Emissionen um 10 % gesunken - Ziel für 2030 wieder erreichbar

Energieeffizienz |

Ziel für den Gebäudesektor trotz deutlichem Rückgang knapp verfehlt

15.03.2024: Beitrag aktualisiert

Das Bundesklimaschutzgesetz gibt vor, dass das Umweltbundesamtes (UBA) jedes Jahr zum 15. März die Emissionsdaten des Vorjahres vorlegt. Auf Basis dieser Daten soll beurteilt werden, ob die verschiedenen Sektoren ihre jeweiligen Klimaschutzziele eingehalten haben und wo gegebenenfalls nachgebessert werden muss.

Am 15. März 2024 hat das Umweltbundesamt mitgeteilt, dass die Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahr 2023 deutlich um 10,1 Prozent gesunken sind. Es wurden rund 674 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind 76 Millionen Tonnen weniger als 2022. Das ist der stärkste Rückgang seit 1990.

Die Zielwerte des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) für 2023 werden damit in Summe eingehalten. Auch das Ziel einer Reduktion um 65 % bis 2030 scheint damit wieder erreichbar zu sein.


Dennoch gibt es Zielverfehlungen in einzelnen Sektoren. Sorgenkind bleibt der Verkehrssektor, bei dem lediglich eine Reduktion um 1,8 Millionen Tonnen oder 1,2 % zu verzeichnen ist. Damit verfehlt dieser Sektor sein Ziel für 2023 um rund 13 Millionen Tonnen. Bis 2030 droht im Verkehrssektor sogar eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten.


Im Gebäudesektor kam es 2023 zu einer Emissionsminderung von 8,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 7,5 Prozent) auf rund 102 Millionen Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor - wie bereits in den Vorjahren - die erlaubte Jahresemissionsmenge, diesmal um rund 1,2 Mio. Tonnen.

Wie 2022 waren auch im letzten Jahr vor allem Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen und höhere Verbraucherpreise die stärksten Treiber für die Emissionsreduzierung. Auch der Zubau an Wärmepumpen wirkte sich positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus.

Die Emissionsdaten des Jahres 2023 werden nun, wie im Gesetz vorgesehen, bis zum 15. April vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Durch eine Änderung des Klimaschutzgesetzes sollen jedoch zukünftig keine Sofortprogramme für zielverfehlende Sektoren mehr aufgelegt werden müssen, sondern  die mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung für weitere Maßnahmen ausschlaggebend sein.


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