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Coronahinweise


Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an Workshops der Öko-Zentrum NRW GmbH in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Sämtliche Präsenzveranstaltungen werden unter der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Coronaschutzverordnung sowie des Hygienekonzepts des jeweiligen Veranstaltungsortes durchgeführt. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Veranstaltungen nur von geimpften, genesenen und tagesaktuell getesteten Personen (3G) besucht werden dürfen und eine entsprechende Maskenpflicht (s. u.) gilt.

Abweichende Regelungen, die für einzelne Veranstaltungen gelten können, werden vor Veranstaltungsstart durch das Öko-Zentrum NRW per E-Mail bekanntgegeben.

Stand: 04. April 2022 | Download

 

1. Teilnahme

Die Grundlage für Ihre Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen ist, dass die geltenden Coronaschutzvorgaben, Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden. Alle unsere Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden. Zusätzlich gilt das aktuelle Hygienekonzept des jeweiligen Veranstaltungsortes.

Personen mit Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu Risikogruppen werden gebeten, ggf. ärztlich Rücksprache zu nehmen; die Verantwortung dafür liegt bei jedem selbst. Die Entscheidung über die Teilnahme an der Veranstaltung liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen.

Bei Krankheitsanzeichen (Gliederschmerzen, Fieber, Halskratzen o.ä.) bitten wir darum, den jeweiligen Veranstaltungen fernzubleiben und Kontakt mit den örtlichen Gesundheitsversorgern aufzunehmen.

2a. Nicht-Teilnahme: Krankheitsfall

Sollten gebuchte Veranstaltungen, insb. Workshops und Prüfungen, aufgrund von Krankheit nicht wahrgenommen werden können, ist das Öko-Zentrum NRW frühzeitig zu informieren. Eine Verschiebung auf einen anderen Termin ist nur nach Rücksprache und Bestätigung durch das Öko-Zentrum NRW möglich und in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden; siehe auch „Allgemeine Studienbedingungen“.

2b. Nicht-Teilnahme: Missachtung des Hygienekonzepts

Die Einhaltung aller hier genannten Maßnahmen wird als verpflichtend für die Teilnahme an unseren Präsenzveranstaltungen vorausgesetzt. Etwaige Ersatzansprüche sind bei vorsätzlicher Missachtung grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Vor der Veranstaltung

Veranstaltungen finden mit namentlicher Registrierung statt, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Dabei werden Name, Adresse und Telefonnummer erfasst. Die tatsächliche Anwesenheit wird vor Ort dokumentiert.

Im Fall einer Infektion werden die Daten vom zuständigen Gesundheitsamt abgefragt. In diesem Zusammenhang wird auch die Sitzordnung, die von uns im Vorfeld festgelegt und während der jeweiligen Veranstaltung dokumentiert wird, weitergegeben. Dies ist aus Gründen der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten erforderlich. Diese Daten werden vertraulich behandelt und vier Wochen nach Ende der Veranstaltung vernichtet.

4. Bei der Anreise

Für die Anreise sind alle Teilnehmer:innen selbst verantwortlich. Dabei sind die jeweils gültigen Abstandsregeln und Hygienebedingungen einzuhalten. Zurzeit gilt im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel. Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Vor dem Betreten des Veranstaltungsortes sind die Hände gründlich zu waschen. Die medizinische Maske darf erst am Platz dann abgesetzt werden.

5. Zugang zum Veranstaltungsort: Nachweis des 3G-Status

Beim Zugang zum Veranstaltungsort wird die Gültigkeit Ihres Impf- oder Genesenenstatus bzw. tagesaktuellen negativen Coronatestergebnisses geprüft. Dazu benötigen wir Einsicht in Ihren Impfpass (schriftliches oder digitales Impf- bzw. Genesenenzertifikat) sowie die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments. Sollten die oben genannten Dokumente nicht vorgelegt werden können oder berechtige Zweifel an ihrer Gültigkeit bzw. Echtheit bestehen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Zugang zum Veranstaltungsort zu verwehren. Evtl. Ersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen (siehe auch 2b).

6. Während der Veranstaltung

Vorbemerkung: Es gelten die für den jeweiligen Veranstaltungsort herausgegebenen Vorschriften, diese können von den hier angeführten Vorschriften abweichen.

Die Größe der Veranstaltungsräume wird so gewählt, dass pro Person eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht. Die Tisch- und Sitzordnung darf nicht eigenmächtig verändert werden.

Das Tragen einer medizinischen Maske ist in den Fluren und Toiletten verpflichtend, weil die Abstandsregeln dort nicht zwingend eingehalten werden können.

Die medizinische Maske muss enganliegend über Mund sowie Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Die medizinische Maske darf erst bei Ankunft am zugewiesenen Sitzplatz im Veranstaltungsraum abgenommen werden.

Sollten sich während der laufenden Veranstaltung Krankheitsanzeichen einstellen, bitten wir darum, uns unverzüglich darüber zu informieren und die Teilnahme zu beenden.

Vor Beginn der Veranstaltung werden alle Teilnehmer:innen über die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln aufgeklärt und auf örtliche Besonderheiten hingewiesen.