Newsletter 05/19

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Gebäudeenergiegesetz und steuerliche Förderung passieren Bundeskabinett

Ausgabe 5/19 vom 23. Oktober 2019


Liebe Leserinnen und Leser,
 
was lange währt … - wird nicht zwangsläufig auch gut. Die ersten Meldungen zum Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG), das die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem rechtlichen Rahmen vereinen soll, sind vor fast drei Jahren in diesem Newsletter erschienen. Heute endlich hat das GEG das Bundeskabinett passiert und kann in die weitere Gesetzgebungsroutine eintreten.
Was da als künftiges Gesetz nun auf dem Gleis steht, bedeutet eine große Enttäuschung. Sie liegt vor allem darin, dass mit dem GEG keine substanzielle Verschärfung der Mindestenergiestandards einhergeht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion ist diese Lücke ebenso überraschend wie deprimierend. Auch von den Klimaschutzzielen, die in früheren Entwürfen noch zu finden waren, ist in der aktuellen Version nichts mehr zu sehen. Sie hätten als Teil eines Gesetzes sicher eine größere Verbindlichkeit bekommen.
Damit nicht genug: Hinzu kommen viele Details, die nicht zufriedenstellen. So ist die einseitige Berücksichtigung der Energieberater in den Verbraucherzentralen ordnungspolitisch nicht vertretbar und daher der Energieberater-Zunft zur Recht ein Dorn im Auge. Weitere Ärgernisse finden Sie in der Meldung zum GEG in diesem Newsletter. Trotzdem viel Lesefreude bei dessen Lektüre wünscht
Ihr
Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter


Neuer Anlauf für das Gebäudeenergiegesetz:
löchrig (nicht nur) bei Ölheizungen und Energieberatung:
Als „running gag“ bezeichnen Cineasten Pointen, die sich, immer mal wieder eingestreut, als roter Faden durch einen Film ziehen. Als „running GEG“ ließe sich der Werdegang des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sehen, denn seit rund drei Jahren laufen die verschiedenen Entwürfe nun durch die Ministerien. Heute allerdings konnte das Vorhaben eine entscheidende Hürde nehmen: Das Bundeskabinett hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das damit nun offiziell in das Gesetzgebungsverfahren gehen kann.
Sie möchten wissen, was in der aktuellen Fassung steht? Auf der Website des Öko-Zentrums NRW finden Sie eine kompakte Übersicht sowie eine ausführliche Zusammenfassung der Neuerungen gegenüber den derzeitigen Regelungen.
Bei Umwelt- und Berufsverbänden stößt das GEG allerdings auf wenig Gegenliebe: „Gut gedacht, aber nicht gut gemacht“ könnte als gemeinsamer Nenner über der Kritik stehen. So wird moniert, dass die „obligatorische“ Energieberatung eben keine ist (sondern nur „angeboten“ werden muss) und dass es beim Verbot von Ölheizungen (zu) viele Ausnahmen gebe. Weitere Kritikpunkte siehe in unserer Auswertung.

 
Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen:
Gesetzentwurf stößt auf harsche Kritik der Energieberater-Fachverbände
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe – weshalb ein eigenes „Klimakabinett“ innerhalb der Bundesregierung gebildet wurde. Und weshalb das Thema – flankierend zum KSG (siehe die nachstehende News) - „links und rechts“ in bestehende Regelungen integriert werden muss. Das passiert gerade im Steuerrecht – begleitet von scharfer Kritik aus Berufsverbänden.
Der Reihe nach: Das Kabinett hat letzte Woche (am 16.10.) den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur "Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" gebilligt. Mit den darin enthaltenen steuerlichen Förderungen sollen energetische Sanierungen angeschoben und derart Fortschritte im Klimaschutz erreicht werden. Auch zu diesem Gesetzentwurf haben wir für Sie wieder eine Zusammenfassung mit dem Wesentlichen erstellt.
So weit, so gut – auf den ersten Blick. Der zweite zeigt: Mit dem geplanten Gesetz soll die Pflicht zur Baubegleitung und Bestätigung der Maßnahmen durch Sachverständige entfallen. Gerade das in den KfW-Programmen etablierte System der Qualitätssicherung war aber ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Projekte ohne Folgeschäden. Logisch, dass bei den Energieberatern daher die Alarmglocken schrillen. Mit dem Entwurf in jetziger Form werde „dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet", so das Urteil des GIH; ähnlich äußerte sich auch das DEN-Netzwerk.
 
 
Auf dem Weg durch die Instanzen: Klimaschutz-Paket von Bundesregierung beschlossen
Seit dem 9. Oktober ist es – buchstäblich – beschlossene Sache: An diesem Tag verabschiedete das Bundeskabinett das KSG. Kennen Sie nicht? Kein Wunder, denn das unter dieser Abkürzung firmierende „Bundes-Klimaschutzgesetz“ wurde seit dem ersten Entwurf vom Februar unter dem Begriff „Klimaschutzprogramm 2030“ diskutiert. Das geplante Gesetz soll, in Anlehnung an das Pariser Abkommen, die deutschen Klimaziele der nächsten Jahre festlegen.
Auf dem Weg durch Parteien und Instanzen hat das KSG diverse Änderungen durchlaufen. Parallel dazu hat auch unsere Website diverse Änderungen durchlaufen - denn dort haben wir für Sie ein Abstract zu den für den Gebäudesektor relevanten Punkten zusammengestellt (und nötigenfalls aktualisiert). Dass die jetzige Fassung die finale ist, können wir nicht versprechen: Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung ist das KSG noch nicht in Kraft, dafür muss auch der Bundestag noch zustimmen.


Gutes Energiemanagement an Fallbeispielen: Workshop zu Nichtwohngebäuden
Kostenfrei, Know-how dabei: Mit einem halbtätigen Workshop zu Nichtwohngebäuden setzt das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW (knuw) seine erfolgreiche, schon seit 2010 laufende Reihe zum Nachhaltigen Bauen fort. Am 7. November geht es um die "Profitabilität und gute Praxis des Energiemanagements von Nichtwohngebäuden", so der Titel der bei der IHK in Dortmund stattfindenden Veranstaltung.
Der Hintergrund: Das Ziel möglichst hoher Energieeffizienz bedeutet umgekehrt deutlich erhöhte Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit und Bedienung von Gebäuden. Allerdings gibt es inzwischen viele Praxiserfahrungen aus Nichtwohngebäuden, die zeigen, dass sich beide Herausforderungen gut „unter einen Hut“ bringen lassen. Einige solcher Beispiele werden in Dortmund vorgestellt, zudem gibt es (in einem Beitrag aus dem Öko-Zentrum NRW) Infos zur Förderkulisse im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Wie erwähnt: Der Eintritt ist frei, die Zahl der Teilnehmer aber auf maximal 150 begrenzt. Baldige Anmeldung wird somit empfohlen.
 

Der Flächenfraß beginnt in der eigenen Wohnung: Tagung zu „kleinen Häusern“
Sie steigt und steigt und steigt … Knapp 47 qm Wohnfläche hatte jede und jeder Deutsche 2018 zur Verfügung – ziemlich genau das Doppelte wie in Brasilien und gar das Achtfache von Nigeria. Allein seit 2010 hat sich die Pro-Kopf-Wohnfläche hierzulande um 1,7 Quadratmeter erhöht. Das hat Folgen – städtebauliche, aber auch ökologische, so bei der Heizenergie.
Mit der Fachtagung „Kleines Haus - Großes Leben“ gehen daher das Fraunhofer-Institut Umsicht, der Bund Deutscher Baumeister und die Stadt Dortmund daher der Frage nach, ob Gegentrends wie die das Tiny-house „eine Antwort auf die Wohnungsnot, den Flächenverbrauch und die Energiewende“ sein können. Die Veranstaltung läuft am 13. November 2019 im Dortmunder U, richtet sich sowohl an Bürger/innen als auch an Fachleute und ist kostenlos zu besuchen.


FFF organisiert weiteren Aktionstag gegen „lächerliche“ Klima-Politik
Was hält die Klimaschutz-Bewegung Fridays for Future vom Maßnahmenpaket der Bundesregierung? Als Antwort reicht ein Wort: nichts. Im Aufruf für den nächsten globalen Streiktag wimmelt es daher von Worten wie „lächerlich“, „Pillepalle“, „business as usual“ oder auch „Skandal“. Kurz vor der Adventszeit will FFF erneut die Massen mobilisieren: Unter dem Motto „laut, wütend und unbequem“ rufen die Klimaschutz-Aktivisten für den 29. November 2019 zum „4. Globalen Klimastreik“ auf. Schon jetzt sind Demos in 129 deutschen Städte von Aachen bis Zittau angemeldet und weitere in Vorbereitung. Ob auch Ihre Kommune dabei ist, erfahren Sie hier.



Termine und Lehrgangsstarts
Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.


Hier eine Vorschau auf die nächsten Termine:
seit 13.09.2019  -        Fernlehrgang gebäudeenergieberater24
ab 25.10.2019   -        Fernlehrgang feuchteschimmel24“ (Köln)
21.11.2019        -        Workshop „Lüftung von Schulen und Klassenräumen“
ab 13.12.2019   -        Fernlehrgang baubiologie24“ (Hamm)
ab 17.01.2020   -        Fernlehrgang „energieplaner24“ (Hamm)
ab 24.01.2020   -        Fernlehrgang effizienzhausplaner24
 
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Tagungen und Kongresse:
24.04.2020 – Kommunenveranstaltung 2020

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