Newsletter 05/21

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Nach BEG und GEG nun BEW - nie war Klimapolitik „sofortiger“

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 05/2021

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

alle reden vom Klimaschutz, keiner von der Pflege. Genauer: keiner mehr. Denn je besser sich die Corona-Zahlen und je dramatischer sich die Klima-Prognosen entwickelt haben, desto stärker wurde das eine Thema vom anderen überlagert. Das zeigt, wie launenhaft die öffentliche Meinung ist – und gibt zu denken, weil beide Bereiche extrem wichtig und die Probleme hier wie dort ungelöst sind. Vor allem aber: Beide Themen haben Parallelen - und Lösungswege wären eventuell übertragbar.

Wie der Gesundheitssektor ist der Klimaschutz ein Markt, in dem großer Bedarf auf (zu) wenig Personal trifft. Was aber nützt das beste Förderprogramm, wenn die Leute fehlen, um es umzusetzen? Bestes Beispiel ist die Energieberatung, die oft am Anfang der Handlungskette steht. Die Zeitschrift „Gebäude-Energieberater“ befragt schon seit vielen Jahren dieses Marktsegment – und stellt mit schöner Regelmäßigkeit die gleichen Probleme fest: Die Branche ist überaltert, es fehlt an Nachwuchs.

Das erstaunt auf den ersten Blick, denn die Umfrageteilnehmer/innen sind motiviert und umweltbewusst, melden hohe Nachfrage und steigende Umsätze. Aber viele betraten (oft Anfang der 2000er Jahre) das Feld der Energieberatung, um sich im Wettbewerb zu profilieren; mit wachsender Nachfrage wurde die Zusatzqualifikation dann zum Vollzeitjob. In Zeiten, in denen alle Bauberufe ausgelastet sind, entfällt ein solches Einstiegsmotiv. Wie in der Pflege ist es daher auch hier notwendig, am Image zu arbeiten und die Chancen des Berufes herauszustellen. Nie war der Bedarf größer und der Job sicherer, denn die jetzigen guten Rahmenbedingungen in Sachen Förderung und Gesetzgebung werden sich tendenziell noch verbessern. Es liegt an uns allen, dies deutlich zu machen und die High-Potentials von morgen für den Markt zu interessieren. Das auch im eigenen Interesse, denn: keine Energiewende ohne Energieberatung.

In diesem Sinne grüßt

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

„Bundesförderung“ seit Juli vollständig in Kraft – und wieder einmal geändert

„Einführung auf Raten“ haben wir zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in einem früheren Newsletter geschrieben, in Anlehnung an ihr schrittweises Inkrafttreten. Im Sommer war die letzte „Rate“ fällig: Am 1. Juli ist die BEG auch bei der KfW gestartet und damit nun vollständig. Das heißt allerdings nicht, dass es nichts Neues zu vermelden gäbe: Einiges wurde zum Stichtag noch schnell geändert, Anderes spontan ergänzt, beides mit positivem Ergebnis.

Beginnen wir dem Geplanten: Seit Juli sind die Kredit- und Zuschussförderung von Effizienzhäusern und -gebäuden sowie die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen bei der KfW abrufbar. Nie war das Geld dort „billiger“: Kredite für Wohn- und Nichtwohngebäude bietet die Förderbank ab einem Zinssatz von 0,57 Prozent an - bei der „alten“ Förderung lag die Untergrenze bei (ohnehin schon günstigen) 0,75 Prozent. Direktkredite für Kommunen gibt es zu tagesaktuellen Konditionen mit Zinssätzen nahe Null. Auf den 1. Juli folgte nur zwei Wochen später das Hochwasser – und danach eine flexible Reaktion der Politik. Für die betroffenen Gebiete wurden Sonderregelungen erlassen, zum Beispiel Förderquoten, die in Kombination mit anderen Programmen 80 oder gar 100 Prozent erreichen dürfen. Selbstredend sind alle Modifikationen bereits in unserer BEG-Übersicht zu finden.

Neues Umsetzungsgesetz passt NRW-Landesrecht an das GEG an

Wird an einer bestimmten Stellschraube gedreht, müssen meist auch andere bewegt werden. Gesetze bilden da keine Ausnahme: Wenn es ein neues "Gebäudeenergiegesetz" (GEG) gibt, das vorherige juristische Maßgaben – hier: EnEG, EnEV und EEWärmeG – ablöst und zu einem einheitlichen Regelwerk bündelt, hat das in einem föderalen Staat wie Deutschland logischerweise Auswirkungen auf das Landesrecht. Das ist der Hintergrund für das GEG-Umsetzungsgesetz (GEG-UG NRW), das seit Anfang Juli gilt und das die Umsetzung des Energieeinsparrechts im einwohnerstärksten Bundesland neu regelt.

Zwecks Anpassung an den veränderten Rahmen hebt das neue Gesetz die bisherigen Landesregelungen zur EnEV und zum EEWärmeG auf und regelt mit Verordnungen die Zuständigkeiten sowie die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes in NRW. Bei den Zuständigkeiten bleibt alles beim Alten: Sie liegen auch künftig bei den unteren Bauaufsichtsbehörden. Wenig Neues auch bei den Nachweisen: Sie müssen weiterhin von staatlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt werden. Geändert haben sich allerdings die Formblätter für die Bescheinigung der stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung sowie für die Unternehmererklärung. Erstere müssen nun auch die Registriernummer des Energieausweises beinhalten und nach abschließender Fertigstellung die Erfüllungserklärung. Unsere beliebte GEG-Übersicht haben wir mit den Infos und Links zum GEG-UG NRW ergänzt.

Bis 16 Gebäude BEG, darüber BEW: Förderprogramm für größere Wärmenetze

Der Ausstieg aus der Kohle: Immer mehr Politiker/innen bekommen dabei unterirdische Gedanken. Gut so – denn für ein schnelles Ende dieses fossilen Brennstoffes in Deutschland muss man auch unter die Oberfläche schauen, dorthin, wo die Leitungen der Wärme- und Kältenetze liegen. Um die Dekarbonisierung in diesem Bereich zu forcieren, hat die Bundesregierung ein spezielles Förderprogramm auf den Weg gebracht, die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW). Die Verbändeanhörung ist erfolgt, ein baldiges Inkrafttreten angekündigt.

Mit der neuen Förderung soll der Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in den Wärmenetzen bis 2030 auf 30 Prozent ausgebaut werden. Die Anreize dafür gehen aus dem Entwurf zur BEW-Förderrichtlinie hervor: Mit ihr rückt - ein Novum - eine finanzielle Unterstützung für erneuerbare und klimaneutrale Wärmeerzeugung näher und auch Investitionen in die Infrastruktur sollen zwecks Ausbau von Wärmenetzen „belohnt“ werden. Geplant sind drei Module: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, Systemische Förderung sowie Einzelmaßnahmen. Die Abgrenzung gegenüber der Gebäudeförderung (BEG) liegt in der Dimension: Die BEW kommt erst bei Netzen infrage, die mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten umfassen. Näheres dazu steht hier.

Ergänzend sei hingewiesen auf eine neue Studie, die das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik zur Wärmewende vorgelegt hat. Die Autorinnen/en identifizieren Großwärmepumpen in Wärmenetzen als zentrale Technologie, um den Ersatz fossiler Heizungstechnik durch Ausbau der Wärmenetze klimaneutral zu gestalten.

1,5-Grad-Wanderung kurz vor der Bundestagswahl: Klimastreik am 24. September

Als 1768 britische Seeleute ihre Schiffe am Auslaufen hinderten, aus Wut über schlechte Arbeitsbedingungen, konnten sie eines nicht ahnen: Ihr Vorgehen, das Streichen der Segel, wurde rund um die Welt zu einem Begriff für Widerstand. Im Deutschland entstand daraus der „Streik“ – und die schwedische Variante kennt man vom berühmten Pappschild von Greta Thunberg.

In der Tradition von deren „Skolstrejk för klimatet" geht die Klimabewegung am 24. September wieder weltweit auf die Straße. Der starken deutschen Fraktion der Bewegung kommt dieser Termin sehr gelegen: Zwei Tage vor der Bundestagswahl sollen die hiesigen Aktionen – bei Redaktionsschluss dieses Newsletters waren rund 340 angemeldet – noch einmal „Dampf machen“ und der Politik zeigen, dass das Thema Klima DAS Thema ist und bleibt. Wo auch in Ihrer Nähe Veranstaltungen stattfinden, erfahren Sie auf der Website der Klimastreiks (der tatsächlich eine Demo ist). Natürlich halten auch wir Kurs (und Transparente): Mit dem Wind der Veränderung segelt die Crew des Öko-Zentrums NRW am 24. zum Zielhafen Hamm-Innenstadt, wo sich die Klimaschutz-Flotte um 17.00 Uhr an der Pauluskirche trifft.

Hier mehr Geld, dort schlechte Noten: Licht und Schatten bei den „Sofortprogrammen“

Die gute Nachricht zuerst: Das „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ ist „durch“. Ende Juni stimmte das Bundeskabinett diesem Maßnahmenpaket zu, mit dem acht Milliarden Euro für den Klimaschutz bereitgestellt werden sollen – zusätzlich, wohlgemerkt. Wichtig für den Bausektor: Mit 4,5 Mrd. Euro ist der größte Posten für die Förderung energieeffizienter Gebäude vorgesehen. In klimagerechten sozialen Wohnungsbau soll eine weitere Milliarde fließen, davon entfallen 150 Mio. schon auf 2022. So weit, so gut. Es gibt aber auch einige Wermutstropfen.

Gegenüber den Entwürfen handelt es sich bei der finalen Fassung des Sofortprogramms um ein deutlich verkleinertes und abgeschwächtes Paket. So ist die ursprünglich vorgesehene Solarpflicht bei Neubauten und größeren Dachsanierungen entfallen. Gleiches gilt für die verpflichtende Anwendung des Standards "Effizienzhaus 55" für Neubauten ab 2023 und „40“ ab 2025. Was das „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ bringt und wie es mit anderen Förderinstrumenten, insbesondere der BEG und dem GEG, harmonisiert wird, haben wir in einer aktualisierten Übersicht beschrieben.

Apropos „Sofortprogramm“: Nachdem die Emissionsreduktionsziele im Gebäudesektor verfehlt worden sind, hatten die beiden verantwortlichen Ministerien laut Bundesklimaschutzgesetz bis Juli nachzubessern. Ihr „Sofortprogramm 2020“ für den Gebäudesektor findet aber wenig Anklang. Selbst das eigene „Kontrollorgan“, der im Klimaschutzgesetz verankerte „Expertenrat für Klimafragen“, bezweifelt, dass sich damit der Emissionsdeckel des Bausektors einhalten lässt. Die Deutsche Umwelthilfe sprach gar von einem „Armutszeugnis“ und drohte mit einer Klage. Auch hierzu mehr in unserem Artikel.

Bundesverwaltung will 2030 klimaneutral sein: verschärfte Regelungen für eigene Bauten

Wenn sich die Welt um einen herum ändert, muss man sich anpassen - das gilt auch für die Kriterien, die der Bund bei seinen eigenen Gebäuden anlegt. Definiert sind diese in neuen Richtlinien für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten sowie Gebäudesanierungen. Da die Anforderungen im Bausektor seit Jahren kontinuierlich verschärft werden, bedurften auch die eigenen Vorgaben des Staates einer Nachjustierung. Diese ist nun erfolgt, denn der Bund will nicht hinterher, sondern vorneweg laufen.

Was genau steht drin in diesen – bereits geltenden – Regelungen? Bis 2030 will die Bundesverwaltung klimaneutral sein; hierfür macht sie beispielsweise den Standard „EffizienzgebäudeBund 40“ bei Neubauten und „EffizienzgebäudeBund 55“ bei Sanierungen verbindlich. Grundlage ist - wie bei der BEG – das Referenzgebäude aus dem GEG. Beim Bestand wird eine Sanierungsrate angestrebt, die jährlich steigt, bis auf fünf Prozent der beheizten/gekühlten Fläche, die ab dem Jahr 2030 jährlich saniert werden sollen. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Nachbesserungen bei der Anwendung des BNB und die Einführung einer speziellen Variante „BNB Vario“ sind weitere Beispiele für das Maßnahmenpaket, über das Sie hier mehr erfahren.

Neuer Name, klare Struktur, mehr Bausteine: Förderprogramm progres.NRW runderneuert

Work in progress? Nein - die Phase, in der die Düsseldorfer Landesregierung einem Klassiker der NRW-Förderlandschaft eine Generalüberholung verpasst hat, ist vorbei. Im Frühsommer war das Programm progres.NRW Markteinführung (mit einem s) ausgesetzt und eine Überarbeitung angekündigt worden. Unter dem neuen Namen „progres.NRW Klimaschutztechnik“ und vor allem mit erweiterten Fördertatbeständen geht es nun weiter.

Was sofort positiv auffällt, ist die übersichtliche und an den Zielgruppen ausgerichtete Einteilung in vier Module (“Erneuerbare Energien”, “Energiesysteme für klimagerechte Gebäude”, “Energiewende im Quartier”, “Modellprojekte”). Neu ist beispielsweise, dass nun auch die klimagerechte Umrüstung kompletter Energiesysteme unterstützt werden kann und dass zu den beiden bisher geförderten Gebäudestandards (Passiv- und 3-Liter-Haus) mit „KlimaGebäude.NRW“ ein dritter hinzukommt. Viele Bausteine sind erstmals in progres.NRW zu finden, so die Förderung von PV-Beratungen für Unternehmen und Kommunen, die das Öko-Zentrum NRW anbietet und bislang ohne Förderung durchgeführt hat. Mehr proges.sive Infos bekommen Sie hier.

Schulzentrum mit AHA-Effekt: Diesjähriger „Bundespreis“ geht nach Mühldorf am Inn

Ist der Süden der Republik der Hotspot des zukunftsorientierten Bauens? Dieser Eindruck drängt sich auf angesichts der Auszeichnungen beim diesjährigen „Bundespreis Umwelt und Bauen“: Alle fünf prämiierten Projekte stammen von dort – darunter allein vier aus Bayern. Nach der erfolgreichen Premiere 2020 wurde der vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ausgelobte Wettbewerb jetzt erneut durchgeführt, coronabedingt wiederum als Online-Event. Die Jury unter Vorsitz von Prof. Christa Reicher (RWTH Aachen) vergab einen Preis und vier Anerkennungen.

Den „Hauptgewinn“ konnte eine Bewerbung aus der Wettbewerbskategorie Nichtwohngebäude einheimsen: Der Ergänzungsbau des Berufsschulzentrums in Mühldorf am Inn, geplant von ARGE Schmuck‐Anglhuber Architekten, punktete mit einem hoch innovativen Energiekonzept. Das Gebäude, Lernort für 1.400 Schüler/innen, erzeugt selbst bei Berücksichtigung des Nutzerstroms mehr Energie als es verbraucht. Und nicht nur das: Nebenbei ermöglicht die ausgefeilte Lüftung Präsenzunterricht auch unter Pandemie-Bedingungen. Zusammen mit dem Schulzentrum wurden vier Projekte aus Leutkirch, Denklingen, Regensburg und Waltenhofen mit Anerkennungen ausgezeichnet, darunter zwei in der neuen Kategorie Klimagerechte Sanierung. Welche Ideen die Jury überzeugten, lesen Sie hier. Im Auftrag der Ausrichter hat das Öko-Zentrum NRW den Bundespreis konzipiert und mit Partnern auch dessen Durchführung betreut.

Wer sparen will, sollte mehr Geld ausgeben:

Broschüre stellt nachhaltige NRW-Landesbauten vor

„Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es“. Dieser bekannte Satz – angeblich von Erich Kästner – könnte der Titel einer neuen Broschüre sein, die das NRW-Bauministerium jetzt vorgelegt hat. Tatsächlich steht etwas Anderes auf dem Cover, nämlich „Zertifiziert nachhaltige Bauten des Landes Nordrhein-Westfalen“ – und um genau 16 solcher Gebäude geht es in der Publikation. Die dargestellten Projekte (von denen mehrere noch im Bau sind) zeigen zum einen, dass es verschiedene Wege zum Ziel gibt: Angewendet wurden neben den gängigsten Zertifizierungssystemen BNB und DGNB auch BREEAM und NaWoh.

Auffällig ist ferner, dass – wohl auch bedingt durch die Tatsache, dass derzeit kaum neue Verwaltungsbauten entstehen - zehn der 16 Projekte von Unis und Unikliniken kommen und drei weitere ebenfalls aus der Forschung. Wissenschaft schafft Wissen – hier auch betriebswirtschaftliches: Im letzten Teil der kostenlos verfügbaren Broschüre geht es um (etwaige) Zusatzkosten. Ergebnis der vom Ministerium stichpunktartig durchgeführten Vergleichsberechnungen: Ein Silber-Niveau nach BNB ist ohne Mehrkosten möglich. Und: Der Aufwand bei Planung, Begleitung und Zertifizierung liege üblicherweise zwar 100 bis 120 Tsd. Euro höher, doch werden diese durch verringerte Betriebskosten mehr als wettgemacht. Das Fazit des Landes: „Für öffentliche Bauherren […] wirken sich nachhaltige Maßnahmen auf das Nachhaltigkeitsrating tendenziell positiv und auf die Zinskonditionen für Anleihen des Landes potenziell positiv aus.“

Am „Paradieser Weg“ steckt der Teufel in den Fassadendetails: Schulzentrum in Soest ist „Projekt des Monats“

Einen Auftrag zu übernehmen, bei dem fast alles nur Fassade sein soll, kann dennoch eine große Herausforderung darstellen – so bei einem Schulzentrum in Soest. Die Stadt ist bekannt für ihre schöne Altstadt mit über 600 denkmalgeschützten Häusern. Wenig Freude bereitet der Kommune das bauliche Erbe eines anderen Zeitalters, der Prä-Ölkrise-Ära: Wie die meisten Gebäude dieser Zeit ist auch das 1973 errichtete Schulzentrum „Paradieser Weg“ eine echte Energieschleuder, weshalb das Öko-Zentrum NRW eine energetische Sanierung konzipieren sollte. Die Komplexität der Materie, aber auch die Spannbreite möglicher Lösungen machen das Ergebnis zu unserem „Projekt des Monats“.

Gebäudehülle und TGA des inklusive Turnhalle circa 15.550 m2 großen Schulzentrums wurden umfassend untersucht und bewertet, unter Anwendung der DIN V 18599 und mit besonderem Fokus auf den vorgehängten Beton-Fassadenelementen. Das wenig überraschende Ergebnis: Es gibt große Einsparungspotenziale. Deren Realisierung hängt von technischen Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen – und auch vom Etat der Stadt. Das Planungsteam spielte zehn Varianten durch und empfahl schließlich zwei davon den Entscheidungsgremien. Welche und warum, erfahren sie in dem – für diese Bauart idealtypischen - Projektbericht.

Menschen mit Wissen und Weitsicht gesucht: neue Jobangebote beim Öko-Zentrum NRW

Eine berufliche Zukunft im Bauen: Das ist der Traum vieler junger Menschen nach dem Schulabschluss. Doch Obacht, warnt der SPIEGEL: Für Architektinnen/en beispielsweise seien die Aussichten trübe. Der Grund liege in „der Flaute in der Branche und der schlechten Auftragslage: Wenn nicht gebaut wird, werden auch keine Architekten gebraucht“. Das Magazin zitiert den Berufsverband BDA, dem zufolge „jeder zweite Absolvent derzeit keinen Arbeitsplatz findet.“

Zur Beruhigung: Der zitierte Bericht stammt aus 2006. Gerade einmal zehn Jahre später liest sich das im selben Medium ganz anders: „Die Perspektive […] ist in den vergangenen Jahren immer besser geworden“. Und: „Besonders begehrt sind Fachleute, die sich mit nachhaltigem Bauen […] auskennen.“ Recht hat er, der SPIEGEL. Und somit suchen auch wir wieder einmal (und eigentlich laufend) neue Kolleginnen und Kollegen. Aktuell ausgeschrieben sind Stellen in „Energie und Klimaschutz“, „Planung und Bauleitung“ sowie „Nachhaltiges Bauen“, also in fast allen Bereichen des Öko-Zentrums NRW. In Frage kommen Ingenieure, Architekten und Bauphysiker (m/w/d). Wer sich in diesen Ausschreibungen nicht wiederfindet, kann sich gern auch initiativ bewerben.

Hoher Orden für Peter Hennicke: Japan ehrt deutschen Klimaschutz-Vordenker

Das passt: Ein unermüdlicher Kämpfer für Klimaschutz und erneuerbare Energien erhält – den „Orden der Aufgehenden Sonne“. Ausgezeichnet hat die japanische Regierung damit den Ökonomen Prof. Dr. Peter Hennicke. Bei dem Namen klingelt es? Das verwundert nicht, denn der Wirtschafts- und Energieexperte, der seine Karriere als Referent im hessischen Umweltministerium begann und 1988 eine Professur an der FH Darmstadt erhielt, war Jahrzehnte lang an entscheidenden Stellen als Berater und Impulsgeber aktiv. So saß er lange im Vorstand des Freiburger Öko-Instituts und in mehreren Enquete-Kommissionen des Bundestages. 2000 folgte das Amt, das Hennicke bundesweit bekannt machte: Er trat die Nachfolge von Ernst Ulrich von Weizsäcker als Präsident des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt, Energie an.

Geehrt wurde das Club-of-Rome-Mitglied (seit 2014) aber nicht für die dortige Tätigkeit. Der „Orden der aufgehenden Sonne“ ist eine der höchsten Auszeichnungen Japans für Persönlichkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Kultur und Gesellschaft des Landes geleistet haben. Hennicke erhält ihn für sein anhaltendes Engagement im „German Japanese Energy Transition Council (GJETC), bei dem er Initiator und Co-Vorsitzender ist. Gast beim Festakt für Hennicke in dieser Woche war auch der Geschäftsführer des Öko-Zentrums NRW, Manfred Rauschen. Die beiden eint nicht nur die GJETC-Mitarbeit und ein Faible für Japan: Der Hammer Bildungsträger ist schon seit Gründung 1992 freundschaftlich mit dem Wuppertal-Institut verbunden, das über den Aufsichtsrat den Aufbau begleitete und förderte.

Wenn die Macht der Bilder nicht mehr verfängt: eine Ökobewegung am Scheideweg

Für Paul Watson sind sie längst zu lahm geworden. Der 70-jährige geht selbst lieber auf Konfrontationskurs – buchstäblich: Mit seinem Schiff rammt er Walfänger und andere Kähne, die gegen den Naturschutz verstoßen. Der Gründer von Sea Shepherd gehörte zuvor schon bei Greenpeace zu den Initiatoren – und kommt daher als Zeitzeuge in einer TV-Dokumentation zu Wort, die sich mit einer Ökobewegung befasst, die für die einen unverändert wichtig ist und für die anderen nur noch ein bürokratischer „Konzern“.

Als sich Watson mit seinen Kumpeln zerstritt, bestand Greenpeace erst sechs Jahre. Als offizielles Gründungsdatum gilt der 15. September 1971, somit wird die große Organisation jetzt 50 Jahre alt – Grund genug für einen Rück- und Ausblick. Hat Greenpeace – in Deutschland ein eingetragener Verein mit rund 600.000 Mitgliedern - noch eine Zukunft? Wurde der Pionier überholt von der Fridays-for-Future-Bewegung mit ihrem jugendlichen Enthusiasmus? Oder könnte das Motto lauten „getrennt marschieren, vereint schlagen“? Immerhin war es das Geld von Greenpeace, das die erfolgreiche Klima-Klage beim Bundesverfassungsgericht ermöglichte. Eine Standortbestimmung versucht der sehenswerte Film „Von der Ökobewegung zum Konzern“, der bis zum 30. November in der Mediathek von ARTE zu sehen ist. 53 Minuten, die sich lohnen.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

Starts der nächsten Fernlehrgänge:

24.09.2021

Kursstart "energieberater24 - Wohngebäude" in Arnsberg

08.10.2021

Kursstart "energieberater24 - Wohngebäude" in Hamburg

kostenlose Online-Infoveranstaltung zu unserem Weiterbildungsangebot:

01.12.2021

„Wir machen Experten!“

Online-Seminare:

20.09.2021

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)

27.09.2021

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

29.09.2021

Gebäudeenergiegesetz - Überblick der wichtigsten Neuerungen

05.10.2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude

07.10.2021

Bedeutung von Wärmebrücken im baulichen Feuchteschutz

19.10.2021

Praxistipps zum individuellen Sanierungsfahrplan 2.0 (iSFP)

26.10.2021

Gebäudeenergiegesetz - Überblick der wichtigsten Neuerungen

28.10.2021

Einführung in das Energiemanagement

04.11.2021

Lüftung von Schulen und Klassenräumen

10.11.2021

Baubegleitung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden

11.11.2021

Sommerlicher Wärmeschutz - Thermischer Komfort und passive Kühlung

16.11.2021

Technische Regeln für Innendämmung

30.11.2021

Wärmebrückenberechnungen in energetischen Bilanzierungen

Workshops:

16.09.2021

Einführung in die DIN V 18599 (aus "energieberater24 NWG“)

21.09.2021

Anlagentechnik in der DIN V 18599 (2-tägig, aus "energieberater24 NWG)

30.09.2021

Grundlagenseminar für Energieberatung in Unternehmen (DIN EN 16247 / EDL-G) (aus "energieberater24 NWG")

Tagungen und Kongresse:

29.04.2022

Kommunentagung (jetzt bereits vormerken)

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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