW” gestartet. Ziel des Aufrufs ist die Klima- und Katastrophenresilienz von Kreisen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Förderberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW. Auch mit Sitz oder Niederlassung in der EU ist die Teilnahme möglich, sofern das Vorhaben in NRW umgesetzt wird. Gefördert werden investive Vorhaben an Gebäuden, auf Liegenschaften oder auch im öffentlichen Raum, die auf den Schutz vor Überhitzung oder der Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips abzielen.

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise, Entsiegelungen und Begrünungsmaßnahmen (z.B. für Schulhöfe), Regenwasserspeicherung und -nutzung, Gewässerentwicklung, (bauliche und naturbasierte) Verschattungsmaßnahmen, Trinkwasserbereitstellung und Maßnahmen zur Risikoprävention (z.B. Flutflächen). Nicht-investive Maßnahmen sind nur in Verbindung mit investiven Maßnahmen förderfähig und dürfen dann maximal 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten ausmachen.

Die Förderquote ist abhängig vom Antragsstellenden, so erhalten wirtschaftlich tätige Institutionen maximal 50 Prozent, während Zuwendungsempfangende, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, bis zu 80 Prozent bekommen und Kommunen in Haushaltsnotlage können bis zu 90 Prozent beantragen. Das Fördervolumen beträgt aktuell 37 Mio. Euro und wird über einen zweistufigen Wettbewerb vergeben. Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind unter anderem, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde, eine maximale Laufzeit von 36 Monaten eingehalten wird und förderfähige Gesamtausgaben von über 200.000 Euro beantragt werden.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29.02.2024 (16 Uhr), für die eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden muss. Nach der Beurteilung durch einen Begutachtungsausschuss werden die ausgewählten Projekte aufgefordert bis zum 31.07.2024 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.

Die Projektvorhaben werden nach der Qualität der Umsetzungsstrategie, der Angemessenheit des Mitteleinsatzes, dem Beitrag zur ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit, dem Beitrag zur Lebensqualitätsverbesserung, dem Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel sowie der Vulnerabilität der Zielgruppe beurteilt. Wichtig ist, dass ein positives Votum in der ersten Runde noch keine Förderzusage darstellt. Deshalb dürfen bis zur Bewilligung nur Verträge bis einschließlich HOAI-Leistungsphase 6 geschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderbekanntmachung.

 

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