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BAFA Qualifikationsprüfung


energieberater24 – Wohngebäude ist ein modernes gewerkeübergreifendes Fernlehrgangskonzept für Interessierte mit Erfahrung im Bauwesen, die eine Anerkennung für die Kategorien Wohngebäude der Energie-Effizienz-Expertenliste (dena) anstreben.
energieberater24 – Wohngebäude vermittelt Ihnen Grundlagenwissen und die adäquate Vorgehensweise für die Energieberatung bei Wohngebäuden und bei der Planung und Umsetzung von energieeinsparenden Maßnahmen.

Die BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung ermöglicht es, geförderte Energieberatungen durchzuführen, Energieausweise zu erstellen und Kunden bei geförderten Projekten zu begleiten.

Energieberatungen tragen dazu bei, die Energieeffizienz und die Klimabilanz von Gebäuden zu verbessern. Das Angebot an Energieberatungen soll weiter ausgebaut und die Anzahl fachlich qualifizierter Beraterinnen und Berater gesteigert werden. Dazu ist es wichtig, dass interessierten Personen verschiedene Wege offenstehen, um sich zum/zur Energieberater/in fortzubilden.

Das BAFA hat mit der Qualifikationsprüfung Energieberatung einen Weg für Quereinsteigende geschaffen, sich zu Energieberaterinnen und -beratern zu qualifizieren. Die Qualifikationsprüfung richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die bereits praktische Erfahrung in einem Themengebiet der Energieberatung gesammelt haben.

Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikationsprüfung für den Bereich Wohngebäude und darauf aufbauend zusätzlich für den Bereich Nichtwohngebäude zu absolvieren. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zur Qualifikationsprüfung sowie zu den notwendigen Anforderungen.

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung besteht aus zwei Teilen. Zunächst müssen Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl eine verpflichtende Fortbildung absolvieren. Die Fortbildung muss den Vorgaben und Anforderungen des Regelhefts der Deutschen Energieagentur (dena) entsprechen. Einen Link zum dena-Regelheft finden Sie unter „Publikationen“.

Für Quereinsteigende ist die Qualifikationsprüfung verpflichtend:

  1. Zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena,
  2. Bei geförderten Projekten sowie
  3. Bei Beratungsprogrammen des Bundes

Die Qualifikationsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einem zu erstellenden Beratungsbericht (iSFP) sowie einer mündlichen Prüfung.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein BAFA-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist Voraussetzung, um sich als Quereinsteiger in die Energie-Effizienz-Expertenliste der dena eintragen zu lassen.

WOHNGEBÄUDE

ANFORDERUNGEN
Absolvierung einer Fortbildung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) im Basismodul plus 40 UE im Vertiefungsmodul Wohngebäude (gemäß dena-Regelheft).

 

ZERTIFIZIERUNG

Die Qualifikationsprüfung für Wohngebäude ermöglicht es:

  • Beratungen im Rahmen des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ durchzuführen.
  • Energieausweise für Wohngebäude auszustellen.
  • Geförderte Projekte in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu begleiten.

 

ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Es obliegt den Fortbildungsanbietern, nach welchen Kriterien sie ihre Kursteilnehmenden auswählen. Es gibt vom BAFA keine Zulassungsbeschränkungen.

NICHTWOHNGEBÄUDE

ANFORDERUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikationsprüfung Energieberatung Nichtwohngebäude:

  1. Die erfolgreich bestandene Qualifikationsprüfung für Wohngebäude,
  2. mindestens drei Jahre nachweisliche Berufserfahrung im Anschluss an die Wohngebäude-Prüfung sowie
  3. die Fortbildung für Nichtwohngebäude im Umfang von 80 UE.

Ihre Berufserfahrung können Sie durch die unten im Reiter „Formulare“ bereitgestellten Dokumente nachweisen. Die Tätigkeit muss hauptberuflich erfolgt sein, das bedeutet, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruchen sowie vergütet worden sein.

 

ZERTIFIZIERUNG

Eintrag in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes:

Modul 2 der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"

INFORMATIONEN FÜR FORTBILDUNGSANBIETER

Bei der Qualifikationsprüfung sind die Bestandteile Fortbildung und Prüfung organisatorisch nun voneinander getrennt. Die Fortbildungskurse werden wie bisher von den Fortbildungsträgern organisiert. Die Prüfung des BAFA ist nun davon entkoppelt und wird zentral durch die Öko-Zentrum NRW GmbH durchgeführt.


Nach erfolgreich bestandenem Fortbildungskurs müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenständig bei der Öko-Zentrum NRW GmbH zur Prüfung anmelden.

 

Alle Fortbildungskurse müssen hinsichtlich Inhalt und Umfang den Anforderungen des dena-Regelhefts entsprechen, damit sie im Rahmen der Qualifikationsprüfung anerkannt werden können. Bei Fragen zu Struktur und Aufbau der Kurse, hilft ihnen die dena gern weiter.

 

Es ist Aufgabe der Fortbildungsanbieter die Teilnehmenden im Vorfeld eingehend zu beraten. Diese sollten über die geeigneten Kompetenzen verfügen, die Qualifikationsprüfung erfolgreich zu bestehen.

Es sollte kommuniziert werden, dass die Prüfung auf dem Niveau eines Meister-/Technikerabschlusses oder eines Bachelorstudiums einzuordnen ist (Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens). Dies beschreibt Kompetenzen zum Planen, Bearbeiten und Auswerten von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Dabei ist die Anforderungsstruktur durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.