Newsletter 01/23

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Im Märzen der Bauherr den KFN-Antrag stellt: die neue Neubauförderung und das QNG

Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 01/2023

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

das war selbst den abendlichen TV-Nachrichten eine Meldung wert: Vonovia, der zukünftig größte Immobilien-Konzern Europas, legt seine Neubaupläne auf Eis. Und nicht nur ein einzelner Branchenriese vollzieht dies als Reaktion auf erheblich gestiegene Zinsen und Baukosten - viele andere Wohnungsbauunternehmen und private Investoren folgen derzeit diesem Beispiel. Ein fatales Signal angesichts des Wohnungsmangels.

Es fragt sich, wie diese Entwicklung mit dem politischen Ziel in Einklang zu bringen ist, jährlich 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Hinzu kommt: Die Zuwanderung der letzten Zeit - 800.000 Menschen kamen allein 2022 nach Deutschland - hat die Situation in dem ohnehin unter Druck stehenden Wohnungsmarkt weiter verschärft. Auch wenn viele der Geflüchteten aus der Ukraine hoffentlich bald in eine dann befriedete Heimat zurückkehren können, wird die Lage in vielen Regionen und Städten stark angespannt bleiben.

Die gerade veröffentlichten Konditionen für die Neubauförderung seitens des Bundesbauministeriums stellen vor diesem Hintergrund zugleich Licht und Schatten dar. Einerseits vermögen sie es nicht, die „Wirtschaftlichkeitslücke“ im Wohnungsbau auch nur annähernd zu schließen. Andererseits bilden sie einen Einstieg in eine konsequente Berücksichtigung der Grauen Energie: Die beiden Förderstufen halten an den Ansprüchen bezüglich der energetischen Qualität der Gebäude fest und kombinieren sie mit Mindestanforderungen an Lebenszyklus-Analysen beziehungsweise ganzheitliche Nachhaltigkeits-Zertifizierungen. Zudem begünstigen sie die Schaffung kleinerer Wohneinheiten und sind insbesondere für Einfamilienhäuser eher unattraktiv. Die Marschrichtung stimmt somit.

Insgesamt jedoch stellen sich der Politik mehr Fragen, als allein durch die Bauförderung beantwortet werden können. Lösungen müssen auch gesellschaftlich, architektonisch und technisch gefunden werden. Als Beispiele seien genannt eine bessere Verteilung der Menschen auf den vorhandenen Wohnraum, flexiblere Wohnformen und serielles Bauen. Die „eine große Lösung“ gibt es nicht; wir brauchen viele Lösungen – und Kreativität.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

„Versteckte“ Emissionen werden Teil der Anforderungen: KFN löst im März bisherige Neubauförderung ab

„Bleibt alles anders“: Der Titel des zehnten Grönemeyer-Albums könnte als Motto über der Förderpolitik der letzten Jahre im Bausektor stehen. Im noch jungen Jahr 2023 geht es weiter mit der Dauerreform: Nächster Schritt ist die für den 1. März angekündigte Neuausrichtung der Neubauförderung. Bisher unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angesiedelt, wandert das Thema dann zum Bundesbauministerium und firmiert als Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Mit dieser Änderung müssen sich Bauwillige und Fachwelt nicht nur an eine neue Abkürzung gewöhnen (KFN), sondern an überarbeitete Förderkonditionen. Die hat die KfW Ende Januar bekanntgegeben, so dass sich die Verlierer und Gewinner der künftigen Neubauförderung abzeichnen.

Zu letzteren darf man den Klimaschutz rechnen: Der KFN nimmt – über den „Hebel“ der Lebenszyklusanalyse (LCA) und Boni für Gebäude mit zusätzlicher Nachhaltigkeits-Zertifizierung (QNG-Siegel) – auch die Treibhausgas-Emissionen der Baustoffe in den Blick, die bisherige Förderprogramme nicht inkludierten. Ziemlich unattraktiv ist die Neubauförderung hingegen für die Masse der „Häuslebauer“: Sie bekommen keinen Tilgungszuschuss, sondern nur einen zinsgünstigen Kredit (beim Effizienzhaus 40 mit LCA maximal 100.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis 150.000 Euro je Wohneinheit). Bei Nichtwohngebäuden sind die Konditionen etwas interessanter. Begünstigt sind beim KFN auch Kommunen: Für deren Neubauten soll es weiterhin eine Zuschussförderung geben (5 %, mit QNG 12,5 %). Begleitende Leistungen wie Fachplanung oder Nachhaltigkeitsberatung können allerdings nicht mehr mit 50 Prozent bezuschusst, sondern nur noch zusammen mit den übrigen Investitionen gefördert werden. Was drinsteht im kommenden KFN-Programm, steht drin in unserem Überblicksartikel.

Weniger Varianten für mehr Übersichtlichkeit: neue Systematik beim QNG-Gütesiegel

Aus KN21 und WN21 wurde WG23. Und BN22, BK22, UN22 sowie UK22 sind nun zusammengefasst zu NW23. Alles klar? Hut ab. Falls nicht: Dafür gibt es diesen Newsletter. Die Rede ist von Neuerungen beim Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG. Kurzer Rückblick: Dieses staatliche Gütesiegel wurde 2021 eingeführt, um mehr Nachhaltigkeit im Bau- und Gebäudebereich zu erreichen. Es definiert Anforderungen an die ökologische, aber auch die soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. Seit April 2022 kommt, wer den Neubau eines energieeffizienten Hauses gefördert bekommen möchte, um das QNG nicht mehr herum. Im Zusammenhang mit der kommenden KFN-Einführung (siehe unsere News dazu) wurde das System zum 01.01.2023 verschlankt und überarbeitet.

Die beiden Varianten für den Neubau von Wohngebäuden wurden von einer neuen abgelöst (QNG-WG23), die nun auch Komplettmodernisierungen einschließt. Auch bei Büro-, Verwaltungs- und Unterrichtsgebäuden schrumpft die Variantenzahl auf eine (statt vier). Zu den weiteren Änderungen gehören neu eingeführte „LCA-Klassen von Nichtwohngebäuden“, klarere Regelungen für Mischgebäude und eine Senkung der Emissionsobergrenze in der Siegel-Stufe „Plus“ bei Wohngebäuden. Alles Relevante zum QNG-Update 2023 finden Sie auf unserer Website.

Gebäudesektor bleibt schwarzes Schaf: Deutschland verfehlt wohl auch 2022 seine CO2-Reduktionsziele

„Klimaschutzziele erreicht“ – wäre das nicht mal eine schöne Schlagzeile? Leider werden Sie auf die aber weiter warten müssen: Deutschland hat es auch 2022 wieder vergeigt – die selbstgesteckten Obergrenzen bei der Treibhausgas-Emission (und damit das Bundesklimaschutzgesetz) wurden nicht eingehalten. Das ist das Ergebnis einer ersten Analyse der Denkfabrik „Agora Energiewende“. Die offiziellen Zahlen werden zwar erst Mitte März vom Umweltbundesamt veröffentlicht, dürften aber am Gesamtbild nicht viel ändern. Neben dem Verkehrssektor war der Baubereich das schwarze Schaf des Klimaschutzes.

Auf den ersten Blick wirken die Zahlen durchaus passabel: Laut den Berechnungen von Agora Energiewende ist der Energieverbrauch in Deutschland 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent gesunken. Für das Klima brachte das aber wenig: Aufgrund des verstärkten Einsatzes von Kohle und Öl wurde das Gesamtreduktionsziel von 756 Mio. Tonnen CO2 um fünf Mio. Tonnen verfehlt. Hinzu kommt: Hohe Energiepreise und eine milde Witterung verzerren als Sondereffekte das Bild. Besonders enttäuschend ist das Ergebnis im Gebäudesektor: Zum dritten Mal in Folge wurde dort mehr CO2 in die Luft geblasen als gesetzlich erlaubt, nämlich 113 Mio. Tonnen statt der „erlaubten“ 108. Die Publikation von Agora Energiewende gibt es hier als kostenlosen Download.

Was bringen Energiemanagement-Systeme? Abschlussbericht zu BfEE-Studie (nicht) erschienen

Wo ist sie hin? Das wissen wir leider nicht. Was uns aber bekannt ist, ist der Inhalt der Studie, die die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur Wirkung von Energiemanagement-Systemen erstellt und kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht hat. Inzwischen ist die Publikation im Web nicht mehr verfügbar, wir konnten uns aber rechtzeitig ein PDF-Exemplar sichern. Es wäre erfreulich, wenn der Abschlussbericht der Befragung, die die BfEE bei Unternehmen durchgeführt hat, der Öffentlichkeit bald wieder zugänglich wäre, denn diese hat interessante Erkenntnisse zutage gefördert. Dazu gehört, dass ein großer Teil der interviewten Betriebe ihre Energiemanagement-Systeme (EnM) auch ohne staatlichen Regularien einsetzen beziehungsweise fortführen würde.

Diese Motivation erklärt sich aus anderen Ergebnissen der Studie: So bricht das Ausmaß der Energieeffizienz-Steigerung nach Angaben der Befragten auch bei längerer Beschäftigung mit dem Thema nicht ein, sondern bleibt nahezu konstant. Mit einem EnM nach ISO 50001 können laut Studie auch im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen prozentual hohe Verbesserungen erzielt. Und: Systematische EnM-Ansätze bringen deutliche betriebs- und volkswirtschaftliche Vorteile. Wie die Studienautorinnen und -autoren berechnet haben, würde eine flächendeckende Einführung von EnM nach ISO 50001 bei Unternehmen mit dem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh die emittierte CO2-Menge allein bis 2045 um insgesamt 129 Mrd. Tonnen verringern. Mit einem Link zur Studie können wir – siehe oben – nicht dienen, reichen den aber gern nach.

Mit den Schlechtesten das Meiste herausholen: Sanierungsplanung für Hamburgs öffentliche Gebäude ist das „Projekt des Monates“

Von 100 auf 5 in 27 Jahren – so lässt sich zusammenfassen, was sich die Freie und Hansestadt Hamburg zum Ziel gesetzt hat. In ihrem neuen Klimaplan – einer Fortschreibung der Version von 2019 – formuliert die Elbmetropole den Anspruch, bis 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent zu reduzieren. Da man bei einem solchen ehrgeizigen Plan am besten mit gutem Beispiel vorangeht, hat der Senat untersuchen lassen, wie sich die öffentlichen Gebäude möglichst wirkungs-, aber auch kosteneffizient klimaneutral machen lassen. Den Auftrag für das Gutachten erhielt das Öko-Zentrum NRW – das jetzt vorgelegte Ergebnis ist unser neues „Projekt des Monats“.

Die Analyse stützt sich auf eine sehr breite Datenbasis: Anhand der realen Verbräuche an Strom und Wärme von über 2.200 Gebäuden der Schulverwaltung erstellten die Autorinnen und Autoren zunächst eine Treibhaus-Bilanz und nahmen eine systematische Bewertung dieses Bestands vor. Ein eigens entwickeltes Excel-Tool ermöglichte es im zweiten Schritt, den Sanierungsbedarf nach Effizienz zu „sortieren“. Dabei erwies sich wieder einmal die Sinnhaftigkeit der 80/20-Regel: Kümmert sich die Hansestadt prioritär um die schlechtesten 20 Prozent der untersuchten Gebäude, kann sie fast den doppelten Wert (38 %) an Emissionen einsparen. Umgekehrt bringen die besten 20 Prozent gerade einmal vier Prozent. Da das Excel-Tool bei der Stadt Hamburg verbleibt und erweiterbar ist, kann der Sanierungsplan laufendend fortgeschrieben werden.

Kommunentagung 2023 setzt auf bewährtes Konzept und aktuelle Infos

„Nur noch wenige Tickets verfügbar“. Mit solcher Werbung, die einen schnellen Bestellimpuls auslösen soll, werden wir die Kommunentagung auch künftig nicht ankündigen. Das ist auch gar nicht notwendig: Zwar erlebt der beliebte Fachtreff 2023 schon die elfte Auflage und hat die Besucherzahl über die Jahre hinweg immens gesteigert, aber in seine Laufzeit fällt auch die Corona-Pandemie. Seit der läuft die Kommunaltagung hybrid; sie lässt sich daher bequem – und kostenlos – von zu Hause mitverfolgen. Wer hingegen Live-Atmosphäre und persönliche Gespräche bevorzugt, sollte sich allmählich für den 28. April anmelden.

Was erwartet die Teilnehmer in diesem Jahr? An einigen Details des Programms wird noch „geschraubt“, die drei Themenblöcke stehen jedoch fest. Im ersten geht es um die Wärmewende in den Städten und Gemeinden sowie die kommunale Wärmeplanung, im zweiten darum, wie sich die energetische Sanierung des Gebäudebestandes beschleunigen lässt. Der abschließende Block informiert über neue Trends des nachhaltigen Bauens und der Ökobilanzierung. Mitarbeitende von Kommunen und kommunalen Einrichtungen erhalten die Präsenzteilnahme in Hamm zum ermäßigten Preis (80 statt 135 Euro). Näheres zur Anmeldung – und in Kürze auch das detaillierte Programm – finden Sie hier. Kooperationspartner der Tagung sind erneut der Städte- und Gemeindebund NRW, die Kommunal Agentur NRW und NRW.Energy4Climate.

Auch im Bestand gilt das Gesetz der Serie: kostenlose Seminare zum „Energiesprong“-Prinzip

Mehr Effizienz und geringere Kosten durch Serienfertigung - Leute vom Bau können über diese Forderung nur müde lächeln: Schließlich ist ihr Wirtschaftsbereich quasi die Wiege des Gedankens. Wie die Archäologie herausgefunden hat, begannen die Mesopotamier schon zwischen 5.900 und 5.300 v.Chr. mit der Herstellung von Ziegeln mittels standardisierter Formen. Daraus entwickelten sich die gebrannten Einhandziegel, deren bis heute nahezu gleichen Proportionen (1 : 2 : 4) optimale Verwendbarkeit garantieren. Neu ist allerdings der Gedanke, das „Gesetz der Serie“ verstärkt auch im Bestand anzuwenden. Zu dem staatlich geförderten Thema des Seriellen Sanierens bietet das Öko-Zentrum NRW ein kostenloses Seminar an.

Seit dem Jahreswechsel räumt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude, die seriell saniert werden, einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozentpunkten ein (Näheres hier). Gemeint ist mit dem Begriff ein in den Niederlanden unter der Bezeichnung „Energiesprong“ entwickeltes innovatives Sanierungskonzept: Es beruht auf der digital gestützten und stark standardisierten Herstellung von Fassaden-, Dach- oder Technikelementen. Nach Vormontage im Werk werden die Teile auf der Baustelle installiert. Es gibt bereits zahlreiche Pilotprojekte. Diese werden ebenso in unserem kostenlosen Online-Seminar am 21. März – dem weitere folgen sollen – ebenso dargestellt wie die technische Seite und die BEG-Förderkriterien.

Tagebau, Lehmbau, Hitzestau: Sehenswürdigkeiten aus dem Baumarkt

Lange konnte man mit Kies jede Menge „Kies“ verdienen. Doch das Geschäftsmodell wackelt. Einerseits sind Sand und Kies beim Bauen unverzichtbar, denn diese Rohstoffe stellen die „Hauptzutaten“ für Beton dar – und ohne den geht in der Branche fast nichts. Andererseits gibt es auch Kies und (brauchbaren) Sand nicht „wie Sand am Meer“. Zudem: Da sich ein weiter Transport nicht rechnet, arbeiten über 2.200 Tagebaue in Deutschland und „fressen“ täglich drei Hektar Fläche – fast doppelt so viel wie der Braunkohleabbau. Ein Artikel der „taz“ beleuchtet an einem Beispiel in Sachsen anschaulich, was am Kies fies ist; das macht ihn zu unserem Medientipp.

Um den energetischen „Fußabdruck“ des Gebäudesektors abzufedern, der allein über die Bau- und Rohstoffindustrie für ein Zehntel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, bedarf es vieler Maßnahmen. Immer mehr Menschen möchten auf die nicht warten und verwirklichen ihren eigenen Traum vom „anderen“ Bauen und Wohnen. Die Sendereihe „ARTE Re“ stellt einige davon in der Folge „Stroh, Lehm, kein Abfall“ vor. Massentauglich sind die gezeigten Ansätze eher nicht, aber Nichtstun ist auch keine Alternative. Was passiert, wenn nichts passiert, veranschaulicht unser dritter Tipp, das ARD-Feature „Hitzestau - wie der Klimawandel uns krank macht“. In Zukunft könnte es uns warm uns Herz werden – und nicht nur dort.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

10.02.2023

Kursstart energieberater24 - Wohngebäude (ausgebucht)

Aufgrund der hohen Nachfrage arbeiten wir kontinuierlich an weiteren Kursstarts, sowohl für den Wohngebäude- als auch für den Nichtwohngebäudebereich.

Tipp: Lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

08.02.2023

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 1) – Schadstoffvermeidung

14.02.2023

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

15.02.2023

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 2) – Ökobilanzen

22.02.2023

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)

28.02.2023

Energieeffiziente Fenster und Verglasungen

02.03.2023

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 – Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

07.03.2023

Schlüsseltechnologie Wärmepumpen

09.03.2023

Baubegleitung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden

13.03.2023

Gebäudeenergiegesetz - Update und Ausblick

15.03.2023

Technische Regeln für Innendämmung

21.03.2023

Serielles Sanieren nach dem Energiesprong-Prinzip (kostenlose Sonderveranstaltung)

22.03.2023

Grundlagen der Passivhausplanung und der PHPP-Bilanzierung

29.03.2023

Lebenszyklusanalysen für das nachhaltige Bauen

30.03.2023

Sommerlicher Wärmeschutz

Tagungen und Kongresse:

28.04.2023

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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