KfW-Förderprogramm: Energetische Stadtsanierung

Energieeffizienz |

Neue Fördermöglichkeiten und höhere Zuschüsse

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ werden im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seit dem 1. April 2021 neue Themenfelder gefördert sowie höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen gewährt.

Die Änderungen betreffen die Kreditprogramme 201 und 202 (IKK/IKU - Energetischen Stadtsanierung - Quartiersversorgung) sowie das Programm 432 (Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier). Die neuen Merkblätter wurden auf den jeweiligen Programmseiten veröffentlicht. 
 

Verbesserte Förderung von Investitionen in die Quartiersversorgung

In den beiden Kreditprogrammen (201/202) wurden zum 01.04.2021 die Fördermöglichkeiten ausgeweitet und der Tilgungszuschuss für viele Maßnahmen deutlich angehoben:

  • Modul A - Wärme- und Kälteversorgung im Quartier
    Tilgungszuschuss unverändert bei 10 %
     
  • Modul B - Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
    Tilgungszuschuss steigt von 10 % auf 20 %
     
  • Modul C - Klimafreundliche Mobilität im Quartier
    Neue Förderung mit 20 % Tilgungszuschuss
     
  • Modul D-  Klimaschutz und Klimawandelanpassung durch Grüne Infrastruktur
    Neue Förderung mit 20 % Tilgungszuschuss

Für Maßnahmen der Module B bis D, bei denen bereits ein gefördertes integriertes Quartierskonzept vorliegt, hat sich der Tilgungszuschuss auf 40 % verdoppelt.
 

Verbesserte Förderung von integrierten Quartierskonzepten und eines Sanierungsmanagements

Im Programm 432 wurde die Zuschussförderung für integrierte Quartierskonzepte zum 01.04.2021 von 65 % auf 75 % erhöht. Zudem wurden die maximalen Zuschussbeträge angehoben. Kommunen müssen nun (übergangsweise bis zum 30.06.2022) nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. Die Sachmittelzuschüsse, die u.a. für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 % auf 20 % erhöht.
In den geförderten Quartierskonzepten sollen nun auch Fragen zur Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität und einer grünen Infrastruktur im Quartier eingebunden werden.


Angaben zu den Klimaschutzeffekten der Förderung

In allen drei Programmen zur energetischen Stadtsanierung (201/202/432) müssen seit dem 01.04.2021 Angaben zu den Energie- und CO2-Einsparungen gemacht werden. Die Fachleute des Öko-Zentrums NRW haben die KfW bei den Vorgaben zur Ermittlung der Einsparungen und der Gestaltung der entsprechenden Formulare unterstützt und beraten.

 

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