Newsletter 05/20

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10 % auf alles – auch als Konjunktur-Nahrung: Bund erhöht Fördersätze für Kommunen

Newsletter 3/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 05/2020

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Kohlendioxid ist vollkommen farblos, dazu absolut geruchsneutral – so steht es in jedem Chemie-Handbuch. Aber wie „schmeckt“ der Politik eigentlich das CO2, das wir in Deutschland im Gebäudebereich in Riesenmenge produzieren? Wir hatten Gelegenheit, das zu testen - mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze als Probandin. Anlässlich des Besuches der Spitzenpolitikerin in Hamm haben wir eine „CO2-Torte“ serviert (Näheres in den News).

Frau Schulze hat sich unermüdlich, letztlich aber vergeblich, für höhere Energiestandards im Gebäudeenergiegesetz stark gemacht. Damit hat sie sich großes Stück des Kuchens verdient. Das Gespräch beim Verzehr der Süßspeise war ermutigend, weiß man mit Frau Schulze doch eine engagierte Mitstreiterin für mehr Umwelt- und Klimaschutz in einflussreicher Position. Solche motivierenden Gespräche erlebe ich immer häufiger, keineswegs nur auf höheren Ebenen, sondern auch und gerade bei privaten Bauherren und kommunalen Vertretern. Der Leitgedanke eines klimaneutralen Gebäudebestands greift, wenn auch langsam, um sich. Diesen Eindruck untermauern auch die Außenkontakte, die die Mitarbeiter/innen des Öko-Zentrums NRW haben - zumindest Bereitschaft und Interesse sind immer vorhanden. Klar: Bei der Umsetzung ist es dann - wie immer im Baubereich mit seiner großen Komplexität - nicht mehr so einfach. Aber wie heißt es doch so schön: Wo ein Wille ist, …

In diesem Sinne grüßt

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Positiver Pandemie-Effekt: Corana-Konjunkturpaket erhöht Fördersätze der Kommunalrichtlinie

Zehn Prozent auf alles - außer Tiernahrung. Allerdings spielt letztere im kommunalen Baugeschehen ohnehin keine Rolle. Im Klartext: Für die Städte und Gemeinden hat die derzeitige Pandemie zu einem kleinen Hilfspaket in Sachen Klimaschutz geführt. Die maximalen Fördersätze der Kommunalrichtlinie wurden von der Bundesregierung zum 1. August einheitlich um zehn Prozentpunkte angehoben. Das soll helfen, die konjunkturelle Corona-Delle abzufedern. Je nach Finanzkraft der Kommune kann die Förderung sogar 100 Prozent betragen, denn für klamme Stadtsäckel liegen die Fördersätze noch höher – wobei parallel auch noch die Definition von „finanzschwach“ ausgeweitet wurde.

Ein Beispiel: Die die Erneuerung von Beleuchtung oder Lüftungsanlagen in Gebäuden können sich Kommunen nun zu 35 statt 25 Prozent vom Staat refinanzieren lassen - das sind immerhin 40 Prozent mehr. Damit nicht genug: Über die Kommunalrichtlinie hinaus gibt es seit August noch weitere Verbesserungen, nämlich bei den Förderprogrammen „Klimaschutz durch Radverkehr“ (nun max. 80 % Zuschuss) und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ (dito). Als Spezialist für die kommunale Förderlandschaft helfen wir gern mit maßgeschneiderten Konzepten. Mehr Infos zu den Verbesserungen gibt es hier.

Anrechnung von EE-Strom beim GEG: Fachaufsatz erläutert eine zentrale Änderung bei Gebäudebilanzierung

Eigentlich hatten wir versprochen, beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) mal eine Runde auszusetzen in diesem Newsletter. Aber getreu dem (falsch) Adenauer zugeschrieben Bonmot „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ weichen wir davon ab. Es gibt einen guten Grund dafür, nämlich einen jetzt im „Gebäudeenergieberater“ erschienenen Artikel über einen wichtigen Teilaspekt des GEG.

Das bald (01.11.) in Kraft tretende Gesetz beinhaltet bezüglich der energetischen Bilanzierung von Gebäuden ein komplett neues Verfahren zur Anrechnung erneuerbaren Stroms. Aus Sicht von Jan Karwatzki, Mitarbeiter des Öko-Zentrums NRW und Autor des Artikels, stellt dieses „nicht gerade eine Vereinfachung dar“. Die Voraussetzungen zur Anrechnung von EE-Strom bleiben gegenüber der EnEV zwar grundsätzlich unverändert, aber durch ein neues Verfahren ist künftig eine deutlich höhere Anrechnung von EE-Strom möglich, insbesondere bei Anlagen mit Stromspeicher. Der Artikel liefert hierfür nützliche Hinweise und ist frei im Web lesbar.

„Frische Luft“ ist nicht von gestern: UBA-Kommission veröffentlicht Anti-Corona-Empfehlungen und Bund plant eigenen Fördertopf

Klar: Eine „AHA“-Formel ist besser merkbar. Sinnvoll aber wäre es wohl gewesen, der aus „Abstand“, „Hygiene“ und „Alltagsmaske“ gebildeten Abkürzung noch ein „L“ anzuhängen. „L“ wie „Lüften“, denn auch ein steter, hoher Luftaustausch ist ein probates Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Professionell mit diesem Thema befasst hat sich die „Kommission Innenraumlufthygiene“ am Umweltbundesamt: Ihre jetzt veröffentlichte Stellungnahme zeigt, wie sich das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren lässt.

In dem Papier finden unter anderem Schulleitungen detaillierte Hinweise für die eigenen Hygienekonzepte. So rät die Kommission dazu, über das regelmäßige Lüften (mind. alle 45 Minuten) hinaus CO2-Sensoren in die Klassenräume einzubauen. Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen. In unsere Fortbildungen zum Bereich Schulen (siehe unter „Termine“) haben wir sie bereits einfließen lassen. Apropos „Lüften“: Der Bund will für die „coronagerechte“ Umrüstung von Lüftungsanlagen einen Fördertopf einrichten und dafür 500 Millionen Euro lockermachen.

EEG-Novelle: E-Mobilität und steigender Energiehunger könnten Zuwächse der Regenerativen egalisieren

Ein Buchstabe macht den Unterschied: Das GEG ist „durch“, das EEG hingegen noch auf dem Marsch durch die Institutionen. Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das die privilegierte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz regelt und den Erzeugern feste Vergütungen garantiert, steht eine Novelle an – immerhin wurde es im April 20 Jahre alt und die letzte größere Überarbeitung datiert von 2016.

Angetrieben von Faktenlage und Wählerwillen nimmt die Regierung beim EEG nun langsam Tempo auf. Anfang des Monats gab das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf in die Ressortabstimmung. Eine Abstimmung über die Novelle im Kabinett könnte schon am 23. September erfolgen und das Inkrafttreten dann am 1. Januar 2021. Um die selbstgesteckten Klimaschutz-Ziele zu erreichen, will die Bundesregierung die Solarenergie und Windkraft über das EEG erheblich ausbauen (plus 100 bzw. 71 Gigawatt bis 2030). Die Werte stoßen aber auf Kritik, so rechnete der SPIEGEL vor, der Zuwachs werde unter anderem durch die E-Mobilität aufgefressen. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht deutlichen Verbesserungsbedarf beim EEG-Entwurf. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Energieausweise für NWG: Gruppe der Ausstellungsberechtigten wächst ab November deutlich

Alle Wege führen nach Rom – nur wenige zum Energieausweis für Nichtwohngebäude. Ab dem 1. November wird es aber eine zusätzliche Route dorthin geben: Mit dem Inkrafttreten des Gebäude¬ener¬giegesetzes (GEG) zu diesem Stichtag entfällt bei der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das heißt: Auch Fachleute aus Innenarchitektur, Handwerk und Technik können dann die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude erlangen und sich auf die Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude setzen lassen. Voraussetzung für beides ist die entsprechende Zusatzqualifikation.

Wer sich für einen Neueintrag in die Expertenliste interessiert oder den bestehenden erweitern will, sollte sich frühzeitig um den geforderten Kompetenznachweis kümmern. Der lässt sich mit unserem Fernlehrgang energieplaner24 erwerben. In nur fünf Monaten erhalten Sie das Zertifikat „Fachplaner/in für Energieeffizienz“ – und damit die Ausstellungsberechtigung. Eine Teilnahme am laufenden Kurs ist noch bis Anfang Oktober möglich.

Torten-Diagramm als Warm-up fürs Fachgespräch: Bundesumweltministerin Schulze informiert sich im Öko-Zentrum NRW über nachhaltiges Bauen

Sie kam, sah und speiste: Mit Svenja Schulze konnte das Öko-Zentrum NRW jetzt die ranghöchste Besucherin in seiner Geschichte begrüßen. Die Bundesumweltministerin kam zusammen mit mehreren SPD-Vertretern – und zur Kaffeezeit, womit das „Catering“ gesetzt war: Für die Politikerin, die als Vegetarierin auch einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet, gab es zur Begrüßung ein veganes Torten-Diagramm im wortwörtlichen Sinn: Obenauf, mittels seiner Verzierungen, veranschaulichte das Backwerk, wie groß das Tortenstück der CO2-Emissionen ist, die bis 2030 im Vergleich zu 2020 eingespart werden müssen.

Wie sie dieses „große Stück vom Kuchen“ erreichen will, machte Schulze im anschließenden Gespräch deutlich – mit Tempo nämlich. „Wir müssen viel schneller werden – in allem“, so die Ministerin. Die Arbeit des Öko-Zentrums NRW in und für Kommunen lobte sie ausdrücklich: „Diese haben eine Schlüsselposition beim Klimaschutz“. Nach anderthalb Stunden machte sich die Ministerin auf zum Folgetermin, nicht allerdings, ohne Zentrums-Chef Manfred Rauschen zuvor ein Video-Interview zu geben. Dieses können Sie sich hier anschauen.

Die WEG ist das Ziel: Novelle des Wohneigentumsgesetzes soll Hemmschuhe energetischer Maßnahmen beseitigen

Nach „GEG“ sollten sich Bauakteure eine weitere Abkürzung merken. Die lautet „WEMoG“ und reduziert die 38 Buchstaben des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes auf fünf. Das WEMoG hat zwar für die Branche nicht solche Auswirkungen wie das GEG, ist aber in mehreren Punkten durchaus relevant. Die Neuregelung soll energetische Sanierungen erleichtern und wird mit Elan vorangetrieben, damit sie im Hinblick auf die reduzierte Mehrwertsteuer noch konjunkturelle Wirkung entfalten kann. Schon zum 01.11.2020 - und damit parallel zum GEG - könnte das WEMoG in Kraft treten.

Mit der Novellierung des bisherigen Wohneigentumsgesetzes sollen Barrieren beseitigt werden, die dem Klimaschutz bisher im Wege standen. So entfällt der Zwang zu einstimmigen Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Eine WEG könnte künftig beispielsweise mit einfacher Mehrheit bestimmen, dass eine PV-Anlage auf das Dach kommt (insofern die Kosten allein von den Befürwortern getragen werden). Auch die Definition einer „grundlegenden Umgestaltung“, Hemmschuh bei vielen WEG-Projekten mit optischen Folgen, soll großzügiger werden. In früheren Newslettern schon erwähnt haben wir die im WEMoG verankerte Privilegierung der Elektromobilität und des altersgerechten Umbaus. Den Gesetzentwurf können Sie hier lesen.

Jahresbestleistung beim Prozentsatz: Gute Förderkonditionen für Sportstätten in NRW – und auch andernorts

„Schneller, höher, weiter“ lautet das Motto der Olympischen Spiele. Der Leitsatz könnte auch über einem Förderinstrument stehen, das die NRW-Landesregierung im Juli vorgestellt hat: Ein neuer „Investitionspakt“ ermöglicht Kommunen zwischen Rhein und Weser die Modernisierung, Erweiterung und Neuerrichtung von Sportstätten. Der entsprechende Programmaufruf bringt die Städte und Gemeinden weiter als die bisherigen Rahmenbedingungen, denn während die reguläre Städtebauförderung einen Zuschussdeckel bei 90 Prozent setzt, geht Düsseldorf hier noch höher und übernimmt 2020 den Eigenanteil der Kommunen komplett.

Wie immer bei solchen Töpfen geht es natürlich auch darum, schneller zu sein als die Mitbewerber. Um die „Sonderzulage“ bekommen zu können, müssen Förderanträge bis zum 16. Oktober eingegangen sein. Für 2021 (Abgabefrist: 15.01.) gelten dann wieder die – auch sehr guten – 90 Prozent. Ihre Kommune liegt nicht in NRW? Kein Beinbruch: Das Bundesinnenministerium hat die Sportstättenförderung jüngst auch auf Bundesebene forciert. Für die Jahre 2020 bis 2024 stehen insgesamt 640 Mio. Euro zur Verfügung. Mehr hierzu und zum NRW-Investitionspakt lesen Sie auf unserer Website.

Dabei sein ohne Smoking: Erster „Bundespreis Umwelt & Bauen“ läuft live im Web

Gala in Berlin? Damit ist es Essig beim „Bundespreis Umwelt & Bauen“ – und das ist in diesem Fall gut so. Denn durch das – natürlich coronabedingte – Umswitchen von Präsenzveranstaltung auf Livestream haben nun mehr Menschen die Gelegenheit, die Preisverleihung mitzuverfolgen. Auf deren prominenter Rednerliste steht unter anderem Natalie Eßig, Professorin für Baukonstruktion und Bauklimatik, Auditorin der DGNB und Energieberaterin. An der Hochschule München forscht die 43-jährige an der Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden und Quartieren.

Der 2020 erstmals vergebene „Bundespreis Umwelt & Bauen“ zeichnet gelungene Projekte in drei Hauptkategorien aus (Wohn- und Nichtwohngebäude, Quartiere), dazu gibt es mehrere Sonderpreise für besonders innovative Lösungen. Die Auszeichnung – bei dessen Konzept und Abwicklung das Öko-Zentrum NRW die Federführung hatte – soll Bauherren motivieren, selbst auf Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu achten. Die Übergabe findet statt am 29. September ab 11.30 Uhr; die Übertragung läuft auf der Website des Umweltbundesamtes. Durch das Programm führt der TV-Moderator und Meteorologe Sven Plöger.

Betrieblicher Umweltschutz nun noch ÖkoProfit-abler: NRW weitet Förderung aus

„Und läuft und läuft und läuft …“. Der legendäre Werbeslogan für den VW Käfer kommt einem in dem Sinn beim Begriff „ÖkoProfit“: Das gleichnamige Beratungsprodukt für Unternehmen und Kommunen hat zwei Effekte – Umweltschutz und Geldeinsparung – so geschickt verknüpft, dass auch dieses seit nahezu 30 Jahren „läuft“ wie geschnitten Brot. Sich davon eine Scheibe abzuschneiden, lohnt für potenzielle Teilnehmer in NRW nun noch mehr als ohnehin schon: In diesem Bundesland gilt seit Juli eine Neufassung der ÖkoProfit-Förderrichtlinie.

Das neue Regelwerk bietet für Kommunen und Betriebe eine gleich dreifache Verbesserung: durch höhere finanzielle Unterstützung, geringere Hürden sowie neue Fördermöglichkeiten. So stieg die maximale Unterstützung für „Einsteigerprojekte“ von 20.000 auf 25.000 Euro und mit „Mikro“ gibt es nun ein Angebot speziell für Kleinstbetriebe, um nur zwei Beispiele zu nennen. Infos bekommen Interessenten bei B.A.U.M. als Betreuer der meisten ÖkoProfit-Projekte in NRW.

Energieberater werden auch ohne EnEV-Grundqualifikation: Prüfung als alternativer Zugang

Liste - ja oder nein? Das regelte bislang Paragraph 21 Absatz 1: Dieser Teil der EnEV – und nur er – entschied bislang darüber, wer zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude berechtigt ist – nämlich nur Personen mit Hochschulabschluss in den klassischen Bau-Fachrichtungen oder in baurelevanten technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Studiengängen. Fehlte diese Grundqualifikation für die Ausstellung von Energieausweisen, gab es auch keine Eintragung beim BAFA als Energieberater im Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude“. Wenig bekannt ist, dass inzwischen auch ein alternativer Zugangsweg zu der BAFA-Liste existiert.

Nach erfolgreicher Erprobung in einem Modellprojekt hat der Gesetzgeber mit einer bundeseinheitlichen Qualifikationsprüfung eine zweite Tür zur Liste geöffnet. Innerhalb des von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) initiierten Projekts "Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung", koordiniert durch das BAFA, bietet das Öko-Zentrum NRW diese Prüfung an. Sie wird durchgeführt im Fernlehrgang „gebäudeenergieberater24“, dessen nächster Kurs (der insgesamt 102.) am 25. September startet.

Von Lithium bis Edelmarmor: Bildgewaltige Dokumentation zeigt „Die Epoche des Men-schen“

Haben Sie mal wieder Lust auf große Gefühle? Auf einen Abend, der Ihnen lange in Erinnerung bleiben wird? Falls ja, möchten wir Sie zu einem Filmabend einladen. In Ihrem örtlichen Programmkino ist gerade ein Kleinod angelaufen, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten: „Die Epoche des Menschen“. Die kanadische Dokumentation handelt von dem, was im Titel anklingt: vom Anthropozän, dem geochronologischen Zeitalter, in dem nicht länger die Natur das Leben auf dem Planeten bestimmt, sondern der Mensch – und nur er.

Anstatt ständig Experten zu Wort kommen zu lassen, setzen die drei Regisseure auf die Überzeugungskraft ihrer starken Bilder. Herausgekommen ist ein Film, der den Zuschauer auf sechs Kontinente mitnimmt und ihn nach 90 Minuten ratlos hinterlässt. Wer beispielsweise gesehen hat, wie die Lithium-Gewinnung die Atacama-Wüste ruiniert, betrachtet Smartphones und E-Autos mit anderen Augen. Ein Film, der solche Dinge ästhetisch, aber ungeschminkt zeigt, kann einen verzweifeln lassen. Daher zu Hause schnell den PC starten und zum Ausgleich die Klimawandel-Doku von Harald Lesch anschauen. Das leitet die Energie wieder in konstruktive Bahnen.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

kostenlose Infoveranstaltung zum Weiterbildungsangebot:

03.11.2020

„Wir machen Experten"

Starts der nächsten Fernlehrgänge:

25.09.2020

Lehrgangsstart “gebäudeenergieberater24“ (in Hamm und Hamburg)

09.10.2020 (voraus.)

Kursstart „effizienzhausplaner24“

20.11.2020

Kursstart Fernlehrgang “baubiologie24“

Angebote zum Thema „DIN V 18599“:

06.10.2020

Workshop "Einführung in die DIN V 18599" (in Hamm)

07.10.2020

Workshop "Anlagentechnik in der DIN V 18599" (in Hamm)

01.10.2020 und 10.11.2020

ONLINE-Seminar

"Energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden"

12.10.2020

ONLINE-Seminar

"Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)"

19.10.2020

ONLINE-Seminar

"Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte)"

26.10.2020

ONLINE-Seminar

"Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 3 (RLT-Anlagen)"

29.10.2020

ONLINE-Seminar

"EnEV, EEWärmeG, DIN V 18599 - die häufigsten Eingabe- und Verständnisfehler"

Richtig lüften in Schulen:

14.10.2020

ONLINE-Seminar

„Lüftung von Schulen und Klassenräumen"

13.11.2020

Präsenz-Seminar

„Lüftung von Schulen und Klassenräumen"

Präsenzveranstaltung zum BNB in Hamm:

29.10.2020

Grundlagenschulung

"Einführung in das Nachhaltige Bauen am Beispiel des BNB"

Tagungen und Kongresse:

23.04.2021

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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