Newsletter 06/20

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GEG in Kraft, BEG in Sicht, Schulen in Sorge und Bund in Geberlaune

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 06/2020

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Bäcker backen. Tischler tischlern. Aber was machen eigentlich Klimaschutzmanagerinnen und -manager? In den letzten Jahren hat diese Berufsgruppe einen beachtlichen Aufwärtstrend durchlaufen. Man findet sie in Unternehmen, Kommunen, Bistümern oder auch Krankenhäusern – und allerorten gehören zu den Grundanforderungen des Jobs Ausdauer und Zähigkeit. Denn ohne beides geht es nicht im Ringen um mehr Klimaschutz, nachhaltige Mobilität, Wärmeversorgung jenseits von Gas und Öl, um mehr PV auf den Dächern etc. etc. Die Themen sind vielfältig, die Fortschritte mühselig. Umso schöner ist es, zu sehen, wie die Anerkennung für die einst belächelte Zunft gestiegen ist. Es mehren sich die entfristeten Stellen und die Förderungen der öffentlichen Hand, hinzu kommt Respekt aus dem jeweiligen Arbeitsumfeld.

Das Tätigkeitsprofil dieser Klimaschutzfachleute ist hoch spannend und stellt gleichermaßen große Anforderungen an technisches Verständnis wie an Kommunikationsfähigkeit. Netzwerke untereinander sind dabei sehr wichtig, um von Best-Practice-Projekten anderer lernen zu können. „Abkupfern“ ist hier nicht verpönt, sondern zielführend. Als Einrichtung, die seit 30 Jahren eng mit und für Klimaschutzmanagerinnen und -manager arbeitet, begrüßen wir den Wertewandel und werden „Networken“ sowie „Plagiieren“ auch künftig nach Kräften unterstützen.

In diesem Sinne grüßt

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Goodbye EnEV & Co, hello GEG: Der Zickzackkurs ist zu Ende und das Gesetz in Kraft

Vermutlich haben Sie es nicht einmal bemerkt. Denn der Stichtag fiel auf einen Sonntag, der zudem in fünf Bundesländern ein Feiertag ist, und medial gab es an diesem Wochenende mit dem Lockdown nur ein einziges, alles dominierendes Thema. Aber es stimmt: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nach fast vierjährigem Vorgeplänkel tatsächlich am 1. November in Kraft getreten. Gerade weil Corona auch dieses Thema überdeckt hat, sei das wichtige Datum in Erinnerung gerufen.

Das "Gebäudeenergiegesetz" führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Neue energetische Anforderungen für Neubauten oder Sanierungen sind damit zwar vorerst nicht verbunden, aber in anderer Hinsicht ändert sich einiges. So sind Biomasse und erneuerbarer Strom in der Gebäudebilanzierung nun leichter anrechenbar, die obligatorischen Energieberatungen werden Realität und Öl- und Kohleheizungen verboten. Um einen fließenden Wechsel zum GEG zu erreichen, gibt es für viele Aspekte (wie Energieausweise und KfW-Nachweise) Übergangsregelungen. Alle Änderungen und die Übergangsregeln stehen auf unserer Internetseite zum GEG, die passend zum Inkrafttreten komplett überarbeitet wurde.

Bundesmittel für corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen, mehrere Landestöpfe für mobile Geräte

Seitdem die Forschung den Übertragungsweg des Corona-Virus vor allem in den Aerosolen sieht, sind die fleißigen Einkaufswagen-Desinfizierer vor den Geschäften wieder verschwunden. Und kaum hat sich der Abwehrkampf von den Oberflächen in die Luft verlagert, gibt es bereits passende Förderprogramme: Gut eine halbe Milliarde Euro stellt das Bundeswirtschaftsministerium für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zur Verfügung. Förderfähig sind nicht nur neue Filter- und Messtechnik, sondern auch größere Umbauten wie die Umrüstung von Umluft- auf Zuluftanlagen. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen; Anlaufstelle ist das BAFA.

Tief in die Tasche greifen will auch das Land NRW: Bauministerin Ina Scharrenbach kündigte Ende Oktober ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm an, um damit u.a. den Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte für Schulen und Sporthallen zu unterstützen. Mit der kommenden (bis Redaktionsschluss noch nicht veröffentlichten) Förderrichtlinie „schließe das Land NRW zugleich eine Lücke zum neuen Bundesförderprogramm“. Mit dieser Initiative steht NRW nicht allein da: Auch Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz unterstützen die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Schulen – wobei sich die Volumina und Konzepte der Fördertöpfe stark unterscheiden.

Wir halten Sie auf unserer Internetseite auf dem Laufenden.

UBA veröffentlicht Handlungsempfehlung für richtiges Lüften

Mit Richard Wagner dürften heutige Schüler wenig am Hut haben. Dabei passt, was die weibliche Hauptfigur aus „Tristan und Isolde“ ihrer Dienerin zuruft, besser zum aktuellen Schulalltag als kaum ein anderes Klassik-Zitat: „Luft! Luft! Mir erstickt das Herz! Öffne! Öffne dort weit!“ (2. Akt, 1. Szene). Brangäne reißt die Vorhänge auf – eine Möglichkeit, die 2020 nicht immer gegeben ist: Schulfenster lassen sich oft nur kippen. Wie Lüften professionell erfolgen und eine Corona-Schutzmaßnahme sein kann, zeigt eine neue Publikation des Umweltbundesamts (UBA).

Die Behörde hat bereits im Sommer eine Stellungnahme veröffentlicht, um Schulen und anderen Einrichtungen eine Grundlage für eigene Hygienekonzepte an die Hand zu geben (wir berichteten). Jetzt ließ sie die Handlungsempfehlung folgen. Auch mit mobilen Luftreinigern hat sich das UBA inzwischen befasst – mit dem Ergebnis, dass eine verlässliche Viren-Reduzierung allein durch solche Geräte noch nicht eindeutig belegt sei. Fensterlüftung bleibe daher vorerst die prioritäre Maßnahme. Alle Informationen haben wir auf unserer Internetseite zusammengefasst. Ein umfassendes Online-Seminar zur Lüftung von Schulen bieten wir am Donnerstag, 05.11.2020 an.

Mehr statt weniger: Bund stockt Fördermittel für Gebäudesanierung um 2,2 Mrd. Euro auf

Trotz aller milliardenschweren Corona-Hilfen: Der Bund hält Wort, der zwischenzeitlich von Marktakteuren befürchtete Förderstopp bei KfW und BAFA bleibt aus. Und nicht nur das: Statt weniger Geld gibt es sogar mehr. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist gute Nachricht, die das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober kommuniziert hat.

Für 2021 steht die Zusammenführung der bestehenden Programme in der künftigen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) an, zu der auch eine korrespondierende Mittelausstattung gehören soll (Näheres siehe eigene Meldung in diesem Newsletter). Auf dem Weg dahin hat die Bundesregierung die Programme Anfang 2020 noch einmal novelliert und ausgebaut. Ursprünglich zur Erreichung der Ziele des „Klimaschutzprogramms 2030“ gedacht, freut sich der Staat in Corona-Zeiten aber auch über die ausgelösten Investitionen und deren konjunkturstützende Wirkung. Wohin genau das Fördermittel-Plus fließt, lesen Sie auf unserer Website.

Auf einen Blick: Anforderungen der künftigen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“

Aus 10 mach 3: Die umfangreichen, damit aber auch etwas unübersichtlichen Förderungen der

KfW und des BAFA zur Gebäude-Energieeffizienz und erneuerbaren Wärme sollen ab 2021 gebündelt und dabei neu geordnet werden. Das heißt konkret: Die derzeit vier Förderprogramme mit ihren zehn Teilprogrammen laufen nach diesen Planungen künftig in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammen – und die hat nur noch drei Fördersparten: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Von der Vereinfachung verspricht sich der Bund nicht nur mehr „Kundenfreundlichkeit“ und vereinfachte Antragsverfahren, sondern auch bessere Möglichkeiten, rasch und gezielt Förderschwerpunkte zu setzen. Soweit die Theorie. Aber eine solche weitreichende Reform braucht auch neue „Spielregeln“. Die künftigen technischen Mindestanforderungen der Förderung wurden letzte Woche den Verbänden und Interessensgruppen vorgestellt. Auch Sie als Abonnent dieses Newsletters können sich schon einlesen: Auf unserer runderneuerten Webseite zum BEG finden Sie in prägnanter Form, was zu den kommenden Anforderungen schon bekannt ist.

Erstes Netzwerk speziell für nachhaltige Unterrichtsgebäude soll im Frühjahr 2021 starten

Fast hat man es schon vergessen: Schulen dienen nicht nur dem Lüften, sondern auch dem Lernen. Und letzteres bezieht sich nicht nur auf Mathe, Englisch und Geschichte, sondern auch auf die Bauten selbst: Gerade Unterrichtsgebäude - als Stätten der Persönlichkeitsentwicklung und als emotional besetzte Orte, die man lange erinnert – sollten architektonisch und in Sachen Nachhaltigkeit eine hohe Qualität aufweisen. Dies zu fördern, hat sich das bundesweit erste „Netzwerk für Nachhaltige Unterrichtsgebäude“ zum Ziel gesetzt.

Schon seit 2013 ist bei der Planung von Unterrichtsgebäuden im Auftrag des Bundes die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) Pflicht. Das neue Netzwerk soll als Motor fungieren für den Informations- und Erfahrungsaustausch zu solchen Bauten. Dies betrifft nicht nur baufachliche Themen, sondern reicht bis zur Integration pädagogischer Konzepte in die Planung. Vorgesehen sind unter anderem eine Internetplattform mit Fachinformationen sowie eine Datenbank mit nützlichen Infos zu Neubau und Bestandsmaßahmen. Der Startschuss fällt im November. Den Aufbau des Netzwerkes, dessen Geschäftsstelle am Öko-Zentrum NRW ansässig sein wird, fördert das Bundesbauministerium über sein Forschungsprogramm „Zukunft Bau“. Interessenten können sich melden bei Thomas Rühle (ruehle@oekozentrum-nrw.de).

Wie „sauber“ ist mein Rathaus? DUH und Frag-den-Staat starten Transparenzkampagne

Beide haben in den deutschen Behörden keineswegs nur Freunde: Die einen wegen bohrenden Nachfragen in Sachen Feinstaub, die anderen wegen juristisch unterlegten Aufforderungen, die Gründe hoheitlichen Handels zu erläutern. Jetzt haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Internetplattform frag-den-staat.de für eine Kampagne zusammengetan, die die Zahl ihrer „Freunde“ weiter erhöhen dürfte: Bürger sollen bei ihren Kommunen anfragen, wie es um den Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude bestellt ist.

Der Staat müsse endlich mit gutem Beispiel vorangehen, fordern die Initiatoren - und appellieren an die Plattformnutzer: „Helfen Sie mit aufzudecken, wo der Staat das Klima verheizt! Ob Rathaus, Schule, Krankenhaus oder Finanzamt – fordern Sie in Ihrer Kommune von öffentlichen Gebäuden den Energieausweis an. Verschwendung von Energie und Steuergeldern darf kein Staatsgeheimnis sein!“ Besonderes Gimmick: Auf der Kampagnen-Website werden betreffende Gebäude in der eigenen Umgebung angezeigt und auch, ob dazu schon Anfragen laufen.

Das Ziel ist klar, der Weg noch festzulegen: Tecklenburg will energieeffiziente Eigenheime

Sie hat nur 10.000 Einwohner, ist aber deutlich bekannter, als es die Zahl vermuten ließe: Die Kleinstadt Tecklenburg liegt im nördlichen Münsterland und hat eine schöne Altstadt, weshalb der Ort auch als „westfälisches Rothenburg“ beworben wird. Aber auch ein Touristenziel mit viel Fachwerk braucht neue Baugebiete – und da kommt das Öko-Zentrum NRW ins Spiel.

Im Auftrag der Kommune erstellten wir ein Gutachten zur Frage, ob die Einführung des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 die Häuslebauer mit Mehrkosten belasten würde. Nein, errechnete Bernd Winterseel: „Die derzeitigen Förderprogramme gleichen den Mehraufwand nicht nur aus, sondern führen sogar dazu, dass Bauherren in der Regel deutlich mehr Geld herausbekommen, als sie zusätzlich aufwenden müssen.“ Die Studie brachte in der Lokalpolitik eine Diskussion in Gang, ob sich die angestrebte Energieeffizienz besser durch Beratung oder verpflichtende Vorgaben erreichen lasse. DASS der KfW-55-Standard sinnvoll ist, steht für den Stadtrat nach dem Zentrums-Gutachten aber außer Frage.

Praxishandbuch Immobilien-Investitionen: Standardwerk in vierter Auflage erschienen

Diese Publikation „wird Pflichtlektüre werden für alle, die sich ernsthaft mit dem Thema Immobilieninvestments auseinandersetzen und sich auf diesem Gebiet weiterbilden wollen“, orakelte das Hamburger Abendblatt 2005 aus Anlass der Erstauflage. In den 15 Jahren seit dieser Rezension hat sich viel am Inhalt geändert, aber wenig an der Bedeutung des „Praxishandbuches Immobilien-Investitionen“. Soeben erschien die vierte Auflage des Standardwerks.

Auf 779 Seiten vermittelt das Kompendium alles Wissenswerte rund um „Anlageformen, Ertragsoptimierung, Risikominimierung“ (so der Untertitel). Dass heutzutage zum Immobilienerwerb auch ein Blick auf die Umwelt- und Energieaspekte des Objektes gehört, belegt das neu aufgenommene, vom Öko-Zentrum NRW beigesteuerte Kapitel: Dieses beleuchtet die Hintergründe für energetische Anforderungen, stellt energetische Gebäudestandards vor und gibt Hinweise zu Fördermitteln. Das im Verlag C.H. Beck erschienene Handbuch gibt es für 169 Euro im Buchhandel.

Drei Vorträge, drei Vorzeigeobjekte:

Reihe „Nachhaltige und intelligente Gebäude“ feiert mit weiterem Workshop Zehnjähriges

Den Titel ziert ein Luftbild aus Essen, wie es sinnfälliger kaum sein könnte: im Hintergrund die einstige Zeche Zollverein, heute Weltkulturerbe, vorn die neue Verwaltung der RAG-Stiftung, mit begrüntem Dach und PV-Anlage. Die Zeiten haben sich geändert – und die gebaute Umwelt mit ihnen. Der Flyer wirbt für den Workshop „Klimawandel – Gebäuderisiken verstehen und managen“, der für den 9. Dezember in die IHK zu Dortmund einlädt – genauer: ins Web, denn auch dieses Expertentreffen läuft im Coronajahr als Livestream.

Der Workshop ist Teil einer Veranstaltungsreihe, die schon 2010 startete und für die sich vier Einrichtungen als Ausrichter zusammengefunden haben: neben der IHK das Kompetenznetwork Umweltwirtschaft.NRW, die Wirtschaftsförderung Dortmund und das Öko-Zentrum NRW. Neben drei Vorträgen beinhaltet das Programm die Vorstellung dreier mustergültiger Gebäude aus Darmstadt, Dortmund und Essen. Die Teilnahme ist kostenlos, weitere Infos hier.

Tickets ab 35 Euro: Fachkonferenz "Effiziente Gebäude“ wird zur Online-Reihe

Hamburg ist eine Reise wert. Genauer: wäre eine Reise wert. Denn in Zeiten des erneuten Corona-Lockdowns ist auch die Elbmetropole nahezu unerreichbar. Wie gut, dass das in der Hansestadt ansässige Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt seine Fachkonferenz "Effiziente Gebäude 2020" schon frühzeitig ins Internet verlagert hat. Von dem Begriff „Konferenz“ sollte man sich nicht verwirren lassen: Es handelt sich um eine ganze Veranstaltungsreihe, die (ab dem 03.11.) über 23 Tage läuft und zehn einzeln buchbare Termine umfasst.

Neun Online-Seminare mit Themen von Klimaschutz über Gebäudetechnik bis Holzbau sowie eine dreiteilige Abschlusstagung (darin ein Vortrag unseres Kollegen Thomas Rühle) laden ein zum fachlichen Austausch und zur Weiterbildung im energieeffizienten Bauen. Für die Teilnahme an der Konferenz werden mindestens 24 Fortbildungspunkte für die Energieeffizienz-Expertenliste vergeben. Das ausführliche Programm finden Interessenten hier.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

Starts der nächsten Fernlehrgänge:

09.10.2020

Kursstart „effizienzhausplaner24“ (Einstieg noch möglich)

20.11.2020

Kursstart Fernlehrgang “baubiologie24“

22.01.2021

vorauss. Kursstart Fernlehrgang “gebäudeenergieberater24“

Angebote zum Thema „Energieeffizienz“:

04.11.2020

ONLINE-Seminar "Grundlagen der Passivhausplanung und PHPP-Bilanzierung"

10.11.2020

ONLINE-Seminar "Energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden"

19.11.2020

ONLINE-Seminar "Energieeffizienz von Gebäuden / Gebäudeenergiegesetz"

24.11.2020

ONLINE-Seminar "Nahwärmenetz als Liegenschaftskonzept"

Angebote zum Thema "Bauphysik":

05.11.2020

ONLINE-Seminar "Lüftung von Schulen und Klassenräumen"

18.11.2020

ONLINE-Seminar "Kellersanierung"

Workshops:

05.11. bis 06.11.2020

ONLINE-Workshop "Auffrischungsseminar für BAFA-Berater"

09.11. bis 10.11.2020

ONLINE-Workshop "Auffrischungsseminar für BAFA-Berater"

Tagungen und Kongresse:

23.04.2021

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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