Newsletter 01/21

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2021 macht optimistisch, EEG und BEG machen Ernst, UBA macht Schäden transparent

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 01/2021

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

wie kann man eine neue Bewegung formen, die unser künftiges Zusammenleben erforscht? Wie lässt sich der „European Green Deal“ der EU-Kommission, ein eher sprödes Thema, zu einem Erlebnis zum Anfassen machen? Und wie können die unabdingbaren Anforderungen des Klimaschutzes mit Architektur und Ästhetik zu einer neuen Baukultur verschmolzen werden? Diesen und weiteren Fragen stellt sich die Europäische Kommission mit der Initiative „Ein neues Europäisches Bauhaus“. Vor rund zwei Wochen haben zwei Kommissarinnen, Mariya Gabriel (Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend) und Elisa Ferreira (Kohäsion und Reformen), die Gestaltungsphase für das neue Projekt eingeleitet. Die Pläne klingen fast so, als wolle die EU das Bauen neu erfinden, zumindest aber die Baukultur gehörig umkrempeln.

Die erste Phase bietet Interessierten noch bis zum Sommer Gelegenheit, sich mit Vorschlägen und Kooperationsangeboten in den Prozess einzubringen, bevor dann die Umsetzung startet. Eine zugehörige Webseite ging gerade online und steht auch Ihnen offen, um sich über das Vorhaben zu informieren.

Das Öko-Zentrum NRW sieht dem Prozess mit Spannung entgegen. Denn die Idee, über rein faktische – sprich: technische – Lösungen hinaus auch nach einer baukulturellen Antwort auf die Herausforderungen der Zeit zu suchen, ist gut und richtig. Welche Kraft das EU-Projekt hierbei entwickelt, werden wir sehen – eine Chance hat es jedenfalls verdient.

Für 2021 wünsche ich Ihnen in diesem ersten Newsletter des Jahres alles Gute und natürlich: Bleiben Sie gesund.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Fortschritte auf leisen Sohlen: Für den Bausektor bringt 2021 viele positive Neuerungen

Dass 2021 mit einem „big bang“ begonnen hat, lässt sich beim besten Willen nicht behaupten. Laut waren allenfalls illegale „Polenböller“ oder Restbestände aus der Garage. Ein beachtliches Feuerwerk fackelt das neue Jahr aber in anderer Hinsicht ab: bei Energieeffizienz und Klimaschutz.

Wichtige Neuregelungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die CO2-Bepreisung im Gebäudesektor oder die Energieberatung für Nichtwohngebäude und Unternehmen traten zum 1. Januar in Kraft. Weitere Änderungen datieren noch aus 2020, entwickeln aber erst im laufenden Jahr ihre volle Wirkung, oder aber sie starten in den kommenden Monaten. Die acht wichtigsten Punkte haben wir in der Übersicht „Alles neu in 2021“ kompakt für Sie zusammengefasst.

Fokus auf Solar: Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit Jahresbeginn in Kraft

„Angetrieben von Faktenlage und Wählerwillen nimmt die Regierung beim EEG nun langsam Tempo auf.“ Das schrieben wir in diesem Newsletter, als dieser sich – im vergangenen Herbst – zuletzt mit der Novellierung des „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ befasste. Und weiter: „Eine Abstimmung über die Novelle im Kabinett könnte schon im September erfolgen und das Inkrafttreten dann am 1. Januar 2021.“ Das neue Jahr ist da – Zeit also, um mal nachzusehen, was geworden ist aus den Plänen.

Tatsächlich: Die Novelle des EEG ist seit dem Jahreswechsel Gesetz. Auf der Zielgeraden hat die Regierung Dampf gemacht, noch kurz vor den Weihnachtstagen stimmten Bundestag und Bundesrat der Reform zu. Das neue EEG soll den Anteil der Regenerativen an der Stromerzeugung bis 2030 auf mindestens 65 Prozent erhöhen. Wohl auch, weil landauf, landab Bürgerinitiativen gegen Windräder mobilmachen, liegt der Fokus auf der Solarenergie. So beinhaltet das EEG insbesondere Anreize für kleine Anlagen auf Hausdächern. Was sonst noch drinsteht, steht hier drin: in unserer „EEG-auf-einen-Blick“-Übersicht. Die Branche reagiert kritisch bis ablehnend auf das Gesetz.

Richtlinien-Kompetenz: Berlin konkretisiert zweite Ausbaustufe der „Bundesförderung“

Reform auf Raten: Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, soll die bisherigen Förderungen von KfW und BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme bündeln und übersichtlicher machen. So weit, so bekannt. Nachzutragen ist, dass diese Woche auch die Richtlinien für die Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäude im Bundesanzeiger veröffentlich wurden.

Zum Hintergrund: Die Umsetzung der BEG erfolgt in zwei Etappen. Die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA läuft bereits. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen sowie Kredite und Zuschüsse für Wohn- und Nichtwohngebäude kommen mit Stichtag 1. Juli hinzu. Die jetzt im Bundesanzeiger publizierten Richtlinien beziehen sich auf die zweite Stufe: die eine auf Wohngebäude (BEG WG), die andere auf Nichtwohngebäude (BEG NWG). Unsere entsprechend aktualisiertes und mit Info-Grafiken ergänzte BEG-Infoseite finden Sie hier.

Keine Sternchen mehr im Klassen-Buch: EU überarbeitet Energieeffizienz-Label

Wer A sagt, sollte nicht B sagen - jedenfalls nicht beim Kauf von Elektrogeräten. Die Eingruppierung der Produkte in Energieeffizienz-Klassen von A (besonders gut) bis G (schlecht) hilft den Verbrauchern, ihre Kaufentscheidung zu treffen, schont die Umwelt und spart Geld. Der Haken an der Skala: Der Fortschritt bleibt nicht stehen, weshalb sich mitunter sämtliche Angebote schon in der A-Klasse tummeln und der Gesetzgeber als Notlösung angehängte Sternchen eingeführt hat (A+ bis A+++). Damit ist jetzt Schluss: Die Skala wird neu justiert; im März 2021 sind die ersten Warengruppen dran.

Bis 2030 will die EU schrittweise zurückkehren zum anfänglichen Zustand. Das heißt: Die Sternchen fallen weg, es gibt nur noch die Klassifizierungen A bis G – die im Gegenzug aber höhergeschraubt werden. Den Anfang machen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner sowie Displays und TV-Geräte. Im Herbst folgt als nächste Stufe die Umstellung für Lichtquellen. Neu beim Label sind QR-Codes, die zu weiteren Produktinformationen hinleiten.

Ist der „Ausnahme“ oder muss der weg? Neue Regeln für alte Kaminöfen

Heizen mit Holz = per se gut. Diese Gleichung galt über Jahrzehnte, schließlich ist der Brennstoff aus dem Wald ein nachwachsender und setzt nicht mehr CO2 frei, als der Baum zuvor gebunden hat. Angesichts der Feinstaub-Debatte wird das Thema inzwischen kritischer gesehen, zumal es unter den Kaminöfen noch viele „Oldies“ gibt, die nicht mehr den Anforderungen des Klimaschutzes entsprechen. Denen geht es jetzt an den Kragen: Laut BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchV) müssen seit dem 1. Januar Modelle mit Baujahr 1994 oder früher entweder außer Betrieb genommen oder nachgerüstet werden.

Allerdings gilt bei der BImSchV (genauer: bei der hier relevanten Durchführungsverordnung) das sprichwörtliche Motto von Radio Eriwan: „Im Prinzip ja, aber ...“: Die neue Regelung beinhaltet eine ganze Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel für Anlagen mit geringer Nennwärmeleistung, für offene Kamine und historische (meint: vor 1950 errichtete) Anlagen. Details hierzu finden Sie in Abschnitt 6 der Durchführungsverordnung.

Raubkatzen im Zoo DO zeigen der Energieverschwendung die Zähne: das neue „Projekt des Monats“

Elefant, Tiger & Co.: Zoos und vergleichbare Einrichtungen erfreuen sich großer Beliebtheit. So unterschiedlich die Zoologischen Gärten, Tierparks und Wildgehege auch sind, haben sie meist doch einen gemeinsamen Nenner: Ihre Baulichkeiten entsprechen nicht mehrheutigen Standards. Die Absicht des Zoos Dortmund, dies zu ändern, führte zu einem der ungewöhnlichsten Aufträge in der Geschichte des Öko-Zentrums NRW – und zur Auswahl als „Projekt des Monats“.

Der flächenmäßig größte zoologische Garten in NRW wurde 1953 eröffnet. So alt ist sein Raubtierhaus zwar nicht, aber mit seinem Baujahr 1974 hat auch das massiv errichtete Gebäude reichlich Lenze auf dem Buckel. Als Teil des Projektes „Klimaneutraler Zoo Dortmund 2030“ wurde es daher in zwei Abschnitten energetisch „auf Vordermann“ gebracht: Auf die Sanierung der Gebäudehülle folgte ein Umbau der Innenräume. Nach Abschluss der Arbeiten soll künftig wieder ein Löwenrudel „wohnen“ in unserem „Projekt des Monats“, über das Sie hier mehr erfahren.

Beton“gold“ ist aus Umweltperspektive keines: UBA-Methodenkonvention erstmals mit Kostensätzen zu Baustoffen

Umweltschutz kostet viel Geld. Aber auch Umweltschäden sind teuer. Beide Erkenntnisse gehören heute schon bei Grundschulkindern zum Allgemeingut. Aber was bedeutet „teuer“ eigentlich konkret? Das rechnet alle paar Jahre das Umweltbundesamt (UBA) aus und veröffentlicht die Ergebnisse in seiner „Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten“. Soeben erschien die Version 3.1. Sie enthält neben Aktualisierungen auch mehrere Erweiterungen, so erstmals Kostensätze zu Baustoffen. Das macht die Publikation zu einer Pflichtlektüre im Nachhaltigen Bauen.

Das Zahlenwerk beinhaltet Fakten, die selbst Experten überraschen dürften. Beispiel Beton: Die Produktion einer einzigen Tonne in mittlerer Festigkeit erzeugt Umweltschadenskosten von etwa 26 Euro, so das UBA. Allein bei der Produktion von Transportbeton habe sich 2019 der Schaden auf etwa 3,2 Mrd. Euro summiert. Zum Vergleich: Der Gesamtumsatz der Branche lag im selben Jahr bei 4,1 Mrd. Euro. Müssten die Schäden in die Kalkulation eingehen, wäre das für manchen Baustoff wohl das Aus. Seinen bisherigen Ansatz (2016) von 180 Euro je Tonne CO2 erhöhte das UBA übrigens auf 195 Euro. Die „Methodenkonvention“ ist als kostenloser Download verfügbar.

Relaunch zum „Zwanzigsten“´: Webportal zum BNB überarbeitet und aktualisiert

Das große Aufräumen geht weiter – außer im Keller auch im Internet. Wobei im Fall des Webportals zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) der Anschub nicht aus Corona resultierte, sondern daraus, dass es „einfach an der Zeit“ war für eine Überarbeitung: Das Portal war pickepacke voll mit Infos – kein Wunder, denn in den 20 Jahren seit Erscheinen des ersten einschlägigen „Leitfadens“ ist das Wissen zum Nachhaltigen Bauen immens gewachsen. Nach dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen wurde daher nun auch das zum BNB grundlegend überarbeitet und aktualisiert.

Unter der bekannten Adresse finden Bauherren, Planer/innen und Anwender/innen die Nachhaltigkeitskriterien, vielfältige Arbeitshilfen sowie eine Übersicht der bisher nach BNB zertifizierten Gebäude. Für zivile Bundesbaumaßnahmen sind der Leitfaden Nachhaltiges Bauen sowie das BNB verpflichtend, das System kann aber von jedem Bauherren übernommen werden. Wie beim Webportal Nachhaltiges Bauen wirkte das Öko-Zentrum NRW auch bei diesem Relaunch mit: Im Auftrag des BBSR haben wir die Neugestaltung inhaltlich betreut. Da alle Theorie grau ist, wie schon Goethe wusste, begleiten wir zudem diverse Bauprojekte bei der Anwendung des BNB.

Gesucht: weiterer „Kopf“ für das Energie-Team und Universelle Werk-Tätige

Alle reden von Corona – nur wir nicht. Jedenfalls nicht den ganzen Tag, denn dafür ist einfach zu viel zu tun: Die ungebrochene Konjunktur im Baubereich sowie der Zuspruch unserer Kunden sind die Gründe, warum das Öko-Zentrum NRW für sein über 30-köpfiges Team laufend Verstärkung sucht. Aktuell ausgeschrieben ist die Stelle „Ingenieur/in, Architekt/in oder Bauphysiker/in (m/w/d) mit Schwerpunkt Energie und Klimaschutz“.

Die Tätigkeit der oder des „Neue/n“ besteht darin, unser Energie-Team bei Beratungs-, Planungs- und Qualifizierungsprojekten zu unterstützen. Der Schwerpunkt wird auf der Bewertung von Energieeffizienz und THG-Emissionen von Gebäuden und Quartieren liegen. Was man für die Stelle mitbringen sollte, steht auf unserer Website. Für eine Mitarbeit beim Öko-Zentrum NRW muss man aber nicht unbedingt den Abschluss schon in der Tasche haben: Laufend suchen wir Werkstudenten (m/w/d) ab dem 4. Semester aus Architektur, Bauingenieurwesen, TGA, Bauphysik, Energie- und Umwelttechnik, Stadtplanung und verwandten Bereichen. Mehrere heutige Kolleginnen/en haben so angefangen, getreu unserem Leitsatz: „Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns.“

Ratschläge (nicht nur) für Rathäuser: „Kommunentagung“ informiert auch 2021 über Energieeffizienz und Klimaschutz auf lokaler Ebene

Ganze 21 Stunden dauert es, dann waren alle Tickets weg: Die Eintrittskarte bereits zu kaufen, wenn noch nicht feststeht, welches Programm einen erwartet, hat Tradition beim Wacken-Open-Air. Ihnen Selbiges für die „Kommunentagung“ zu empfehlen, liegt uns fern. Bislang bekamen alle Interessenten ein Ticket – auch 2020, als die Teilnehmerzahl trotz (oder wegen) des Umzugs ins Internet auf über 300 wuchs. Aber auch wenn wir ebenfalls noch am Programm feilen, sollten Sie bereits den Termin notieren: Die nächste Kommunentagung läuft am 23. April 2021.

Wie immer geht es um Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen sowie die Kernfrage, wie sich ein klimaneutraler Gebäudebestand auf örtlicher Ebene erreichen lässt. Anstatt Hard Rock gibt es in Hamm harte Fakten und statt lehmiger Stiefel nützlichere Souvenirs: Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung wird auch diesmal angestrebt (Energieeffizienz-Expertenliste, Kammern). Geplant ist das Expertentreffen als „Zwitter“: Neben digitalen Teilnahme soll auch eine persönliche möglich sein, wenn die Pandemie-Lage das zulässt. Die Kommunentagung findet also trotz Pandemie statt – anders als wohl so manches Festival.

Streaming-Tipp: Die Kanzlerin muss wegen Klimasünden Deutschlands vor Gericht

Stell Dir vor, es ist Prozess und eine geht hin – Angela Merkel. Sie wurde vorgeladen vom Internationalen Gerichtshof, um eine Aussage zu machen über das von ihr verantwortete Versagen der deutschen Politik gegenüber der Klimakrise. Kläger sind 31 Staaten des globalen Südens, sie verlangen einen Schadenersatz von jährlich 60 Milliarden Euro von der Bundesrepublik für die Folgen des Temperaturanstiegs. Spätestens ab hier ist klar: Dieses Szenario ist eine Fiktion. Die Handlung spielt 2034 und bildet den Inhalt des ARD-Fernsehspiels „Ökozid“.

Realitätsfern ist das Drehbuch allerdings nicht, weder in Richtung Klimakrise noch in Sachen Justiz: Der Artikel 6 der UN-Konvention, das Recht auf Leben, könnte Anlass sein für Klagen gegen Länder, die ihre völkerrechtliche Pflicht verletzen. Und gerade erst wurde der Ölkonzern Shell in einem wegweisenden Urteil dazu verdonnert, Verantwortung für Umweltschäden in Nigeria zu übernehmen und dort Bauern zu entschädigen. Das von der Kritik kontrovers diskutierte Doku-Drama „Ökozid“ ist noch bis zum 18. Februar kostenlos in der ARD-Mediathek zu sehen.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

Starts der nächsten Fernlehrgänge:

seit 11.12.2020

Kursstart „energieplaner/in24“ (Einstieg noch möglich)

26.02.2021

Kursstart „gebäudeenergieberater24“ in Hamm

26.02.2021

Kursstart „gebäudeenergieberater24“ in Arnsberg (Premiere)

Angebote zum Thema „Energieeffizienz“:

11.02.2021

ONLINE-SEMINAR: "Innendämmung im Bestand"

16.02.2021

ONLINE-SEMINAR: "Energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden"

17.02.2021

ONLINE-SEMINAR: "Energieeffizienz von Gebäuden / Gebäudeenergiegesetz"

22.02.2021

ONLINE-SEMINAR: "Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)"

01.03.2021

ONLINE-SEMINAR: "Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)"

16.03.2021

ONLINE-SEMINAR: "Einführung in das Energiemanagement"

18.03.2021

ONLINE-SEMINAR: "Sommerlicher Wärmeschutz"

weitere Online-Seminare:

09.03.2021

ONLINE-SEMINAR: "Lebenszyklusanalysen für das nachhaltige Bauen"

Workshops:

09.02.2021

ONLINE-Workshop: "Einführung in die DIN V 18599"

10.02.2021

ONLINE-Workshop: "Anlagentechnik in der DIN V 18599"

25.02.2021

ONLINE-Workshop: "Erstellung von Gutachten zum Feuchteschutz"

25.02.2021

ONLINE-Workshop: "Chemische Innenraumbelastungen"

26.02.2021

ONLINE-Workshop: "Mikrobiologische Innenraumbelastungen"

23.03.2021

ONLINE?-Workshop: "Bauphysik und Konstruktion" (in Hamm oder online)

24.03.2021

ONLINE?-Workshop: "Anlagentechnik" (in Hamm oder online)

Tagungen und Kongresse:

23.04.2021

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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