Um ein Haar wäre es passiert. Dieser Newsletter wäre fast der erste gewesen seit Januar 2017, der ohne das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, hätte auskommen müssen: Der Entwurf stand kurz vor Pfingsten zur 2. und 3. Lesung im Bundestag an, wurde dann aber kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Somit wollten auch wir das Thema streichen.
Doch die Verabschiedung des GEG im Bundestag soll nun am 18. Juni erfolgen. Daher gibt es nun doch „Neues“ zu berichten – und folgendes Update:
Noch vor der Beschlussfassung im Bundesstag muss der Ausschuss für Wirtschaft und Energie seine Empfehlungen zu Änderungen am Gesetzentwurf beschließen. Darüber ist bisher wenig nach außen gedrungen; Branchendienste vermuten Änderungenbei der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, der Anrechenbarkeit von EE-Strom, der Einarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie und einer künftigen Berücksichtigung von Grauer Energie (mit der Novelle 2023).
Das weitere Procedere nach einer Verabschiedung des GEG im Bundestag bestünde in der 2. und 3. Lesung im Bundesrat (einziger verbleibender Termin vor der Sommerpause: 03.07.). Mit der üblichen Übergangsfrist nach Veröffentlichung könnte das GEG dann Ende 2020 in Kraft treten. Nun ja, wir werden sehen – und halten einstweilen unseren GEG-Bericht laufend aktuell.