Liebe Leserinnen und Leser,
mit einer „Woche der Wärmepumpe“ wollen Anfang November das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und sein Minister Robert Habeck den Umstieg auf eine regenerative Wärmeversorgung der deutschen Wohnhäuser voranbringen. Eine gute Idee, denn: Weiterhin werden viel zu viele neue Heizungen auf der Basis fossiler – und damit klimaschädlicher – Energien eingebaut. Umgekehrt sieht es im Wärmepumpen-Markt dramatisch aus: Wurden im letzten Jahr noch über 350.000 neue Geräte eingebaut, waren es im ersten Halbjahr 2024 nur noch 90.000. Geht das so weiter, droht nahezu eine Halbierung. Die „Woche der Wärmepumpe“ soll mit Mythen aufräumen, etwa dem, dass die Wärmepumpe für ungedämmte Gebäude nicht in Frage kommt. Auch die allerorten geführte Diskussion um die kommunale Wärmeplanung kann einer breiten Einführung dieser Technik im Wege stehen, nämlich dann, wenn mögliche Umsteigerinnen und Umsteiger abwarten, bis das örtliche Konzept vorliegt. Das wird in den kleineren Städten und Gemeinden erst Mitte 2028 der Fall sein – und so viel Zeit zu „verdaddeln“, wäre sehr schlecht für den Klimaschutz, insbesondere im ländlichen Raum und bei Einfamilienhäusern, wo der Anschluss an ein Wärmenetz auch zukünftig die Ausnahme sein dürfte. Somit ist zu hoffen, dass die bundesweit über 70 Veranstaltungen bei möglichst vielen Interessierten die Handbremse lösen und Klarheit über den Nutzen individueller Investitionsentscheidungen schaffen. Das Öko-Zentrum NRW drückt dafür nicht nur die Daumen, sondern bringt sich auch selbst ein: Wir freuen uns darauf, die neun für NRW geplanten Info-Veranstaltungen durchführen zu dürfen. Motiviert haben uns die positiven Reaktionen der vielen Partner, die wir in den letzten Tagen angesprochen haben. Ob kommunale Spitzenverbände, Handwerker-Organisationen, Banken und Sparkassen oder Immobilien-Verbände: Alle haben ihre Zusage gegeben, sich für eine gut besuchte, fachlich fundierte Aktion ins Zeug zu legen. Kommen Sie doch gern auch vorbei; die Termine finden Sie demnächst unter www.wochederwaermepumpe.de sowie im nächsten Newsletter Lassen wir uns von medialen Verzerrungen und von Vorurteilen nicht abschrecken – schließlich erzeugt auch Reibung Wärme(pumpe). |
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Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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Finanzbelastung runter, Energieeffizienz hoch: KNN-Programm soll mehr Menschen das (klimafreundliche) Bauen ermöglichen |
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Alles startklar für das neue Förderformat: Die KfW hat bekanntgegeben, dass ab dem 1. Oktober Anträge zum neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) gestellt werden können. Die Voraussetzungen für den baldigen Start wurden mit den zugehörigen Merkblättern und Technischen Mindestanforderungen bereits geschaffen. Für welche Zielgruppe die Unterstützung gedacht ist, hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz im Sommer so erläutert: "Viele Menschen verdienen zu viel, um in einer geförderten Wohnung wohnen zu können und zugleich zu wenig, um sich hohe Mieten am freien Markt leisten zu können. (…) Für diejenigen, die eine neue Wohnung suchen, wird jetzt der Bau von bezahlbaren Wohnungen besonders gefördert". Der Finanztopf gliedert sich in die Varianten Wohngebäude (KNN-WG, Programmnummer 296) und Nichtwohngebäude (KNN-NWG, 596). Beide haben viel gemeinsam. So ist man vom zunächst geplanten Standard Effizienzhaus 40 (EH 40) abgerückt, es reicht nun EH 55. Weitere Parallelen: Es gelten die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) entsprechend dem Siegel QNG-PLUS beziehungsweise - bei NWG - QNG-PREMIUM und die Vorhaben dürfen keine Wärmeerzeugung aus fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Ein zentraler Unterschied besteht dahingehend, dass für Wohngebäude vereinfachte Anforderungen an die Lebenszykluskosten gelten und Begrenzungen bei der Wohnfläche einzuhalten sind. Weitere Details finden Sie auf unserer KNN-Webseite. |
One size fits all: Nach den Privaten können nun auch Firmen Anträge in der BEG-Heizungsförderung stellen |
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„Einer für alle, alle aus einem“: Der - hier leicht abgewandelte - Schlachtruf der drei Musketiere aus dem Klassiker von Alexandre Dumas lässt sich gut übertragen auf den Finanztopf der BEG-Heizungsförderung. Seit der letzten Augustwoche können nämlich auch Unternehmen Anträge für ihre Wohn- und Nichtwohngebäude stellen – und das bedeutet: Erstmals haben alle Eigner von Immobilien die Aussicht, in den Genuss dieser staatlichen Unterstützung zu kommen, gleich, ob es sich um private Eigentümer handelt oder um Betriebe. Nur eine Ausnahme gibt es noch: Für Kommunen startet die Heizungsförderung voraussichtlich erst Ende November; allerdings gibt es für diese Zielgruppe eine neue Übergangsregelung. Betriebe, die von der auch für diese Zielgruppe bislang geltenden Übergangsregelung Gebrauch gemacht und mit einer Maßnahme begonnen haben, müssen den formalen Förderantrag bis Ende November nachreichen. Näheres zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) insgesamt und zur Heizungsförderung in ihrem Rahmen lesen Sie hier (Updates vom 19. und 27.08.2024). |
Eine Förderung – zweifacher Nutzen: Neues Programm „Jung kauf Alt“ verbindet soziale mit energetischen Zielen |
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Zugegeben: Neu ist die Idee nicht. Die 20.000-Seelen-Gemeinde Hiddenhausen nahe Herford hat sie schon 2007 umgesetzt – und dafür zwei Jahre später den „Deutschen Nachhaltigkeitspreis“ erhalten. Dass das Konzept „Jung kauft Alt“ in Ostwestfalen – und inzwischen vielen weiteren Regionen – zu einem Erfolgsmodell geworden ist, lässt Positives erhoffen von dem gleichnamigen Förderprogramm, das das Bundesbauministerium nun deutschlandweit aufgelegt hat. Ziel des am 3. September angelaufenen Finanztopfes ist es, Familien mit Kindern beim Erwerb bestehender Wohngebäude zu unterstützen. Zugleich sollen mit der Förderung energetische Sanierungen der gekauften Immobilien angeschoben werden. Das von der KfW gemanagte Programm ist adressiert an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro. Diese Obergrenze gilt bei einem Kind im Haushalt; jedes weitere erhöht den Deckel um 10.000 Euro. Bezogen auf die Immobilie ist die zentrale Voraussetzung, dass das ins Auge gefasste Objekt laut Energieausweis zur Klasse F oder schlechter gehört und durch die Sanierung mindestens auf den Standard Effizienzhaus 70 EE gebracht wird. Weiterführende Infos und Links haben wir in unsere BEG-Übersicht eingefügt. |
Lohnt der Mehraufwand nun noch? Förderung der Energieberatungen wurde deutlich gekappt |
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Die Nachfrage nach Energieberatungen ist hoch. Das ist eine gute Nachricht – die leider aber auch einen negativen Aspekt hat: Eben weil die Nachfrage so hoch ist, zog das BAFA Anfang August die Notbremse, um ein vorzeitiges Ende der entsprechenden Förderung zu vermeiden: Die verfügbaren Mittel wurden durch eine deutliche Reduzierung „gestreckt“. Die Kürzungen betreffen sowohl die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als auch die für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Der maximale Förderanteil liegt nun bei 50 Prozent (zuvor: 80) des förderfähigen Beratungshonorars und der maximale Zuschuss sank jeweils um 50 Prozent. Konkret heißt das, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur noch maximal 650 Euro ausgezahlt werden, bei Mehrfamilienhäusern höchstens 850 Euro und bei kleineren Nichtwohngebäuden (bis 200 qm) ebenfalls 850 Euro. Die Folge: Da die Zuschüsse kaum noch den mit einer Förderung verbundenen Mehraufwand (insbesondere beim Bericht) decken, ist diese Leistung für viele Anbietende unattraktiv geworden, insofern kein geförderter iSFP benötigt wird. Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen, hatten die Betroffenen nicht, da zwischen Ankündigung und Umsetzung der Kürzung nur wenige Tage lagen. Das BAFA hat klargestellt, dass sich beim Zusammenspiel zwischen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und der Energieberatung für Wohngebäude nichts ändert. Es bleibt also beim iSFP-Bonus und den erhöhten förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen (außer Heizung) bei Vorlage eines iSFP. |
Kontrapunkt zu Fake News und Halbwahrheiten: dena bereitet für November eine „Woche der Wärmepumpe“ vor
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Dass eine Bundesregierung sich für neue Techniken einsetzt, ist üblich und daher keiner Zeitungsmeldung wert. So wurde die Kernenergie bis 2012 mit weit über 100 Milliarden Euro subventioniert, wie Greenpeace ausgerechnet hat; das Deutsche Atomforum räumte immerhin 20 Milliarden ein. Wie gesagt: nicht der Erwähnung wert – außer bei der Zeitung mit den Großbuchstaben. Die echauffierte sich im August über „Wärmepumpen-Festspiele auf Kosten der Steuerzahler!“, die das Bundeswirtschaftsministerium plane. Den Absatz anzukurbeln, ergibt tatsächlich Sinn – die Verkaufszahlen der klimafreundlichen Geräte sind nämlich stark eingeknickt (siehe Editorial). Den dafür mitverantwortlichen Halb- und Unwahrheiten entgegenzutreten, ist eines der Motive für die „Woche der Wärmepumpe“, wie die Veranstaltung tatsächlich heißt. Vom 4. bis zum 10. November finden verteilt auf ganz Deutschland 75 Termine statt. Wer trotz dieser Auswahl keinen passenden findet, kann sich in Videokonferenzen einklinken. Die Organisation und Koordinierung der „bundesweiten Informations- und Beratungswoche zum Thema Erneuerbares Heizen“ liegt bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), die sich dabei auf lokale und regionale Partner stützt. Einer davon ist das Öko-Zentrum NRW: Dieses übernimmt die Ausrichtung in den für NRW vorgesehenen Landkreisen (Heinsberg, Euskirchen, Mettmann, Oberbergischer Kreis, Kleve, Recklinghausen, Steinfurt, Höxter) sowie der Stadt Hamm. An allen neun Standorte werden neben den zentralen Info-Tagen für Eigenheimbesitzer/innen auch Netzwerkveranstaltungen für Multiplikatoren stattfinden. Kommen Sie also gern auch selbst vorbei. |
Aktualisierungen und neue Anhänge: Feinschliff beim Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude geht weiter
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In der natürlichen Landschaft ist sie unerwünscht, in der Förderlandschaft mausert sie sich nach und nach zum entralen Vergabekriterium: die Ver-Siegelung. Mit dem QNG, dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, wurde 2021 eine Art staatliche Auszeichnung eingeführt, die in Sachen Umwelt und Klimaschutz die Spreu vom Weizen zu trennen vermag. Das eng mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verzahnte Siegel wird laufend ausgebaut und verfeinert, hierin bilden die letzten Monate keine Ausnahme: Seit Mitte Juli ist im QNG-Portal ein aktualisierter Satz der zugehörigen Dokumente verfügbar. Die gute Nachricht vorab: Die Berechnungsregeln der Lebenszyklusanalyse für Wohn- und Nichtwohngebäude blieben bei dem „Feinschliff“ ausgeklammert. Neu sind hingegen ergänzende Regelungen für Baumaßnahmen, die die höhere Förderstufe (mit QNG/Gebäudezertifizierung) anstreben. Diese sind im „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude - Anlage 3“ verankert und beziehen sich auf die erforderlichen Nachweise zur Anforderung Nachhaltige Materialgewinnung sowie auf die Bewertungsgrundlagen zu den Anforderungen Barrierefreiheit und Gründach. Ebenfalls im QNG-Portal zu finden ist eine neue Handreichung zur Anforderung 4 „Barrierefreiheit im QNG“ (Anhang 3.1.4). Die Regelungen im Anhang 3.4 (Sonderberechnungsvorschrift Fernwärme) sind seit dem 1. September bei allen entsprechenden Förderanträgen anzuwenden. Hingewiesen sei zudem auf die aktualisierte Fassung, die die DGNB von ihrem BEG-/QNG-Leitfaden erstellt und mit der KfW abgestimmt hat. |
„Gefällt mir nicht“ soll künftig kein Argument mehr sein: Bundestag bringt Privilegierung von Steckersolargeräten auf den Weg |
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Glückliches Albanien: 96,3 Prozent der dortigen Bevölkerung können ein Haus oder einer Wohnung ihr Eigen nennen. Im vergleichsweise reichen Deutschland dümpelt die Quote seit Jahren deutlich unterhalb der Hälfte – kein Wunder angesichts horrender Mieten, die in vielen Städten gezahlt werden müssen und keinen Spielraum für den Kauf einer eigenen Immobilie lassen. Daran wird auch ein Gesetz nichts ändern, das der Bundestag im Juli beschlossen hat, Mieterinnen und Mieter aber wenigstens in einer Hinsicht zu einer – buchstäblich – „privilegierten“ Gruppe machen soll: Vermietende und Eigentümergemeinschaften werden durch die geplante Rechtslage verpflichtet, der Installation von Steckersolargeräten zuzustimmen. Durch Änderungen des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch und des Wohnungseigentumsgesetzes will die Ampel die Stromerzeugung durch diese Geräte künftig im Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen verankern. Das heißt, mit dem Verweis auf Nichtgefallen oder andere fadenscheinige Gründe ließe sich dann die Anbringung der Mini-PV-Anlagen nicht mehr verweigern. Zu den wenigen begründeten Ausnahmefällen sollen Vorgaben des Denkmalschutzes gehören. Ein Mitspracherecht der Vermietenden ist bei der Frage vorgesehen, wie und wo die Installation erfolgt; zudem können diese bei einem Auszug auf Entfernung der Geräte pochen (die wegen ihres Wertes ohnehin niemand hängen lassen wird). Das neue Gesetz muss zum Inkrafttreten noch den Bundesrat passieren und veröffentlicht werden |
Einreichungen ab sofort möglich: Bundespreis Umwelt & Bauen prämiiert erneut vorbildliche Bestandsprojekte und Innovationen |
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„Qualität bleibt bestehen, wenn der Preis längst vergessen ist." Dieser dem amerikanischen Kaufhaus-Millionär Harry Gordon Selfridge zugerechnete Aphorismus passt im übertragenen Sinne auch zu einem Preis, der jetzt zum dritten Mal ausgeschrieben wurde: Beim „Bundespreis Umwelt & Bauen“ geht es um Gebäude, Quartiere und Innovationen, die sich gleich zweifach durch eine herausragende Qualität auszeichnen - im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zugleich bezüglich der sozialen Dimension. Beide Aspekte gehören aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA), das zusammen mit dem Bundesumweltministerium Auslober des Awards ist, untrennbar zusammen: „Erfolgreicher Klimaschutz bedeutet auch, alle Teile der Bevölkerung mit einzuschließen“, betont UBA-Präsident Dirk Messner. Noch bis zum 18. November können Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller, Forschungseinrichtungen und sonstige Projektbeteiligte ihre Vorschläge zum Bundespreis Umwelt & Bauen einreichen. Neben dem ganzheitlichen Ansatz folgt der noch einem zweiten Grundgedanken: Im Fokus steht der Gebäudebestand, denn, wie es in der Ausschreibung heißt, „weder die Treibhausgasemissionen noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren“. Wer in den vier Kategorien „Wohn-“ und „Nichtwohngebäude“, „Quartier“ sowie „Innovationen“ das Rennen gemacht hat, geben die Träger am 7. April 2025 in Berlin bekannt. Das Öko-Zentrum NRW hat den Bundespreis konzipiert und wirkt auch in der laufenden Runde bei der organisatorischen Durchführung mit. „Qualität bleibt bestehen, wenn der Preis längst vergessen ist." Dieser dem amerikanischen Kaufhaus-Millionär Harry Gordon Selfridge zugerechnete Aphorismus passt im übertragenen Sinne auch zu einem Preis, der jetzt zum dritten Mal ausgeschrieben wurde: Beim „Bundespreis Umwelt & Bauen“ geht es um Gebäude, Quartiere und Innovationen, die sich gleich zweifach durch eine herausragende Qualität auszeichnen - im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zugleich bezüglich der sozialen Dimension. Beide Aspekte gehören aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA), das zusammen mit dem Bundesumweltministerium Auslober des Awards ist, untrennbar zusammen: „Erfolgreicher Klimaschutz bedeutet auch, alle Teile der Bevölkerung mit einzuschließen“, betont UBA-Präsident Dirk Messner. Noch bis zum 18. November können Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller, Forschungseinrichtungen und sonstige Projektbeteiligte ihre Vorschläge zum Bundespreis Umwelt & Bauen einreichen. Neben dem ganzheitlichen Ansatz folgt der noch einem zweiten Grundgedanken: Im Fokus steht der Gebäudebestand, denn, wie es in der Ausschreibung heißt, „weder die Treibhausgasemissionen noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren“. Wer in den vier Kategorien „Wohn-“ und „Nichtwohngebäude“, „Quartier“ sowie „Innovationen“ das Rennen gemacht hat, geben die Träger am 7. April 2025 in Berlin bekannt. Das Öko-Zentrum NRW hat den Bundespreis konzipiert und wirkt auch in der laufenden Runde bei der organisatorischen Durchführung mit. |
Grün-blaue Koalition für klimaresilientere Städte: KNUW lädt zum 13. Workshop |
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Keine Legende: Es gibt wirklich Hotels, in denen die Zimmernummer 13 - oder gleich die ganze Etage mit dieser Zahl – fehlt. Beim Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW (KNUW) hingegen ist Aberglaube kein Thema: Der 13. Workshop „Nachhaltige und intelligente Gebäude“ lauft in regulärer Zählung am 24. September in Dortmund und hat sich wie immer ein spezifisches Thema aus seinem Spektrums vorgenommen – eines aus der Farbenlehre. Im Baukunstarchiv NRW, dem Veranstaltungsort, können die Teilnehmenden diesmal ihr grün-blaues Wunder erleben. Wobei dieser Begriff nicht richtig passt: Mehr Pflanzen und mehr Wasser in unseren Ballungsgebieten fallen nicht vom Himmel, dafür müssen sich Politik, Stadtplanung, Architektur, Investierende und sonstige an Klimaschutz Interessierte schon selbst einsetzen. Unter dem Motto „Grün-blaue Baukultur“ präsentiert der kommende KNUW-Workshop wegweisende Beispiele für die Integration entsprechender Strukturen in Agglomerationsräume. Die Teilnahme ist kostenlos. Neben realisierten Projekten greift die Veranstaltung weitere Aspekte auf. So geht es um die Frage, welche wirtschaftlichen Vorteile Kommunen aus einer nachhaltigen Baukultur ziehen können. Die Reihe „Nachhaltige und intelligente Gebäude“ läuft bereits seit 2010 und hat sich seitdem zu einem wichtigen Treffpunkt für Bauakteure mit Interesse am nachhaltigen Bauen entwickelt. Eine Besonderheit ist das Veranstaltungsformat: Nach den Referaten folgen eine Panel-Diskussion der Vortragenden sowie eine Runde mit Impulsen aus Forschung und Praxis im Pecha-Kucha-Format. Näheres zum Programm und eine Anmeldemöglichkeit gibt es hier. |
„Wie erklär‘ ich’s meinen Kunden?“ Das beantwortet in Sachen Wärmepumpe eine förderfähige Online-Schulung
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Glaubhaft einem Kaufinteressierten ein Produkt und die dahinterstehende Wirkungsweise zu vermitteln, braucht vor allem eines: eigene Kompetenz. Für das zentrale Instrument der Wärmewende im privaten Bereich kann diese eine Schulung liefern, die wegen der großen Nachfrage im Spätherbst erneut angeboten wird. Das vom Öko-Zentrum NRW zusammen mit der Heat Pump Academy GmbH, einem Fortbildungsträger aus dem Umfeld der RWTH Aachen, angebotene Seminar „Beratung zum Einsatz von Wärmepumpen im Bestand“ verteilt sich auf zwei Tage (20./27.11.2024) und versetzt Teilnehmende in die Lage, fundiert zu dem komplexen Themenfeld zu informieren. Die Gebühr von regulär knapp 600 Euro lässt sich um mehr als 80 Prozent reduzieren durch einen Antrag auf Bezuschussung aus der „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“. Für Absolventinnen und Absolventen der Fernlehrgänge des Öko-Zentrums NRW gibt es noch bessere Konditionen. Die Schulung richtet sich vor allem an Handwerksmitarbeitende aus dem SHKE-Bereich, an Schornsteinfegerinnen und -feger, TGA-Planende sowie Energieberaterinnen und -berater. Sie vermittelt die technischen Grundlagen und ein tiefergehendes Verständnis zum Einsatz von Wärmepumpen im Bestand, zudem beleuchtet sie relevante Nebenaspekte wie Finanzierung, Rechtsgrundlagen, Limits beim Einsatz und neue Forschungsergebnisse. Die Anerkennung der Veranstaltung durch die Architektenkammer NRW, die Ingenieurkammer-Bau NRW sowie die dena ist beantragt und eine Zustimmung erwartbar. |
Fachsimpeln an der Isar: Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude richtet sein nächstes Treffen in München aus
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Auf Düsseldorf folgt München: Aus Sicht der Mitwirkenden ist das Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude eine entgegenkommende Einrichtung – gut so, denn die rund 230 Akteurinnen und Akteure, die dem Verbund inzwischen angehören, verteilen sich auf ganz Deutschland. Für den 21. November lädt das Netzwerk zu seinem nächsten – dann neunten – Treffen in die bayerische Landeshauptstadt ein. An den Details des Programms arbeitet die (beim Öko-Zentrum NRW angesiedelte) Geschäftsstelle noch; Anmeldungen sind aber bereits möglich – und kostenfrei. Die Veranstaltung läuft im bewährten Format, was unter anderem bedeutet, dass die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes den Schauplatz bildet. Weitere Parallelen: Nach den Impulsvorträgen wird erneut eine Exkursion zu einem Best-Practice-Projekt angeboten und am Vorabend ein Get-together für früh Angereiste. Wer es nicht nach München schafft, muss trotzdem nicht auf Neuigkeiten aus der „Szene“ verzichten: Die Referate laufen auch online. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat das Netzwerk 2020 ins Leben gerufen, um den Nachhaltigkeitsprozess bei Unterrichtsgebäuden zu stärken und die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltige Unterrichtsgebäude zu forcieren. Dem Verbund gehören Bau-, Schul- und Hochschulverwaltungen, Planungs- und Architekturbüros, Schulbauberatende und Unternehmen an. |
Neubauer deckt die Karten auf: Medientipps für Neu-Gierige und Seh-Leute
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Früher war die Welt noch in Ordnung – zumindest kartografisch. Den aus der Schulzeit geretteten „Diercke“-Atlas stellte man ins Buchregal und konnte davon ausgehen, dass der Inhalt noch viele Jahre lang aktuell bleiben würde. Die Zahl der Diktatoren mit dem Anspruch, Grenzen zu verschieben, hielt sich in Grenzen. Und der Klimawandel existierte noch nicht (bzw.: wurde übersehen). Die Zeiten haben sich geändert, somit ist es an der Zeit für neue Nachschlagewerke. Ein solches hat Luisa Neubauer zusammen mit zwei Mitstreitern jetzt vorgelegt. „Der Klima-Atlas“, erschienen im Rowohlt-Verlag und für günstige 28 Euro zu haben, bietet - so der Untertitel - „80 Karten für die Welt von morgen“. Die haben es in sich: Selbst wer zum Klimawandel schon alles zu wissen glaubt, wird auf den 208 Seiten Neues entdecken. Laut dem Deutschlandfunk ist es dem Autorentrio gelungen, „aus dem Meer der Möglichkeiten das Besondere auszuwählen und grafisch überzeugend in Szene zu setzen: besonders frappierende, erstaunliche, teils atemberaubende Umstände, Zitate, Widersprüche, Absurditäten, aber auch Anlässe zur Hoffnung und bislang unterbelichtete positive Entwicklungen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen - kaufen Sie dieses Buch. Unsere zweite Empfehlung kostet nichts, nur ein wenig Strom. Warum ist es eigentlich so hochgradig wichtig, den Temperaturanstieg in Grenzen zu halten? Die Antwort ist banal: weil das im ureigenen Interesse des Menschen liegt. Dessen normale Körpertemperatur liegt zwischen 35,8 und 37,2 Grad Celsius, ab etwa 42 droht der Hitzetod. Das ist ein Niveau, das selbst in Deutschland schon fast erreicht wurde (am 25. Juli 2019, mit 41,2 Grad) – von der Mittelmeerregion ganz zu schweigen. Wie sich ein solcher „Backofen“ auswirkt, erläutert die ARD-Doku „Mein Körper. Meine Wohlfühltemperatur. Wir kann ich Hitze aushalten?“. In den 44 Minuten lernt man viel über den eigenen Körper und dessen Stoffwechsel. |
Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind vier Positionen zu besetzen; zudem können Werkstudierende bei uns Praxiserfahrungen sammeln. Gern können Sie sich auch initiativ bewerben. |
| TERMINE UND LEHRGANGSSTARTS |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Registriergericht: Hamm HRB 1583 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen
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