Energieberater werden auch ohne GEG Grundqualifikation

Qualifizierung |

Alternativer Zugangsweg zum BAFA-Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude"

Für Personen, die nicht über die erforderliche Grundqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß GEG § 88 verfügen, gab es bisher keine Möglichkeit einer Eintragung beim BAFA als Energieberater im Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude".

Um die Zulassung qualifizierter Energieberater in Förderprogramme des Bundes auch für diese Gruppe zu ermöglichen, wird seit neuem alternativ zu den jetzigen Zulassungsvoraussetzungen die Einführung einer bundeseinheitlichen Qualifikationsprüfung angeboten.

Im Rahmen des von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) initiierten Projekts "Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung", koordiniert durch das BAFA, bietet das Öko-Zentrum NRW diese Qualifikationsprüfung an.

BAFA-Qualifikationsprüfung:

Die Qualifikationsprüfung wird im Rahmen des „gebäudeenergieberater24“ Lehrgangs durchgeführt.

Prüfungsgebühr: 360,- Euro netto

Zum Fernlehrgang „gebäudeenergieberater24“

 

 

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