Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Energieeffizienz |

Der neue Investitionspakt ermöglicht Gemeinden und Städten in Nordrhein-Westfalen die Modernisierung, Erweiterung und den Neubau von Sportstätten – 2020 mit einem Fördersatz in Höhe von 100 %.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) hat im Juli den Programmaufruf für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für die Jahre 2020 und 2021 vorgestellt. Das Besondere: Während das Regelprogramm der Städtebauförderung eine Förderung in Höhe von 90 % vorsieht, übernimmt in diesem Jahr das Land den Eigenanteil der Kommunen vollständig.

 

Die wichtigsten Eckdaten zum Investitionspakt auf einen Blick:

Verwendungszweck:

  • „Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und

  • Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.“

Förderfähige Maßnahmen:

  • „innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;

  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;

  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;

  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.“

Höhe der Förderung:

  • Hochbaumaßnahmen: max. 1.500.000 Euro

  • Tiefbaumaßnahmen: max. 750.000 Euro

Fördersatz u. Antragsfristen:

  • Programmjahr 2020: 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zum 16.10.2020

  • Programmjahr 2021: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zum 15.01.2021

  • Programmjahre 2022-2024: weitere Aufrufe werden erwartet

 

Den vollständigen Programmaufruf finden Sie hier zum Nachlesen.

Über NRW hinaus: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Sportstättenförderung jüngst auch auf Bundesebene verstärkt. Bund und Länder haben sich im Juli auf neue Investionen verständigt. Für das Jahr 2020 wurden 150 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2021 bis 2023 sind weitere 110 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen, für das Jahr 2024 sind es sogar 160 Mio. Euro. Mehr

 

Wenn Sie eine detaillierte Beratung zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Expertinnen und Experten entwickeln gerne gemeinsam mit Ihnen die passenden Konzepte.

 

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