Zuschüsse zur Weiterbildung in kommunaler Wärmeplanung

Qualifizierung |

Novelle der Richtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat die Richtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ umfassend überarbeitet. Mit gezielten Förderimpulsen soll der Umstieg auf klimafreundliche Wärmelösungen vorangetrieben werden. Dabei wurden einige Bausteine überarbeitet und einige neue Bausteine hinzugefügt.

Verändert wurde die Förderung bei der Nutzung oberflächennaher Geothermie in Kombination mit einer Wärmepumpe. Hier sind nun höhere Zuschüsse pro Bohrmeter möglich. Neu hinzugekommen ist der Fördergegenstand ‚KlimaGebäude.NRWplus‘. Mit dieser Maßnahme sollen besonders innovative Projekte in KlimaQuartieren gefördert werden. Ebenfalls neu ist die Förderung von ‚Wärmekonzepten für Quartiere‘, welche die Erstellung von Energie- und Wärmekonzepten mit bis zu 45.000 € unterstützt. Dabei können sowohl Quartiere im Bestand als auch Neubaugebiete betrachtet werden. Die novellierte Richtlinie ist am 03. Juni 2025 in Kraft getreten.

Besonders interessant für kommunale Akteure sowie Planerinnen und Planer ist die neu eingeführte ‚Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung‘, die für Kommunen, kommunale Unternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen beantragbar ist. Sie soll diese bei der Planung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unterstützen, indem sie entsprechende Weiterbildungen fördert.

Voraussetzung ist, dass der besuchte Lehrgang mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfasst. Unter Beachtung der De-minimis-Verordnung können 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500 € pro Fortbildungstag bzw. 2.500 € pro Person bezuschusst werden. Für finanzschwache Kommunen erhöhen sich diese Werte auf maximal 90 % und 2.750 € pro Person. Zu beachten ist, dass pro antragsberechtigter Stelle höchstens drei Weiterbildungen im Jahr gefördert werden.

Unser Lehrgang Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung erfüllt alle Voraussetzungen für diese Förderung. Teilnehmende aus NRW können somit einen Zuschuss zu den Lehrgangkosten erhalten. 

Um die Förderung nutzen zu können, muss zunächst ein Online-Antrag gestellt werden. Dabei muss ein ein Beschäftigungsnachweis mit Angabe des Tätigkeitsfeldes  und eine Beschreibung des Lehrgangs mit Informationen zum Anbieter eingereicht werden. Nach positiver Prüfung des Antrags wird ein Zuwendungsbescheid zugestellt und die Maßnahme kann beauftragt werden. Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, ist ein Auszahlungsantrag zu stellen, nach dessen positiver Prüfung die Zuwendung überwiesen wird. Eine Antragsstellung ist über die Website der Bezirksregierung Arnsberg möglich.


Nähere Informationen zum Lehrgang "Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung" der Öko-Zentrum NRW Akademie finden sie hier:
ZUM LEHRGANG "Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung"

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Thomas Orban
02381 / 30 220-25
orban@oekozentrum-nrw.de

« zurück zur Übersicht