Das NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hat die Förderrichtlinie "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" aktualisiert und auf weitere Gebäudegruppen ausgeweitet. Das Programm wird weiterhin von der EU und dem Land NRW finanziert, um den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude in NRW zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und zum Klimaschutz beizutragen.
Gefördert werden - wie bisher - energetische Sanierungen bei Gebäuden bzw. Einrichtungen, die karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen. Neu hinzugekommen sind kommunale Verwaltungsgebäude (z.B. Rathäuser), Betriebsgebäude (z.B. Bauhöfe und Feuerwachen) und Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor 1977 errichtet wurden und mit der Sanierung der Primärenergiebedarf um mindestens 50% reduziert wird.
Förderfähig sind Investitionen zur Umsetzung eines Energiekonzeptes, wie zum Beispiel:
- Wärmedämmung
- sommerlicher Wärmeschutz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen oder Wärmespeichern
- zusätzlich bei Schwimmbädern: Maßnahmen zur Reduzierung des Energie- und Wärmebedarfs des Beckenwassers
Auch Energiekonzepte und Planungsleistungen, wie etwa die energetische Untersuchung des Bestandsgebäudes oder Konzepte zum Energiemanagement, können gefördert werden.
Die Förderung beträgt - abhängig vom anzuwendenden Beihilferecht - bei Gebäuden für Kultur, Sport, Tourismus und karitative Zweckebis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 8 Millionen Euro je Vorhaben. Für Kommunen in der Haushaltssicherung beträgt die Förderquote bis zu 90%.
Bei der Sanierung von Verwaltungs-, Betriebs- und Schulgebäuden könnten bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst werden. Für Kommunen in der Haushaltssicherung beträgt die Förderquote für diese Gebäude bis zu 50%.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Anträge können über das digitale Antragsportal gestellt werden. Bewilligungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Kommunal Agentur NRW und die zuständigen Bezirksregierungen beraten zur Antragsstellung. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zum Beratungsangebot finden Sie unter:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/.
Die Richtlinie können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Download "Förderrichtlinie Energieeffiziente öffentliche Gebäude"
Das Öko-Zentrum NRW hat bereits zahlreiche Kommunen bei der Antragsstellung unterstützt und die erforderlichen Energiekonzepte erstellt. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an:
Oliver Goecke, 02381-3022070, goecke@oekozentrum-nrw.de
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