Neue EFRE-Förderung "Energieeffiziente öffentliche Gebäude"

Energieeffizienz |

NRW fördert Sanierung kommunaler Gebäude mit 196 Mio. Euro

Das NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hat heute Details zum bereits angekündigten Förderprogramm "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" veröffentlicht. Das Programm wurde von der EU und dem Land NRW mit insgesamt 196 Millionen Euro ausgestattet, um bei öffentlichen Gebäuden in NRW den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und zum Klimaschutz beizutragen.

Gefördert werden energetische Sanierungen bei Gebäuden bzw. Einrichtungen, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor 1977 errichtet wurden und mit der Sanierung der Primärenergiebedarf um mindestens 50 reduziert wird.

Förderfähig sind Investitionen zur Umsetzung des Energiekonzepts, wie zum Beispiel

  • Wärmedämmung,
  • sommerlicher Wärmeschutz,
  • Erneuerung von Heizungsanlagen,
  • Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen oder Wärmespeichern.

Auch Energiekonzepte und Planungsleistungen, wie etwa die energetische Untersuchung des Bestandsgebäudes oder Konzepte zum Energiemanagement, können gefördert werden.

Die Förderung beträgt - abhängig vom anzuwendenden Beihilferecht - bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgabe, maximal 8 Millionen Euro je Vorhaben.

Städte, Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, können ab sofort Anträge über das digitale Antragsportal stellen. Gefördert wird nach dem Windhundverfahren. Bewillingungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Kommunal-Agentur NRW und die zuständigen Bezirksregierungen beraten zur Antragsstellung.

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zum o.g. Beratungsangebot finden Sie unter https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/.

Die Förderbekanntmachung und die Richtlinie können Sie unter den folgenden Links herunterladen:


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