Newsletter 06/22

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Zukunft für BEG: Reform '23, Zuspruch für EU-Richtlinie, Zuschuss für Wärmeplanung

Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 06/2022

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Solidarität ist ein Fundament der Demokratie, eine zentrale Tugend in Gesellschaft und Familie. Sie wird aktuell zu Recht eingefordert, wenn es um die Unterstützung der Ukraine geht. Sie ist aber auch die Grundlage für die gerade beschlossenen Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen in der Energiekrise. Zum Wesen der Solidarität gehört, dass sie meist eine „Einbahnstraße“ ist - weil die Empfangenden selten in der Lage sind, viel zurückzugeben. Im Falle der kommenden „Preisbremsen“ ist das aber anders.

Viele Bürgerinnen und Bürger und vor allem viele Unternehmen haben ihren möglichen Beitrag zu Klimaschutz und zum Ausbau der Erneuerbaren noch nicht geleistet. Wir reden hier nicht über Menschen, die bei den Tafeln in der Schlange stehen. Wer aber nimmt und zurückgeben kann, der sollte das auch tun - und gerade jetzt schauen, welche Einspar- und Effizienzpotenziale noch realisierbar sind. Der Alltag von Beratungsdienstleistern zeigt es: Es gibt so gut wie keine Betriebe, die nicht noch ein Dach für PV frei haben oder die Investitionen in technisch effizientere Anlagen vornehmen könnten. Den Status quo so zu lassen, weil der Staat einen Teil der Notlage lindert, ist der falsche – der unsolidarische - Schritt.

Ähnliches ist dieser Tage auch gefragt im ägyptischen Scharm El-Scheich, wo die COP27-Klimakonferenz stattfindet. Die Folgen des von „uns“ verursachten Klimawandels zeigen sich nicht nur im Ahrtal, sondern vor allem in Ländern, die wenig zu ihm beigetragen haben und sich kaum gegen ihn wehren können. Auch diesen Nationen gegenüber ist entschlossenes Handeln jedes Einzelnen bei der Reduktion von Treibhausgasen gefragt. Nennen wir es einfach: Solidarität.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Bundesförderung bleibt Dauerbaustelle: Reform der BEG zum Jahreswechsel geplant

Dieser Newsletter ohne die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG – wann gab es das zuletzt? Im Sommer 2020, sagt unsere Statistik. Seitdem war sie uns ein treuer Begleiter und fehlte in keiner der inzwischen 15 hinzugekommenen Ausgaben – das gilt auch für die, die Sie gerade lesen. Der Grund: Obgleich die BEG erst in diesem Sommer umfassend überarbeitet wurde, stehen bereits die nächsten Änderungen an. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den entsprechenden Entwurf Ende Oktober in die Abstimmungsschleife mit den Verbänden des Bausektors geschickt. Bleibt es beim Zeitplan, erwartet uns schon zum Jahreswechsel die nächste BEG-Reform – mit einigen zeitlichen Ausnahmen.

Eine solche betrifft beispielsweise die Neubauförderung (40 mit NH-Klasse): Diese soll noch bis einschließlich Februar in der BEG fortgeführt werden. An ihre Stelle tritt anschließend eine neue Richtlinie „BEG Neubau“ – die dann in der Zuständigkeit des Bundesbauministeriums liegen wird. In den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG ist unter anderem geplant, die Grenze für das Erreichen der EE-Klasse von 55 auf 65 Prozent Deckungsanteil zu erhöhen und zudem den Einbau einer Lüftungsanlage zu fordern. Der gerade erst eingeführte WPB-Bonus soll erweitert werden und für Wohngebäude ein neuer Bonus für serielle Sanierungen hinzukommen (siehe die News hierzu). In Summe sind die Änderungsvorschläge - auch bei den Einzelmaßnahmen - so umfangreich, dass sie hier nur angerissen werden können und wir einen eigenen Online-Artikel dazu verfasst haben.

Viele Änderungen, aber die große Linie ist geblieben: EU-Gebäuderichtlinie überspringt erste Hürde

Klingt wie der Name einer „Muckibude“, meint aber etwas völlig Anderes: Mit „Fit for 55“ tituliert die Europäische Kommission ihr Paket teils verschärfter, teils neuer Richtlinien und Verordnungen, das sie 2021 vorstellte und das die Klimapolitik der Europäischen Union neu ausrichten soll. Mit dem Maßnahmenbündel will die Politik den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 reduzieren und den Kontinent bis 2050 klimaneutral machen. Eine tragende Säule dabei ist die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie – zu der es jetzt Neuigkeiten gibt. Wie die zu interpretieren sind, ob als halbleeres Glas oder halbvolles, liegt im Auge der Betrachter.

Der Entwurf zur EU-Gebäuderichtlinie - kurz: EPBD - wurde im Dezember 2021 veröffentlicht. Somit ist der Text seit knapp einem Jahr im Hürdenlauf durch die Instanzen – was hier zunächst den EU-Rat meint. Den hat die EPBD nun verlassen - natürlich nicht „ungerupft“: Bei der erzielten Einigung wurden einige der geplanten Vorgaben abgeschwächt; insbesondere soll es Sanierungspflichten für die schlechtesten Gebäude nur noch bei Nichtwohngebäuden geben. Allerdings: Jenseits aller Änderungen – die wir hier für Sie zusammengestellt haben – ist es bei den Kernzielen geblieben: Neubauten sollen bis 2030 und der Gesamtgebäudebestand bis 2050 „sauber“ – im Sinne von Nullemission – werden. Wie geht es nun weiter mit der Richtlinie? Nach der Einigung im EU-Rat verhandelt dieser nun mit dem EU-Parlament. Weitere Änderungen sind also nicht nur möglich, sondern sehr wahrscheinlich.

Bezuschussen lassen, was ohnehin Pflicht wird: Förderung für kommunale Wärmeplanung ist gestartet

„BMWK-Papier lässt Pläne des Bundes erkennen“ lautete eine Überschrift im letzten Newsletter. Inzwischen sind die gemeinten „Pläne“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz teils schon Realität: Mit einer Überarbeitung der Kommunalrichtlinie trat am 1. November eine Impulsförderung für die kommunale Wärmeplanung in Kraft – die ihrerseits aber nur ein „Vorspiel“ für Größeres ist. Kommunen, die jetzt zügig handeln, können für das, was ohnehin auf sie zukommt, hohe Fördersätze bekommen: Bei Antragstellung bis Ende 2023 beträgt der Zuschuss 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben; für finanzschwache Rathäuser können es sogar 100 sein.

Der Reihe nach: Der Bund beabsichtigt, die Kommunen per Gesetz zur Aufstellung flächendeckender Wärmepläne zu verpflichten. Diese Maßnahme soll Planungssicherheit schaffen für alle öffentlichen und privaten Investitionen, die sich auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken. Die Städte und Gemeinden werden sich daher mit der Frage befassen müssen, in welchem Gebiet welche Wärmeversorgung vorrangig eingesetzt werden soll. Vorgesehen ist, dass die Kommunen binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Pläne fertig haben müssen. Abwarten bedeutet allerdings Geld zu verschenken: Die genannten lukrativen Fördersätze sinken 2024 auf 60 beziehungsweise 80 Prozent. An die neue Förderschiene geknüpft sind Anforderungen, die der Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie formuliert. In unserem Übersichtsartikel finden Sie alle relevanten Links und Infos zum Thema.

Vor-Sprong durch Technik: Öko-Zentrum NRW soll Serielles Sanieren in NRW anschieben

Dass eine Fertigung in Serie die Stückkosten drücken und neuen Produkten zum Markterfolg verhelfen kann, weiß die Welt spätestens seit Henry Ford. Der führte 1914 in seiner Automobilfabrik das Fließband ein, wodurch das legendäre „Model T“ zum Verkaufsschlager avancierte. In der Folge setzte sich die Serienfertigung in jedem Wirtschaftssektor durch – genauer: in fast jedem. Der Baubereich mit seinen vielen individuellen Gebäudenutzungen und -typen bildet bis heute die große Ausnahme – was sich mit Blick auf die Herausforderungen des Klimaschutzes aber ändern soll: Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das in den Niederlanden entwickelte „Energiesprong“-Prinzip der seriellen Sanierung auf dem deutschen Markt zu etablieren. Das Öko-Zentrum NRW unterstützt sie dabei jetzt als Regionalpartner.

Der Name legt es bereits nahe: Mit „Energiesprong“ sollen Gebäude energetisch einen Sprung nach vorn machen – dank digitalisierter und standardisierter Prozesse, bei denen Fassaden-, Dach- und Technikelemente vor ihrem Einbau vorgefertigt werden. Dieses Vorgehen hat neben energetischen auch zeitliche Vorteile. Diese Pluspunkte haben den Bund bewogen, die Etablierung mit finanziellen Anreizen anzuschieben: Schon seit 2021 gibt es ein Programm zur „Förderung der seriellen Sanierung“ und 2023 soll dieser Ansatz – über einen Bonus – sogar in die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) einziehen und damit in der Breite unterstützt werden. Wie sie in die Energiesprong-Sanierung einsteigen können, erfahren interessierte Akteure aus der Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft in NRW nun auch beim Öko-Zentrum NRW – dem ersten offiziellen Regionalpartner der dena zum Seriellen Sanieren. Mehr Infos gibt es hier.

Steckbrieflich gefunden: Studie zeigt Wege zur Dekarbonisierung gängiger Gebäudetypen auf

Wieviel „Kohle“ kostet es, den Kohlenstoff aus dem Haus zu bekommen? Das war eine der Ausgangsfragen für eine Studie, die jetzt im „Gebäudeforum klimaneutral“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) frei verfügbar ist. Im Hinblick auf die bundesweiten Klimaziele untersuchte das Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) gemeinsam mit weiteren Partnern, wie unterschiedliche Gebäudetypen energetisch modernisiert und dabei dekarbonisiert, also von der Nutzung fossiler Brennstoffe befreit werden können. Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken, nahmen die Autorinnen und Autoren acht typische Gebäude aus dem Bestand unter die Lupe: das Ein- und das Mehrfamilienhaus, die Doppelhaushälfte, ein Reihenmittelhaus, ein Hotel, eine Schule, ein Verwaltungsgebäude sowie einen Kindergarten.

So unterschiedlich die Herangehensweise im Detail, so einheitlich das Resümee für alle genannten Varianten: „Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass sowohl das Sektorziel für 2030 als auch das Ziel für 2050 grundsätzlich realisierbar sind“. Für alle Gebäudetypen wurden „Steckbriefe“ erstellt, die die Modernisierungsoptionen aufzeigen und dabei wirtschaftliche Aspekte einbeziehen. Einziger Wermutstropfen: Den Berechnungen liegen technische Daten und Preisannahmen aus dem Jahr 2020 zugrunde; die rasanten Veränderungen der jüngsten Vergangenheit sind daher bei der Interpretation der Steckbriefe zu berücksichtigen.

Energieberaterinnen und -berater händeringend gesucht: Hamburg unterstützt Ausbildung und Berufseinstieg

Nur rund 40 km im Radius misst der Stadtstaat Hamburg. Auf dieser vergleichsweise kleinen Fläche haben die Statistiker des Bundeslandes über eine Viertelmillion Wohngebäude gezählt – kein Wunder, dass derzeit auch an der Elbe „Land unter“ ist in Sachen Gebäudeenergieberatung: Der Bedarf übersteigt das Angebot bei weitem. Mit einem Pilotprojekt geht der Senat gegen den Mangel vor und bietet Unterstützung bei der Ausbildung sowie beim Berufseinstieg. Im Erfolgsfall könnte das Förderinstrument auch für andere Regionen Deutschlands eine Option sein.

Das Hamburger Verfahren läuft wie folgt: Interessierte können sich beim Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt (ZEBAU) melden. Sofern Sie für das Projekt ausgewählt werden, können sie einen Lehrgang absolvieren (z.B. beim Öko-Zentrum NRW) und sich nach erfolgreichem Abschluss die Kosten von 2.000 Euro erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass im Nachgang bis zu hundert (vergütete) Energieberatungen für den staatlich geförderten Beratungsverbund „Energielotsen“ geleistet werden. Unter dem Strich ergibt sich eine Win-win-Situation: Die oder der Einzelne profitiert von der Kostenerstattung und dem schnellen Einstieg in die Praxis, der Markt von der steigenden Zahl von Fachkräften und die Energielotsen von verkürzten Wartezeiten für Hausbesitzer. Das Angebot ist zunächst auf 15 Teilnehmende begrenzt; Infos gibt es bei ZEBAU. Partner ist auch das Öko-Zentrum NRW, das bereits seit über 15 Jahren Lehrgänge auch in Hamburg anbietet und diesen kreativen Weg der Steigerung von Beratungsangeboten sehr begrüßt.

Öko-Bilanz mit Brief und Qualitätssiegel: 22. Projektetage stellen Studienergebnisse vor

Es ist eine Art Think-Tank der Baupolitik: Als spezialisierte Forschungseinrichtung unterstützt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) diverse Bundes- und Landesministerien sowie Ämter und Kommunen in ihrer Entscheidungsfindung. Insbesondere mit dem Innovationsprogramm „Zukunft Bau“, umgesetzt im Auftrag des Bundesbauministeriums, gibt das BBSR kontinuierlich Denkanstöße. Zu diesem Programm gehören auch die „Projektetage der Bauforschung“ des BBSR, deren kommende Veranstaltung, angeboten am 22. und 23. November, wir Ihnen besonders empfehlen möchten. Das Event läuft als Online-Konferenz und kann kostenlos besucht werden.

Die „Projektetage“, die im November bereits ihre 22. Auflage erleben, gliedern sich diesmal in fünf Themenblöcke. Einer davon dreht sich um „Ökobilanzierung“; darin stellt das Öko-Zentrum NRW die „Entwicklung, Erprobung und Evaluierung eines Fortbildungskonzeptes zu Ökobilanzierungen gemäß den Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für eingetragene Energieeffizienzexperten beziehungsweise Ersteller von Nachweisen für Förderprogramme des Bundes (BEG)“ vor. Nachhaltigkeit spielt schon jetzt eine wichtige Rolle beim Bauen und der Gesetzgeber wird diese künftig noch stärken. Damit steigt zugleich die Bedeutung von entsprechenden Kriterien und des Nachweises von Nachhaltigkeit. Der Vortrag zeigt auf, was das für die Praxis bedeutet.

Erhellendes für die dunkle Jahreszeit: Thunberg und Neubauer überzeugen mit lesenswerten Büchern

Sind es wirklich erst vier Jahre? Ja, kaum mehr: Am 20. August 2018 setzte sich eine zerbrechlich wirkende Schülerin vor den schwedischen Reichstag, neben sich ein Pappschild mit der Aufschrift „Skolstrejk för klimatet“. Wie es weiterging, ist bekannt: Greta Thunberg avancierte zu DER Ikone der Klimaschutz-Bewegung. Statt wie Gleichaltrige durch Clubs zu ziehen oder am Strand zu liegen, arbeitet die inzwischen 19-jährige unermüdlich für ihr Ziel. Herausgekommen ist dabei ein Buch, das nicht nur wegen des Alters der Autorin bemerkenswert ist.

„Das Klimabuch“ ist ein reiner Faktenwälzer (512 Seiten), hat aber alle Zutaten, die auch einen guten Thriller ausmachen. Es gibt die Bösen, wie mächtige Öl-Konzerne, und es gibt die Guten – nämlich uns, die wir etwas gegen den Klimawandel tun wollen. Von dem Umfang des Werkes – das mit Unterstützung herausragender Fachleute entstand – sollte sich niemand abschrecken lassen: Das „Klimabuch“ ist gut verständlich und eine spannende Lektüre (Fischer-Verlag, 36 Euro).

Eine enge Freundschaft verbindet Thunberg mit einer anderen jungen Frau, die gerade ebenfalls ein empfehlenswertes Buch veröffentlicht hat: Luisa Neubauer, durch ihr Engagement in der Fridays-for-Future-Bewegung zu einer Art deutschen Greta geworden, hat „Gegen die Ohnmacht“ zusammen mit ihrer Großmutter verfasst. Darin erzählen die beiden Frauen – die eine 26, die andere fast 90 Jahre alt - ihre persönliche sowie politische Geschichte und was sie eint im Umgang mit den Krisen der Welt. Einen „klugen Dialog“ nannte die „ZEIT“ zutreffend diese lesenswerte Neuerscheinung aus dem Verlag Klett-Cotta (240 Seiten, 24 Euro).

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

06.01.2023

Kursstart energieberater24 - Nichtwohngebäude (in Hamm)

Aufgrund der hohen Nachfrage arbeiten wir kontinuierlich an weiteren Kursstarts, sowohl für den Wohngebäude- als auch für den Nichtwohngebäudebereich.

Tipp: assen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

10.11.2022

Mehr Unabhängigkeit durch Solarthermie

16.11.2022

Lebenszyklusanalysen für das nachhaltige Bauen

17.11.2022

Wärmebrückenberechnungen in energetischen Bilanzierungen

24.11.2022

Praxistipps zum individuellen Sanierungsfahrplan 2.2 (iSFP)

29.11.2022

Baubegleitung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden

30.11.2022

Grundlagen der Passivhausplanung und der PHPP-Bilanzierung

07.12.2022

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 1) - Schadstoffvermeidung

12.12.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

13.12.2022

Lüftung von Schulen und Klassenräumen

14.12.2022

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 2)

Tagungen und Kongresse:

28.04.2023

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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