Das 2024 gestoppte Förderprogramm KfW 432 zur Energetischen Stadtsanierung ist seit dem 26.11.2025 wieder beantragbar (Merkblatt). Damit können 75 % bzw. 90 % Zuschuss für die Erstellung von Konzepten u.a. zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung sowie für ein Sanierungsmanagement im Quartier gefördert werden. Durch die Reaktivierung des KfW-Programms hat sich die Fördersituation für Kommunen und ihre Partner deutlich verbessert – inhaltlich wie finanziell.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Kommunale Zweckverbände.
Förderfähige Maßnahmen
A Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts
Bezuschusst werden die Ausgaben für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts insbesondere unter Beachtung der aktuellen kommunalen Wärmeplanung. Die Fertigstellung des Konzepts sollte in der Regel nach einem Jahr, beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, abgeschlossen und durch den Auftraggeber abgenommen sein.
B Sanierungsmanagement
Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von maximal 5 Jahren.
Zuschussbetrag
Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben (finanzschwache Kommunen 90 Prozent) entsprechend den Komponenten A (Erstellung von integrierten Konzepten) und B (Sanierungsmanagement). Der maximale Zuschussbetrag für das integrierte Quartierskonzept beträgt 200.000 Euro und für das Sanierungsmanagement 400.000 Euro je Quartier.
Wie wir Sie unterstützen können
Wir begleiten Kommunen, Stadtwerke, Wohnungsunternehmen und weitere Akteure u. a. bei:
- der Antragstellung im KfW-Programm 432,
- der Erstellung integrierter Quartierskonzepte,
- der strategischen Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung,
- dem Aufbau und der Begleitung von Sanierungsmanagements,
- der Moderation und Mediation mit lokalen Akteuren,
- sowie beim Aufbau von Strukturen vor Ort (z. B. Energieagenturen, Genossenschaften, Quartiersgesellschaften).
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl von Quartieren, der Förderantragstellung oder der Umsetzung benötigen, unterstützen wir Sie gerne – eine unverbindliche Anfrage genügt.
- Sandra Giglmaier, B.A.U.M. Consult Gmb
E-Mail: s.giglmaier@baumgropu.de, Mobil: 0178 / 56 78 410 - Matthias Wangelin, KEEA GmbH
E-Mail: wangelin@keea.de, Mobil: 0152 / 53 15 35 00 - Gerrit Müller-Rüster, Treurat & Partner GmbH
E-Mail: gmueller-ruester@treurat-partner.de, Mobil: 0171 / 76 24 837 - Markus Hagenkamp, Öko-Zentrum NRW
E-Mail: hagenkamp@oekozentrum-nrw.de, Telefon: 02381 / 30220-34
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